Würdet ihr sagen, dass ich einen Behinderungsgrad von 30 oder 50 haben sollte?

Ich bin Autist (diagnotisiert). Der Psychologe meinte, dass 50. Allerdings hat man damals keinen Behindertenausweis beantragt. Meine Eltern haben vor einem Jahr dann doch einen beantragt (um mir den Berufseinstieg zu erleichtern). Es ist aber irgendwie kompliziert, da inzwischen volljährig und das Gutachten schon länger her, sodass ich nur 30 erhalten habe. Meine Eltern haben jetzt einen Rechtsanwalt hinzufügt (aber noch nicht vor Gericht).

Wo ich Probleme habe:

-kann keine Kontakte in echt knüpfen (nur online)

-kein Blickkontakt möglich

-nehme sehr viele Impulse war

-Kontrolle verlieren

-Schulalltag bewältigen (ohne Hilfe unmöglich), öfters von Schule geflogen, da Streit mit anderen

-sehr wenig selbstständig (z.B eigenes wohnen momentan nicht möglich)

-in Konflikten gibt es immer Streit

-Vereine nur möglich mit Vertrauensperson

Was dagegen spricht:

-verstehe manchmal Ironie

-ich reise gerne und gehe ins Stadion (aber ohne Vertrauensperson unmöglich

-habe online Freunde

Ich kann es halt schlecht einschätzen, ob das schon für 50 reicht, da z.b blind sein schlimmer ist.

30 fühlt sich einfach schlimm an, da keine Vorteile und nur Nachteile. Außerdem haben fast alle Autisten 50, sodass ich dann wohl weder als normal noch als richtiger Autist angesehen werde.

Sollte ich falls ich keine 50 bekomme, mich unabhängig erklären und Deutschland den Krieg erklären (als Vergeltung)?

Behindertenausweis, Behinderung, Gdb., Grad der Behinderung, Versorgungsamt, GdB 50
Wurdet ihr schon einmal angegangen, weil ihr nicht schwerbehindert ausseht?

Ich hatte heute Mittag eine nette Begegnung bei einem Behindertenparkplatz, die mir sehr im Gedächtnis geblieben ist.

Momentan habe ich zeitweise einen Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk aG. Daher darf "ich" (auch wenn derzeit nur als Beifahrer) auch die ausgewiesenen Behindertenparkplätze nutzen. Allerdings nutzen wir diese nur, wenn keine anderen freien Parkplätze in erreichbarer Nähe sind.

Heute war dies der Fall und als meine Fahrerin das Auto abstellte, wir ausstiegen und gehen wollten wurden wir im schroffen Ton von einer Frau angesprochen, dass dies ein Behindertenparkplatz sei und wir dort nicht parken dürften. Auf den Hinweis, dass der nötige Ausweis in der Windschutzscheibe hinterlegt ist, kam dann die Antwort, dass ich überhaupt nicht behindert aussehe und sowieso noch viel zu jung sei um einen Schwerbehindertenausweis zu besitzen.

Wir haben die nette Dame dann stehen gelassen. Erschreckend finde ich jedoch, dass dies nicht meine erste Erfahrung Art war (jedoch die unfreundlichste). In dem vergangenen halben Jahr habe ich öfter mal abschätzige Blicke oder Kopfschütteln gesehen. Manchmal wurde ich (da aber freundlich) auch drauf angesprochen.

Habt ihr schon einmal so etwas miterlebt? Mir persönlich sitzt diese Unterhaltung noch in den Knochen und ärgert mich ziemlich. Muss man unbedingt auch auf den ersten Blick gebrechlich aussehen, wenn man so einen Ausweis besitzen will?

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Wenn bei der Einstufung eines GdB ein Ermessensspielraum zwischen GdB 20 und 30 liegt, woran macht der Sachbearbeiter des Versorgungsamtes fest, ob 20 oder 30?

Ich habe chronische rezidivierende diagnostizierte Urtikaria / Nesselsucht, ein operiertes Mammakarzinom in situ mit verbleibendem Lymphödem und leide unter Erschöpfung.

Wegen des Karzinoms hatte ich für 3 Jahre GdB50.

Nach Abwarten der Heilungsbewährung hat nun das Versorgungsamt alle ärztlichen Berichte ausgewertet und möchte einen Gesamt-GdB von 20 vergeben, ich dürfe dem aber widersprechen, bevor dieser gültig wird.

