Hallo,
Im Mietshaus, in dem ich wohne, gab es letztes Jahr einen Rohrbruch. Nun finden wir auf der Nebenkostenabrechnung die Position „Selbstbeteiligung- 250 Euro“ auf nachfrage beim Vermieter, meinte dieser, das ist die Selbstbeteiligung, die er an die Versicherung bezahlen musste. Er hätte sich erkundigt, er dürfte seine Selbstbeteiligung hier die 250 Euro in den Nebenkosten auf die Mieter umlegen. Von meinem Neffen habe ich erfahren das Vermieter die Selbstbeteiligung nicht auf die Mieter umlegen dürfen. Was bitte ist den nun rechtlich zulässig? Danke für Ihre Antwort.
TK