Wäre so eine Regelung rechtens?
In letzter Zeit wird ja immer wieder über "Hitzefrei" an Schulen diskutiert und es heißt, dass es wegen der Aufsichtspflicht nicht mehr möglich ist die Schülerinnen und Schüler einfach nach Hause zu schicken. Hat sich da in den letzten Jahren etwas an den Gesetzen geändert oder warum war das früher anders?
Mein Vorschlag wäre ja folgende Regelung, Wenn über 33° im Schatten vorhergesagt sind ist nach der 6. Stunde Schluss, bei über 39° im Schatten nach der 4. Stunde. Zum Schuljahresbegin wird über den allgemeinen E-Mail Verteiler ein Formular verschickt, ob die Eltern einverstanden sind, dass ihr Kind in solchen Fällen oder wenn die Schule aus anderen Gründen ausfallen muss alleine nach Hause geht. Das Formular muss wenn die Eltern einverstanden sind unterschrieben bei der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer abgegeben werden. Diese/r macht dann einen entsprechenden Vermerk im Klassenbuch. Wenn kein Formular abgegeben wird, gilt das als nicht zugestimmt. Schülerinnen und Schüler bei denen keine Zustimmung vorliegt, müssen bei "Hitzefrei" in der Schule bleiben, es findet aber kein Unterricht mehr statt.
Ich frage mich jetzt, wäre so eine Regelung rechtlich erlaubt und wenn ja, warum wird das nicht gemacht? Weil der bürokratische Aufwand wäre ja sehr gering.