Ich habe gesehen, dass für meine Urtikaria 20-30 als GdB vorgesehen sind.

Woran macht es das Versorgungsamt fest, ob jemand 20 oder 30 bekommt?

Bei 20 fallen die steuerlichen Freibeträge und die Möglichkeit zur beruflichen Gleichstellung mit Schwerbehinderten weg.

Meine Krankheit wird mit 2x täglich Lora ADGC behandelt, d.h. der Juckreiz wird unterdrückt, die Schwellungen und Quaddeln bleiben.

Außerdem darf ich vieles nicht essen.

Ende des Monats fahre ich zu einer Mutter-Kind-Kur, da ich damals nach der Brust-OP und Bestrahlung auf eine AHB und Wiedereingliederung verzichtet hatte und zu früh wieder arbeiten gegangen bin.

Die Schwerbehinderten Vertretung hatte angeregt, dass ich stattdessen andere Art der Kur mache, da die AHB verfallen war.

Ich gehe 2x die Woche wegen eines Lymphödems für 45 min zur Lymphdrainage, voraussichtlich bis an mein Lebensende.

Seht Ihr eine Chance, die 30 statt 20 zu bekommen und kann ggf. die Kurklinik dabei helfen?

Lohnt es sich, das Gesamtbefinden mit den Einschränkungen und Beschwerden im Rahmen des Widerspruchs nochmal aufzuschreiben?

Soll ich dann selbst schreiben, ich halte GdB30 für angemessen? Oder nur, dass ich der Runterstufung von 50 auf 20 widerspreche?

Vielen Dank.

Gesundheit, Reha, Gdb., Gesundheit und Medizin, Gleichstellung, Grad der Behinderung, Kur, Lymphödem, Nesselsucht, Schwerbehinderung, Versorgungsamt, urtikaria
Besteht Anspruch auf einen 3 wöchigen Sommerurlaub im Anschluss an Mutter-Kind-Kur?

Nach Brustkrebs-OP und Bestrahlung ging ich ohne Anschlussheilbehandlung und Wiedereingliederung wieder arbeiten.

Ich habe GdB50.

Der Arbeitgeber nahm keine Rücksicht auf den noch angeschlagenen Gesundheitszustand. Zusätzlich musste mein Kind mehrerer Untersuchungen im SPZ und bei Therapeuten unterzogen werden, da es massive Lernprobleme hatte.

Nachdem der AG 2 Monate nach Rückkehr bemängelte, die Arbeit würde nicht mehr im selben Tempo erledigt werden wie zuvor, wurde die Schwerbehinderten Vertretung eingeschaltet, welche den AG auf den GdB50 hinwies und zum Nachholen der Kur riet.

Des weiteren wurde festgestellt, dass das Tempo der Arbeit faktisch nicht zu bemängeln war, da alle Arbeiten nachweislich ordentlich und fristgerecht erledigt worden waren.

Der Hausarzt stellte daraufhin eine Heilmittelverordnung über eine Mutter-Kind-Kur aus, da die Möglichkeit für eine AHB nicht mehr gegeben war.

Diese wurde von der Kasse sofort bewilligt, allerdings wurde die Kur wegen Corona nach 7 Stunden und 700 km Anreise bei Ankunft abgesagt und wir wurden wieder heim geschickt.

Für 2020 wurde der Ersatztermin wegen der Vorerkrankungen letzlich ganz abgesagt. In 2021 stellte der Arzt einen dringlichen erneuten Antrag und es wurde eine andere Klinik gefunden, die uns in den ersten 3 Wochen der Sommerferien aufnimmt, damit mein Kind (5. Klasse, neue Schule, neue Lehrer), das wegen Corona schon viel Schulausfall hatte, keinen weiteren Schulausfall hat.

Dem AG wurde der Termin bekannt gegeben, zusätzlich erfragte ich im Anschluss an die Kur 3 Wochen Sommerurlaub.

Wir sind 4 Kollegen in einem Fachgebiet. Es dürfen max. 2 gleichzeitig weg sein.

Kollege 1 (1 schulpflichtiges und 1 erwachsenes Kind) möchte parallel zu meiner Kur 3 Wochen Urlaub und hätte 2 +3 als Vertreter.

Sie ist nach meiner Kur wieder da und könnte mich, ausser freitags, vertreten, so dass wir beide in den Schulferien gehen könnten.

