Ich schildere mal hier einen Fall wegen Kindergeldbezug und Anrechnung an Hartz 4
Die Eltern beziehen für ihr schwerbehindertes Kind (über 25) noch Kindergeld. (das ist rechtens) Das Kind lebt aber in einer eigenen Wohnung und ist selbst H4-Empfänger. Die Eltern leiten das Geld in bar weiter an das Kind. Muss in speziell diesem Fall das Kind das erhaltene Kindergeld bei der H4-Stelle angeben?
Anbei ein Link, dass es geht ... aber daran schließt meine Frage an.
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