Wenn bei der Einstufung eines GdB ein Ermessensspielraum zwischen GdB 20 und 30 liegt, woran macht der Sachbearbeiter des Versorgungsamtes fest, ob 20 oder 30?
Ich habe chronische rezidivierende diagnostizierte Urtikaria / Nesselsucht, ein operiertes Mammakarzinom in situ mit verbleibendem Lymphödem und leide unter Erschöpfung.
Wegen des Karzinoms hatte ich für 3 Jahre GdB50.
Nach Abwarten der Heilungsbewährung hat nun das Versorgungsamt alle ärztlichen Berichte ausgewertet und möchte einen Gesamt-GdB von 20 vergeben, ich dürfe dem aber widersprechen, bevor dieser gültig wird.
Ich habe gesehen, dass für meine Urtikaria 20-30 als GdB vorgesehen sind.
Woran macht es das Versorgungsamt fest, ob jemand 20 oder 30 bekommt?
Bei 20 fallen die steuerlichen Freibeträge und die Möglichkeit zur beruflichen Gleichstellung mit Schwerbehinderten weg.
Meine Krankheit wird mit 2x täglich Lora ADGC behandelt, d.h. der Juckreiz wird unterdrückt, die Schwellungen und Quaddeln bleiben.
Außerdem darf ich vieles nicht essen.
Ende des Monats fahre ich zu einer Mutter-Kind-Kur, da ich damals nach der Brust-OP und Bestrahlung auf eine AHB und Wiedereingliederung verzichtet hatte und zu früh wieder arbeiten gegangen bin.
Die Schwerbehinderten Vertretung hatte angeregt, dass ich stattdessen andere Art der Kur mache, da die AHB verfallen war.
Ich gehe 2x die Woche wegen eines Lymphödems für 45 min zur Lymphdrainage, voraussichtlich bis an mein Lebensende.
Seht Ihr eine Chance, die 30 statt 20 zu bekommen und kann ggf. die Kurklinik dabei helfen?
Lohnt es sich, das Gesamtbefinden mit den Einschränkungen und Beschwerden im Rahmen des Widerspruchs nochmal aufzuschreiben?
Soll ich dann selbst schreiben, ich halte GdB30 für angemessen? Oder nur, dass ich der Runterstufung von 50 auf 20 widerspreche?
Vielen Dank.