Zusätzlich könnte in meinen 3 Wochen Urlaub noch Kollege 2 oder 3 gehen.

Einer von beiden müsste aber ausserhalb der Schulferien gehen.

Mein Chef sagt, das könne ich nicht verlangen, 5-6 Wochen am Stück frei für mich seien zu viel.

Fakt ist aber, dass laut Gesetz im Anschluss an Rehas oder medizinische Maßnahmen Urlaub auf Wunsch zu genehmigen ist, damit die Wirkung der Kur nachhaltig ist.

Als ich meinem Chef das sagte, meinte er, ich solle nicht mit Gesetzen kommen.

Würden Kollege 2 oder 3 (kinderlos) nicht in den Ferien gehen wollen, könne ich gehen, ansonsten müsse ich Abstriche machen.

Ist das so? Ich arbeite an meinen eigenen Projekten, keiner der Kollegen vertritt mich da je. Es geht ums Tagesgeschäft, der Chef will nicht, dass mehr als 2 Leute gleichzeitig fehlen. Es müssen immer 2 da sein, egal ob viel oder wenig zu tun ist.

Meine Projekte werde ich vor der Kur fertig haben, so dass nichts in Verzug kommt.

Mein Wunsch:

Woche 1- 3: Kollege 1 Urlaub + ich KurWoche 4-6: Kollege 2 + ich Urlaub Kollege 3 (kinderlos) außerhalb Ferien.

Darf ich 3 Wochen nehmen?

Urlaub, Gesundheit, Arbeit, Beruf, Job, Recht, Arbeitsrecht, Reha, Betriebsrat, Gdb., Gesundheit und Medizin, Kur, Mutter-Kind-Kur, Rehabilitation, Schwerbehindertenrecht, Schwerbehinderung, Urlaubsanspruch, GdB 50
Schwerbehinderung GdB50, muss sich der Arbeitgeber mit verminderter Leistung abfinden?

Ich gehe nach einer Krebserkrankung wieder voll arbeiten, 3 Monate nach der OP, 3 Tage nach der letzten Bestrahlung.

Ich habe für 3 Jahre GdB50 erhalten.

Auf der Arbeit mache ich das Selbe wie vorher, meiner Meinung nach auch genauso schnell. Die Kollegen sind der Meinung, wenn ich kleinere Freiräume habe, muss ich mich ihnen als Hilfe anbieten und deren Arbeit mitmachen.

Ich bin aber noch nicht voll wiederhergestellt, hatte auf Wiedereingliederung und AHB verzichtet.

Auch der Chef sagt, nachdem die Kollegen sich beschwert hatten, dass ich zu langsam bin und mich angeblich davor drücke, nonstop zu arbeiten, ich sei seit meiner Rückkehr zu langsam.

Ich hatte seit meiner Rückkehr mit starken Verbrennungen durch die Bestrahlung zu kämpfen, Rissen in der Haut, habe mich mit Erkältung angesteckt, aktuell habe ich eine Infektion an der bestrahlten Haut.

Dennoch war ich ohne eine einzige AU arbeiten.

Ich habe nun mit der Schwerbehinderten Vertretung vom Betriebsrat gesprochen und diese sagten mir, ich müsse das alles nicht.

Mir wurde ans Herz gelegt, die Reha zeitnah nachzuholen (Antrag ist in der Mache). Weiterhin sagte man mir, dass man mit dem Chef reden werde, da er auf meinen Zustand Rücksicht zu nehmen habe..

Es fiel die Aussage, er müsse bei GdB50 nach einer Krebserkrankung sich mit 50% Einschränkung abfinden.

Ich bin bereit mehr zu leisten, die SBV sagt aber, ich muss nur das leisten, was ich kann und stehe unter besonderem Schutz, insbesondere wegen der psychischen Belastung durch den Krebs.

Ein Kollege, der das mitbekam und selber GdB50 wegen Neurodermitis und Lunge hat, sagt, was die SBV zu GdB50 und Arbeitsleistung sagt, sei Schwachsinn.

Ich müsse 100% leisten, da ich auch 100% bezahlt werde. Was stimmt?

Beruf, Kündigung, Job, Arbeitsrecht, Behinderung, Gdb., Gesundheit und Medizin, Krebserkrankung, Schwerbehindertenausweis, Schwerbehinderung, GdB 50, Beruf und Büro
Ist mein GdB richtig berechnet worden?

