R/L: Fundus Hypertonicus 1, Hyperopie, Astigmatismus, Presbyopie Anis. LA: Amblyopia ex anisometropia. Reicht das als Schwerbehinderung?

3 Antworten

Nein. Auf eine Sehbehinderung lässt sich nach diesen Angaben erstmal noch nicht eindeutig schliessen. Zumal nicht ersichtlich ist, wie ausgeprägt die einzelnen Faktoren sein sollen, und was davon wie gut zu "beheben" ist.

Fundus Hypertonicus: Schädigungen der Netzhautgefässe durch zu hohen Augeninnendruck (hier wäre die Ausprägung wichtig, das kann sich um "nicht merkbar" bis hin zu "dramatischen Seheinbussen" handeln, und es kann akut oder chronisch sein).

Hyperopie = Übersichtig (fälschlicherweise meist als Weitsichtig bezeichnet).
Ist nichts besonderes und mit Sehhilfe korrigierbar.

Astigmatismus = "Hornhautverkrümmung" (auch nichts besonderes und mit Sehhilfe korrigierbar, hat so ziemlich jeder)

Presbyopie = Altersweitsichtigkeit. Auch nichts besonderes. Hat jeder ab 45jährig und ist mit Sehhilfe korrigierbar.

Amblyopie: Schwachsichtigkeit. Dieses Auge ist tatsächlich "Sehbehindert" und durch eine Sehhilfe nicht verbesserbar, zudem grössere Dioptriendifferenz zum Gegenauge (Anisometropie). Jedoch reicht ein schlechtes Auge alleine per Definition nicht, um als Sehbehindert zu gelten.

Hier bleibt zu hoffen, dass dein rechtes Auge nicht zu weit geschädigt ist, und du noch über einen vernünftigen Visus verfügst. Dieser allein ist das repräsentative Mass für deine Augenqualität. Den Augendruck muss man bei dir dringendst regulieren und strenge Augenarztkontrollen einhalten.

Alles Gute

Hallo roeschenmikesch,

Sie schreiben:

R/L: Fundus Hypertonicus 1, Hyperopie, Astigmatismus, Presbyopie Anis. LA: Amblyopia ex anisometropia. Reicht das als Schwerbehinderung?

Antwort:

Schädigungen müßen dauerhaft sein und bereits seit mindestens 6 Monaten vorliegen!

Schwerbehinderung beginnt ab einem Grad der Behinderung von GDB50 bis maximal GDB100!

Unter GDB 50 liegt keine Schwerbehinderung, sondern eine Behinderung vor!

Bei der Ermittlung des GDB werden einzelne Diagnosen nicht einfach aufaddiert, sondern der medizinische Dienst des Versorgungsamtes ermittelt an Hand der einreichten Arzt- und Entlassungsberichte, inwieweit Überschneidungen zwischen den einzelnen Diagnosen vorliegen!

Der medizinische Dienst muß sich hierbei an den versorgungsmedizinischen Grundsätzen mit den GDS/GDB-Tabellen orientieren!

 http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/GdS-Tabelle.html

Wenn Sie vorhaben, bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt einen Antrag auf Schwerbehindertenausweis einzureichen sollten Sie sich ggf. vom VDK unterstützen lassen!

http://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/9196/der_schwerbehindertenausweis

https://youtube.com/watch?v=np1SB-fBsdE

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selbst betroffen

Erst wenn nachweisbare körperliche Einschränkungen auftreten, lohnt sich eine Beantragung einer Schwerbehindertung. Dabei werden verschiedene Krankheitsbilder nicht addiert, sondern allein gewertet. Also nur ein Krankheitsbild / Diagnose wird gewertet und einem Grad der Behinderung (GdB) unterzogen. Und auch nur eine Verschlechterung dieser Erkrankung führt zu einer Höherstellung des GdB, nicht weitere, zusätzlich auftretenen Erkrankungen. Die Anträge bekommst du beim "Versorgungsamt" / "Landesamt für Gesundheit und Soziales". Dabei müssen neben Aufzählung der Einschränkungen auch die Ärzte angegeben werden, die die Diagnose bestätigen können.