Merkzeichen B ist mir abgelehnt worden, wie soll ich weiter verfahren? Nochmal eine Verschlimmerung beantragen oder Neufeststellung??Bitte um Antworten, Danke?

6 Antworten

Die Versorgungsämter sparen auch, deshalb lohnt immer ein Widerspruch. Oft wird erst nach Widerspruch der GdB oder ein Merkzeichen verändert. Beim Merkmal "B" ist es wichtig, dass deine Erkrankung eine ständige Begleitung einer zweiten Person erfordert. Zum Beispiel bei Gehschwäche, Muskelschwäche, Sehschwäche mit erheblicher Sturzgefahr. Wenn dein Arzt schon Stürze bescheinigt, hast du gute Aussichten auf Erfolg. 

Hallo Leanette,

Sie schreiben:

Merkzeichen B ist mir abgelehnt worden, wie soll ich weiter verfahren? Nochmal eine Verschlimmerung beantragen oder Neufeststellung??

Antwort:

http://www.vdk.de/ov-langenau/ID117630

Auszug:

Merkzeichen "B"

Wenn Sie regelmäßig auf eine Begleitperson angewiesen sind, können Sie dasMerkzeichen "B" für Ihren Schwerbehindertenausweis beantragen. Dieses bekommen Sie, wenn Sie

querschnittgelähmt sind
beide Hände nicht nutzen können
erblindet oder stark sehbehindert sind
geistig behindert sind
anfallskrank sind
stark schwerhörig oder ertaubt sind oder eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit haben
und in Ihren Schwerbehindertenausweis deshalb das Merkzeichen "G" eingetragen wurde.

Mit dem Merkzeichen "B" können Sie folgende Nachteilsausgleiche beantragen:

kostenlose Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln für Ihre Begleitperson

Ermäßigungen bei Eintrittsgeldern für Ihre Begleitperson

steuerliche Absetzbarkeit von Reisekosten, die durch Ihre Begleitperson entstanden sind

Fazit:

Lassen Sie sich vom VDK beraten!

http://www.vdk.de/kv-soemmerda/mime/00053250D1208623832.pdf

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selbst betroffen

begeleitpersonen bekommen in der regel nur menschen nicht eigenständig  am straßenverkehr teilnehmen können?

z.b. kann dies in der regel ein rollyfahrer?

also must schon schreiben was für eine behinderung du hast?

oder frage einfach beim versorgungsamt nach?


dafür müsste man wissen, was du hast, wie hoch dein GdB ist und ob noch andere Merkzeichen bei dir vorhanden sind. anders kann man die Frage nicht beantworten.

Aus welchem Grund möchtest du das "B" haben ?