Hallo zusammen, ich habe heute meinen neuen Bescheid bzgl. GdB bekommen und der beläuft sich auf "nur" 50% obwohl die Ärzte aus der Reha meinten das dort mindestens 70% bei rauskommen sollten. Ich habe folgende Diagnosen und alle sind Gesichert:

F45.0 Somatisierungsstörung.

F40.01 Agoraphobie mit Panikstörung.

F33.1 Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittelgradige Episode.

K50.9 Crohn-Krankheit Morbus Crohn.

M79.7 Fibromyalgie.

D50.0 Eisenmangelanämie nach Blutverlust (chronisch) bei Morbus Crohn.

Ich habe Morbus Crohn erst letztes Jahr bekommen und war deshalb 1 Jahr Krank geschrieben weil ich in ca. 4 Monaten 52kg an Gewicht verloren habe, hinzu kommt das ich durch den Crohn Steroidabhängig geworden bin und ohne Cortison sofort wieder eine Entzündung habe. Weiterhin bekomme ich nach jeder Mahzeit so starke Koliken, das ich nur essen kann wenn ich die Tabletten Duspatal nehme und Cannabisblüten rauche. Für die täglichen Fibromyalgieschmerzen muss ich noch Tilidin nehmen. Auch Arbeiten kann ich nur noch 5 Stunden am Stück und mache dann 2 Stunden Pause um dann noch 3 Stunden Homeoffice zu schaffen. Sind die 50% ernsthaft gerechtfertigt oder lohnt sich ein Wiederspruch? Bin auch mit viel Mühe und Schweiß um eine Rente gekommen, weil ich einfach weiter Arbeiten möchte.

Danke für eure Hilfe und Antworten! Beste Grüße Bongdi 😉

Erwerbsminderungsrente, Fibromyalgie, Gdb., Grad der Behinderung, Morbus Crohn, Schwerbehindertenrecht, Schwerbehinderung, SGB II
Schwerbehinderten Ausweiß 50 ohne Merkzeichen was kann ich damit machen?

Hallo leute, ich weiß das die frage schon 2 oder dreimal gestellt wurde aber bis jetzt fand ich nirgends eine klare antwort von jemanden der wirklich bescheid weiß und nicht einfach etwas abgeschrieben hat.

Es ist so: ich habe gestern den brief erhalten, das ich in einer woche meinen Ausweiß abholen kann, es ist ein ausweiß mit 50Grad OHNE Merkzeichen.

Ich habe bis jetzt herraus bekommen, das es steuervergünstigungen gibt, 5 tage mehr bezahlten urlaub und vergünstigungen bei freizeitparks, zoo, messen usw... je anch dem was der veranstalter anbietet.

das sind aber alles dinge, die schön und gut sind, aber nicht sinvoll. Mir wäre es wichtiger zu wissen welche vorteile cih habe, die wirklcih praktisch sind. z.b suche ich seid einem jahr arbeit, jetzt wo cih den ausweiß habe erhoffe ich mir natürlich leichter etwas geigneteres zu finden. wohin kann ich also gehen, beim arbeitsamt werde cihd en bestimmt vorzeigen und mal hören was die dazu sagen, villeicht kann ich auch in der behinderten werkstatt anrufen. dann würde cih gerne wissen, wie das mit bus und zug ist. z.b habe ich herrausgefunden, dass ich wenn ich einmal im jahr 72€ zahle frei den bus benutzen kann und cih glaube auch noch züge. nahverkehr heißt für mich: das ich von Lahr schwarzwald nach offenburg mit dem zug umsonst fahren kann und in Lahr umsonst bus fahren kann, wenn ich einmal jährlich diese 72€ zahle. bin mir aber nciht sicher und vorallem wo zahl ich das?

was gibt es noch für "vorteile" mit einem schwerbehinderten ausweiß 50 grad OHNE merkzeichen?

Freizeit, Behinderung, Gdb., Schwerbehindertenausweis, Schwerbehinderung
GdB widerspruch wie schreiben

Hi ich habe einen Antrag gestellt der nur mit 40 bewilligt wurde.

im Antrag angegeben habe ich

Rezidivierende depressive Störung mir schweren Episoden F33.2 Emotional instabile Persönlichkeitsstörung mit überwiegend impulsiven Aspketen F60.30 Zwangshandlungen F42.1 Somatisierungsstörung F45.0 Alpträume F51.5 V.a. Schwere, generalisierte Agoraphobie F40.0

So bericht von meiner therapeutin auch mit dabei gewesen. (befund nur leider sehr kurz gehalten.

