Ein Herr hat ein Kleingewerbe angemeldet. Er verkauft etliche neue Artikel in Ebay weiter, die er günstig im Geschäft gekauft hat. Er bietet immer nur eine Kopie der Quittung an anstatt der originalen Quittung. Er sagte er müsse die originale Rechnung leider für's Finanzamt aufbewahren. Zuzüglich bietet er keine Rücknahme an, obwohl er die Waren gewerblich verkauft. Er hat doch nicht das Recht dazu. Man muss doch als Gewerbetreibender Rücknahme anbieten? Ende des Jahres muss er ja dem Finanzamt vorzeigen für wie viel Euro er die jeweiligen Artikel in Ebay verkauft hat. Welche Folgen wird er wohl haben, wenn das Finanzamt anschließend sieht, das er ein Jahr lang viele Sachen ohne Rückgaberecht verkauft hat?
Welche Strafe würde dieser Kleingewerbetreibende in dieser Situation bekommen?
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