hallo zusammen,

ich bitte höflich um rat.

ich habe einen schwerbehindertenausweis. grad der behinderung 50%.

mir wurde gesagt, daß beim stellen eines änderungsantrag diese 50 % in jedem fall erhalten bleiben, vorraussetzung, ich gehe bei einem ablehnenden bescheid nicht in widerspruch bzw. ins klageverfahren.

auch habe ich erfahren, daß es evtl. sinnvoll wäre, diesen antrag, jährlich zu stellen.

wie schaut das in der praxis aus, ist es richtig, daß meine prozente erhalten bleiben?

kann ich einen, bereits gestellten änderungsantrag auch zurückziehen?

gruß josef