Habe dann den bescheid bekommen und Widerspruch eingelegt mit der bitte um Zusendung der unterlagen.

Die haben mir nun die beiden Arztberichte zugeschickt. (hausarzt, psychologin) und ein blatt wo nur draufsteht

Psychische Störung Befundblatt: 9-20 (ähh soviele blätter waren es nicht) Rechtsgrundlage: Schwerbehinderten recht Einstufung: mittel gradig GdB Gesundheitsstörung 40 Beurteilung: Feststellung Bemerkung: Rezidivierende depressive störung

Und drunter noch das ich keine merkzeichen bekomme.

Müsste das nicht mehr sein also ne Begründung oder so warum die den kompletten Rest (der teilweise sehr viel schwerer wirkt) einfach ignorieren. Wie mache ich jetzt den Widerspruch.

Und ich bekomme einen Neuen Befund von meiner Therapeutin bzw. eine Ergänzung des Befunds. da stehen dann aber auch neue Diagnosen drin weil die inzwischen gesichert sind.

Rezidivierende depressive Störung mir schweren Episoden F33.2 Emotional instabile Persönlichkeitsstörung mit überwiegend impulsiven Aspketen F60.30 Zwangsgedanken und Zwangshandlungen F42.2 Somatisierungsstörung F45.0 Alpträume F51.5 Schwere, generalisierte Agoraphobie F40.0 Soziale Phobien F40.1 Verdacht auf kognitive Funktionsstörungen (Aufmerksamkeit, Gedächtnis, Problemlösefunktionen

So mein grösstes Problem ist die zeit

(Zitat meiner Ärztin im ergänzungsbefund)

"Wir bitten um eine schnelle Bearbeitung des Widerspruchs, da sich während des Wartens auf den Bescheid die Zwangssymptomatik noch einmal deutlich verschlechtert hat."

Wenn schon ne Ärztin das da reinschreibt kann man davon ausgehen das solche Sprüche wie warte einfach, ab bissel Geduld haben, usw. nicht angebracht sind weil es Krankheits bedingt nicht geht.

kennt sich da einer mit aus weil, ich habe paar mehr fragen grins.

Recht, Anwalt, Gdb., psychische Erkrankung, Versorgungsamt, Widerspruch
Soll/kann ich mir meine Behinderung (Asthma) anerkennen lassen?

Oder anders gefragt: Schwerbehinderung im Arbeitsverhältnis vom Vorteil?

Hallo,

ich bin Angestellter, Anfang 30 und habe Asthma bronchiale.

Mit Medikamenten merke ich vom Asthma rein garnichts (laut Arzt habe ich mit Medikamenten nur eine leichte Einschränkung der Lungenfunktion), aber würde ich die Medikamente weglassen, dann ist meine Lungenfunktion stark eingeschränkt, häufige Anfälle wären die Folge. Ich schätze mein Grad der Behinderung würde damit (und mit meinen Plattfüßen und verkürztem Bein und Miniskusschaden und Kurzsichtigkeit) bei 50% oder mehr liegen.

Wie wird der Grad der Behinderung festgestellt? Mit oder ohne Medikamente?

Mal angenommen mir könnte ein Behinderungsgrad von 50% anerkannt werden, sollte ich mir dann gleich einen entsprechenden Schwerbehindertenausweis holen?

Denn damit gäbe es einige "Nachteilsausgleiche": - Sonderurlaub - Kündigungsschutz (ist für mich unrelevant weil sicherer Job) - Arbeitgeber muss keine Ausgleichszahlung leisten (Beschäftigungspflicht für schwerbehinderte Menschen) - Steuervorteile (auch KFz-steuer)
uvm

Sind mit einem Schwerbehindertenausweis auch Nachteile verbunden (von der eigentlichen Behinderung mal abgesehen)?

Hat der Arbeitgeber eher einen Vorteil mit einem behinderten Angestellten (keine Ausgleichszahlungen) oder eher einen Nachteil (wegen Sonderurlaub)?

Gesundheit, Arbeit, Asthma, Recht, Gdb., Schwerbehinderung, Anerkennung

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