Folgende Situation:
Person A ist 18 Jahre alt, geht zur Schule (12. Klasse, kurz vorm Abi) und hat vor 2 Wochen ein Gewerbe angemeldet (Start: 01.02) für Softwareentwicklung. Der Vater bezieht Hartz 4 (Bedarfsgemeinschaft). Nun hat Person A vom Jobcenter mal Dokumente zum ausfüllen bekommen, da musste Er unteranderem angeben wieviel er die nächsten 6 Monate verdienen wird (geschätzt). Dort trug er ca 200 euro ein, da Person A neben der Schule diese Tätigkeit ausüben wollte und dementsprechend keine hohen Gewinne erwartet.
Nun kam ein Brief vom Jobcenter, dass das Gewerbe als Minijob (450€) beurteilt wird und falls Person A nächsten Monat nicht soviel verdient, das Gewerbe zwangsläufig abgemeldet werden muss. Desweiteren wurde mitgeteilt, dass der Hartz 4 Satz für Person A bereits ab den nächsten Monat nicht mehr bezahlt wird, da bei > 450€ kein Anspruch mehr besteht, obwohl Person A bis jetzt noch nichtmal angefangen hat mit dem Gewerbe (erst ab dem 1. Februar).
Inwiefern ist das nun rechtens? Muss Person A dem nun nachkommen? und was wäre wenn Person A das Gewerbe nun sofort abmeldet, wird der Hartz 4 Satz für ihn dann in diesem Monat noch gezahlt?