Hallo! Ein Kumpel von mir leidet an Epilepsie und möchte nun einen Antrag auf Schwerbehinderung beim zuständigen Versorgungsamt stellen. Soweit uns bekannt ist, leiten die die Unterlagen an das Gesundheitsamt zwecks medizinischer Prüfung weiter. Mein Kumpel hat einen Führerschein, aber er ist schon seit das mit der Epilepsie klar war , nicht mehr gefahren und er ist auch so vernünftig, solange nicht zu fahren bis er wieder anfallsfrei wird. Er möchte nur lediglich seinen Führerschein nicht beim Amt abgeben, da die Wiederbeantragung etc. mit hohen Kosten verbunden ist. Er würde ihn einfach solange "beiseite" legen. Man kann ja aufs Fahren verzichten ohne den Lappen förmlich abzugeben.

Jetzt ist natürlich seine Angst da, dass das Gesundheitsamt das Straßenverkehrsamt darüber informiert. Normalerweise haben Ärzte ja Schweigepflicht und dürfen keine Diagnosen etc. weitergeben aber es reicht ja schon wenn die nur sagen dass "Zweifel an der Fahrtauglichkeit" bestehen. Dann würde es doch keine Schweigepflichtsverletzung darstellen und das Straßenverkehrsamt könnte dann weitere Maßnahmen in die Wege leiten, oder?

Dürfen die das machen?