Ich brauche für den Chemielabor eine Schutzbrille, aber ich habe Tics und habe Angst, dass die Schutzbrille ausrutscht?

https://youtube.com/shorts/z7KK9UclxrE?si=NK7vdKUFFbQeacOu

https://youtube.com/shorts/x3bsBkbsN7c?si=QbmG3TB7odbfu22I

Hallo, ich brauche für die Ausbildung zum BTA und CTA (Biologisch technischen und Chemisch technischen Assistenten) eine Schutzbrille.

Aber ich habe ein sehr großes Problem, das Problem besteht darin, dass ich eine Tics- Störung indem ich meinen Kopf sehr stark schüttelle und schleudere, um meinen Kopf und Nacken zu knacken.

Da habe ich eine sehr große Angst, dass wenn ich diesen Tic bekomme, dass meine Schutzbrille ausrutscht bzw runterfällt und dass ich deswegen von der Ausbildung rausfliege und ich somit diese Ausbildung nicht mehr machen darf. Also ich habe Angst, dass ich gekündigt werde.

Was soll ich da machen?

Was passiert, wenn ich diesen Tic mit Kopf schütteln bekomme und meine Schutzbrille rausrutscht? Kann ich deswegen gekündigt werden?

Soll ich es den Ausbilder und Lehrer sagen, dass ich diese Angst habe und dass ich halt Tics habe? Oder soll ich das lieber nicht ansprechen, da ich deshalb gekündigt werden kann?

Kann ich auch gekündigt werden, wenn ich einen Schwerbehindertenausweis von 50 Grad habe?

Auch möchte ich diese Angst in der WhatsApp Gruppe unter 28 Schülern hineinschreiben. Soll ich das auch machen?

Deshalb möchte ich fragen, ob auch eine Schutzbrille mit Band auch für den Chemielabor bzw Biolabor geeignet ist.

Gibt es eine Schutzbrille mit Band unter PSA Kategorie II?

Arbeit, Chemie, Ausbildung, Recht, Biologie, Berufsschule, BTA, Chemielaborant, Schwerbehindertenausweis, Schutzbrille, Biologielaborant, CTA, Chemielabor
Wurdet ihr schon einmal angegangen, weil ihr nicht schwerbehindert ausseht?

Ich hatte heute Mittag eine nette Begegnung bei einem Behindertenparkplatz, die mir sehr im Gedächtnis geblieben ist.

Momentan habe ich zeitweise einen Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk aG. Daher darf "ich" (auch wenn derzeit nur als Beifahrer) auch die ausgewiesenen Behindertenparkplätze nutzen. Allerdings nutzen wir diese nur, wenn keine anderen freien Parkplätze in erreichbarer Nähe sind.

Heute war dies der Fall und als meine Fahrerin das Auto abstellte, wir ausstiegen und gehen wollten wurden wir im schroffen Ton von einer Frau angesprochen, dass dies ein Behindertenparkplatz sei und wir dort nicht parken dürften. Auf den Hinweis, dass der nötige Ausweis in der Windschutzscheibe hinterlegt ist, kam dann die Antwort, dass ich überhaupt nicht behindert aussehe und sowieso noch viel zu jung sei um einen Schwerbehindertenausweis zu besitzen.

Wir haben die nette Dame dann stehen gelassen. Erschreckend finde ich jedoch, dass dies nicht meine erste Erfahrung Art war (jedoch die unfreundlichste). In dem vergangenen halben Jahr habe ich öfter mal abschätzige Blicke oder Kopfschütteln gesehen. Manchmal wurde ich (da aber freundlich) auch drauf angesprochen.

Habt ihr schon einmal so etwas miterlebt? Mir persönlich sitzt diese Unterhaltung noch in den Knochen und ärgert mich ziemlich. Muss man unbedingt auch auf den ersten Blick gebrechlich aussehen, wenn man so einen Ausweis besitzen will?

Auto, Pflege, Behindertenparkplatz, Behinderung, Diskriminierung, Gdb., parken, Schwerbehindertenausweis, Schwerbehinderung, Unfreundlichkeit
Rückwirkende Anerkennung der Behinderung (Schwerbehinderung)?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich leide an einer genetische Erkrankung (Familiäres Mittelmeerfieber). Bedingt durch diese Krankheit konnte ich die vergangenen Jahre auch nicht durchgehend arbeiten, da ich immer wieder krank wurde. Schon in der Schule und auch während des Studiums hatte ich mit dieser Krankheit zu kämpfen.

Jahrelang habe ich ein Medikament eingenommen, was mir aber nur mäßg geholfen hat. Erst seit diesem Jahr habe ich eine neue Injektionstherapie erhalten. Diese hilft mir super!

Das Problem ist, dass diese Erkrankung mich viel Lebenszeit und vor allem viel Lebensleid gekostet hat. Ich habe jetzt wieder angefangen, Bewerbungen zu schreiben, allerdings kriege ich eine Absage nach der anderen. Liegt bestimmt auch daran, dass ich in den vergangenen 5 Jahren insgesamt nur 1 Jahr dauerhaft beschäftigt war.

Meine Arbeitsvermittlerin vom Jobcenter teilte mir mit, dass ich doch versuchen soll, einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, weil meine Erkrankung eine ernstzunehmende Autoimmunerkrankung ist. Zudem könnte der Ausweis auch plausibilisieren, warum ich die vergangenen Jahre kaum arbeiten konnte. Auch habe ich einen Rentenbescheid vor Kurzem erhalten (bin aktuell 32), dass ich sage und schreibe 1,87 € an Rente erhalten würde aktuell.

Nun habe ich den Antrag für die Schwerbehinderung ausgefüllt und gleichzeitig auch eine rückwirkende Anerkennung der Behinderung geltend gemacht. Heute erhielt ich auch gleich eine Rückmeldung. Hier steht : "Sie haben mit Ihrem Antrag gleichzeitig die rückwirkende Anerkennung der Behinderung geltend gemacht. Leiden haben sie diesen Antrag nicht ausreichend begründet. Eine rückwirkende Feststellung des Grades der Behinderun (GdB) und/oder von Merkzeichen kann grundsätzlich nur getroffen werden, sofern vom behinderten Menschen ein besonderes Interesse glaubhaft gemacht wird. Ein besonderes Interesse liegt dann vor, wenn die rückwirkende Feststellung zu konkreten Vorteilen führen kann, z.B. im Steuerrecht oder im Rentenrecht".

Die Frage ist nun, wie und was ich da reinschreiben soll. Das muss ja sicherlich professionell gemacht werden. Ich weiß nicht mal, welche Unterlagen ich da beilegen soll, um mein Interesse glaubhaft zu machen.

Es wäre nett, wenn man mir bei der Begründung etwas unter die Arme greifen könnte.

Recht, Schwerbehindertenausweis, Schwerbehinderung, Ausbildung und Studium

Meistgelesene Beiträge zum Thema Schwerbehindertenausweis