Ich habe ein gebrauchtes Fahrrad auf eBay-Kleinanzeigen gekauft. Beim Kauf habe ich es ca. 2 Minuten probegefahren und konnte keine Mengel feststellen. Nun habe ich aber das Problem, dass bei längerem Fahren (ab 5 Minuten) die Kette immer wieder rausspringt. Im Fahrradladen wurde mir gesagt, dass der Kranz kaputt ist. Da ein solcher Kranz laut Fachmann nicht von jetzt auf gleich kaputt geht, war er also schon kaputt, als ich das Fahrrad gekauft habe. Dazu kommt, dass ein solcher Kranz nicht mehr erhältlich ist und deswegen nur noch mit „viel Glück“ auf einem Flohmarkt oder im Internet gefunden werden kann (meinte der Fahrradfachmann). Nun zur eigentlichen Frage:
Da das Fahrrad offensichtlich schon beim Verkauf kaputt war und der Verkäufer davon nichts in der Beschreibung oder mir gegenüber erwähnt hat (ich habe einen Zeugen), müsste sich doch hierbei was machen lassen, sprich Rückgabe o.Ä. Schon klar, es ist wahrscheinlich ein Privatverkauf gewesen aber das war nirgendwo explizit angegeben. Muss ein Verkäufer angeben, dass es sich um einen Privatverkauf handelt, damit er Rückgaben ausschließen kann? Theoretisch hätte ich ja auch denken können, dass es sich um einen gewerblichen Verkauf gehandelt hat. Wie sind meine Chancen, dass ich mein Geld zurückbekomme?