Welche Ermäßigung ICE Schwerbehindertenausweis?
Moin,
welche Ermäßigungen gibt es für Schwerbehinderte der Klasse B und deren Begleitperson in IC und ICE?
LG ostseemensch
7 Antworten
Eine Begleitperson ist frei,darf kostenlos mitfahren,ich denke das es bei ICE nicht anderst ist.
Du verwechselst da die Fahrkarte für den Schwerbehinderten selbst und die Fahrkarte für die Begleitperson... Die Begleitperson fährt immer frei, ganz egal, was der Ausweisinhaber selbst für eine Fahrkarte hat...
Es ging nur darum, dass im Nah- und Fernverkehr grundsätzlich unterschiedliche Regelungen gelten.
Die Begleitperson ist bei beidem kostenlos, das stimmt. Der Ausweisinhaber muss im Fernverkehr allerdings bezahlen, was im Nahverkehr nicht der Fall ist. Darum ging es mir.
Klang aber nicht so... Da es bei der Eingangsfrage ja um die Begleitperson geht, war deine Antwort missverständlich...
Schwerbehinderte (ab GdB 70) können eine Bahncard 25 oder Bahncard 50 zum ermäßigten Preis erwerben und bekommen damit auch den entsprechenden Rabatt auf Fahrkarten im Fernverkehr.
Siehe dazu auch https://www.bahn.de/p/view/bahncard/ueberblick/ermaessigte-bahncard.shtml
Nicht ganz richtig... Das mit dem GdB von 70 gilt nur bei der Bahn, nicht bei allen anderen Fahrscheinen...
Schwerbehinderte Menschen, dass sind, die, die einen Grad der Behinderung 50 haben, können sich mit dem Merkzeichen B sowohl im Nahverkehr als auch im Fernverkehr von einer Person kostenlos begleiten lassen..
Im ICE für dich selbst
KEINE!
Außer Der erwähnten Bahncard.
Alles andere hängt von dem Kennzeichen ab.
Dann, wie ja schon mehrfach erwähnt, kann deine Begleitung kostenlos mitfahren.
Ich wäre die Begleitung. Der Schwerbehinderte müsste also vollen Fahrpreis zahlen, wenn keine Bahncard vorhanden ist?
Genau So.
Ist halt so das der Staat davon ausgeht, das Fernverkehr Luxus ist.
Wir fahren morgen auch mit 4 x Umsteigen und 4h aber halt Länderticket für zus. 32 € statt über 100€. Mein Onkel auch SWB 100% +B kommt auch mit Regionalzug her statt ICE zu fahren.
Ich könnte mir mit 50% SWB Max eine ermäßigte BC holen. die aber auch nur im Fernverkehr zieht.
Mit dem Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis können Sie eine Person Ihrer Wahl als Begleitperson im öffentlichen Personenverkehr mitnehmen. Das gilt auch, wenn Sie selbst kein Beiblatt mit Wertmarke nutzen. Die Begleitperson fährt ohne Fahrschein.Das gegenseitige „Begleiten“ von zwei Personen mit dem Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis ist ausgeschlossen.
Mit dem Merkzeichen „B“ (Begleitung) im Schwerbehindertenausweis kann bundesweit ein großer Hund anstelle einer Begleitperson mitfahren. Die Wertmarke ist dafür nicht erforderlich.In Berlin können Sie mit der Wertmarke einen großen Hund kostenfrei mitnehmen. Das Merkzeichen „B“ ist dafür nicht erforderlich.
Für einen weiteren großen Hund muss ein Fahrschein gekauft werden. Kleine Hunde (lt. BVG Katzengröße) können in einem Behältnis (Tasche o. ä.) generell kostenlos mitfahren.
Das gilt in:
- Zügen des Nah- und Fernverkehrs, auch auf DB-Autozügen und City Night Line in der Klasse, für die der Ausweisinhaber eine Fahrkarte besitzt.
- Buslinien im Nah- und Fernverkehr und auf Strecken der NE-Bahnen (Privatbahnen) Auskünfte dazu erhalten Sie beim jeweiligen Verkehrsunternehmen.
Einige Bahngesellschaften in Europa befördern die Begleitperson kostenlos. Die Begleitperson benötigt über die gleiche Reiseverbindung und Wagenklasse eine kostenfreie Fahrkarte. Diese ist bei der Mobilitätsservicezentrale und in den DB-Reisezentren erhältlich.
Quelle:
Im Nah- und Fernverkehr gelten unterschiedliche Regelungen