Wie lange muss ich als Schwerbehinderter beim Arzt warten?

Ich bin wegen starker Rückenschmerzen 50% schwerbehindert. Ich kann mit leichten Schmerzen und Morphium nur 45 Minuten auf einem Stuhl sitzen oder 25 Minuten stehen, sonst werden die Schmerzen schnell schlimmer. Neulich war ich beim Facharzt wegen Magenspiegelung, musste trotz Termin 90 Minuten warten, konnte aber auf einem Sofa sitzen, das ging gerade noch so.

Musste wieder zu diesem Arzt wegen Ultraschalluntersuchung. Diesmal fragte ich bei der Anmeldung. 30 Minuten Wartezeit, sagte die Sprechstundenhilfe. Diesmal war das Sofa besetzt, ich musste auf einem Stuhl. Nach 60 Minuten fragte ich nach und wies die Frau darauf hin, dass ich schwerbehindert bin und immer stärkere Rückenprobleme bekomme. Man sagte mir in 10 Minuten bin ich dran! Das Sofa wurde frei, wegen der starken Schmerzen nahm ich zusätzlich weiteres Morphium und fiel dann in einen Dämmerschlaf. (Kreislauf am Boden) Als mich die Sprechstundenhilfe holte, hatte ich insgesamt über 2 Stunden gewartet! Als Folge davon hatte ich eine Woche stärkere Rückenschmerzen als sonst und auch Beinschmerzen, da ein Nerv eingeklemmt.

Jetzt muss ich nochmal zu diesem Arzt wegen Darmspiegelung und habe schon Angst wegen der Wartezeit. Kann ich mich auf die Schwerbehinderung berufen? Hat man da irgendwelche Rechte? Wie lange muss ich maximal, trotz Termin, warten? Sollte ich nochmal anrufen und verlangen dass ich innerhalb von 30 Minuten dran komme?

Leider ist der Arzt der einzige in der Nähe der diese Untersuchung macht, sonst würde ich sowieso nicht mehr hingehen! Danke im voraus für die Antworten/Hilfe!

Rechte, Wartezeit, Arzt, Schwerbehinderung
Antrag auf Erwerbsminderungsrente - trotzdem vermittelbar - Fall nach § 125 SGB III ?

Hallo, Problematik: im Aug. 2010 erfolgte Aussteuerung, weil nach 2 HWS-OPs (2007,2008) mit Implantaten, jede Menge Probleme und Schmerzen auftraten. Aussteuerung und Meldung bei der Agentur f. Arbeit 8/10 (lt. VdK darf keine Krankschreibung erfolgen, weil sonst kein Geld von der Agentur gezahlt wird.). Gutachten AfA: 3-6 Std. arbeitsfähig mit viel Einschränkungen (nicht über Kopf arbeiten, keine hohe Konzentration, nicht dauernd stehen, sitzen oder laufen, kurzfristige Liegemöglichkeiten uvm.). Person soll beim Arbeitgeber (ungekündigtes Arbeitsverhältnis) fragen, ob unter den Gutachten-Bedingungen Arbeit da ist? Es erfolgte aber nun zunächst eine Klinik-Reha von Mitte Dez. 2010 bis Mitte Jan. 2011. Antrag auf EU-Rente jetzt selbst gestellt. Klinik hatte zwar krank entlassen, aber die Ärzte dort entlassen keinen mit der Prognose "nicht mehr arbeitsfähig". Ergo haben sie, wie gesagt, als krank entlassen, aber arbeitsfähig. Nun steht Termin beim Berater der Agentur für Arbeit an. Er will wissen, wie es weitergeht. Also muss man mitteilen, dass Rentenantrag gestellt wurde.IIst man dann vor Maßnahmen der AfA geschützt, bis die Entscheidung der Rentenversicherung vorliegt? Oder wie ist das in dem Fall? Mit Schmerzen arbeiten geht nicht und Krankengeld wird ja nicht mehr gezahlt. Ist dies jetzt der Fall des § 125 SGB III ??? GdB von 50 % liegt vor. DANKE !

Erwerbsminderungsrente, Agentur für Arbeit, ALG II, Schwerbehinderung, Aussteuerung
Soll/kann ich mir meine Behinderung (Asthma) anerkennen lassen?

Oder anders gefragt: Schwerbehinderung im Arbeitsverhältnis vom Vorteil?

Hallo,

ich bin Angestellter, Anfang 30 und habe Asthma bronchiale.

Mit Medikamenten merke ich vom Asthma rein garnichts (laut Arzt habe ich mit Medikamenten nur eine leichte Einschränkung der Lungenfunktion), aber würde ich die Medikamente weglassen, dann ist meine Lungenfunktion stark eingeschränkt, häufige Anfälle wären die Folge. Ich schätze mein Grad der Behinderung würde damit (und mit meinen Plattfüßen und verkürztem Bein und Miniskusschaden und Kurzsichtigkeit) bei 50% oder mehr liegen.

Wie wird der Grad der Behinderung festgestellt? Mit oder ohne Medikamente?

Mal angenommen mir könnte ein Behinderungsgrad von 50% anerkannt werden, sollte ich mir dann gleich einen entsprechenden Schwerbehindertenausweis holen?

Denn damit gäbe es einige "Nachteilsausgleiche": - Sonderurlaub - Kündigungsschutz (ist für mich unrelevant weil sicherer Job) - Arbeitgeber muss keine Ausgleichszahlung leisten (Beschäftigungspflicht für schwerbehinderte Menschen) - Steuervorteile (auch KFz-steuer)
uvm

Sind mit einem Schwerbehindertenausweis auch Nachteile verbunden (von der eigentlichen Behinderung mal abgesehen)?

Hat der Arbeitgeber eher einen Vorteil mit einem behinderten Angestellten (keine Ausgleichszahlungen) oder eher einen Nachteil (wegen Sonderurlaub)?

Gesundheit, Arbeit, Asthma, Recht, Gdb., Schwerbehinderung, Anerkennung

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