Darf ich ein Tier töten, wenn die situation es fordert?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Rein rechtlich ist es mit Notwehr und Notstand oder einem anderen Rechtfertigungsgrund geregelt. Da muss dann eine Interessenabwägung angestellt werden.

Im Fall vom Abfangen eines angefahrenen Wilds haben wir es so gelernt, dass man es nicht ohne Erlaubnis der Polizei oder des Jagdausübungsbeerechtigten machen darf, weil die Verletzung des Jagdausübungsrecht/Wilderei schwerer wiegt als der Tierschutz/das erlösen des Tiers

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Forststudent, Jäger

Bricoleur  11.05.2024, 11:29

Den Begriff "Notstand" gibt es rechtlich schon seit 40 Jahren nicht mehr, von der Notwehr gem StGB ist das Wildern nicht abgedeckt.

"Mundraub" ist ebenfalls in den 70er Jahren aus dem StGB gestrichen worden.

Es hilft, ab und zu mal in die Bücher zu schauen. Besonders, wenn die ab und zu aktualisiert werden.

DaggiSeidler  12.05.2024, 10:48
@Bricoleur

Ich habe das so vor einem Jahr im Studium gelernt. Und meine Profs für Jura und Jagd sind up to date

Tach, ich habe die Frage, ob es erlaubt wäre ein Tier zu töten, wenn man sonst verhungert. 

Da wir hier von deutschem Recht reden muss man auch die Situation in DE betrachten. Und das ist hier in DE nicht realistisch und die Frage damit obsolet.

Niemand muss hier verhungern. Dafür gibt es das Sozialsystem. Und kein Wald in DE ist so abgelegen und groß und fern der Zivilisation das Du nicht rechtzeitig daraus zu retten wärest. Siehe Antwort von Luftkutscher.

Von Experte Waldmensch70 bestätigt

Diese Frage ist völlig unsinnig, denn das deutsche Jagdrecht findet nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Hier aber ist es ausgeschlossen, dass man sich im Wald verläuft und zu verhungern droht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Bin Diplom-Biologe und bin seit über 40 Jahren Fachberater

LokfuehrerLeif 
Beitragsersteller
 29.11.2023, 10:09

Das war nicht meine frage, sondern WENN

Luftkutscher  29.11.2023, 10:14
@LokfuehrerLeif

Wenn es wirklich zu so einem Fall kommen könnte, dann würde doch der Notstandsparagraph des StGB greifen (Paragraph 34 StGB) und dieser gilt nicht explizit für das Töten und Aneignen von Wildtieren, welche unter das Jagdrecht fallen.

Bricoleur  11.05.2024, 11:29

Die menschliche Dummheit ist nicht gesetzlich geregelt.

Mich würde primär interessieren, wie du denn gedenkst, ein Wildtier zu fangen - mit bloßen Händen...

Dein Gewehr hättest du ja wohl nicht dabei - so du einem unserer Wälder "stranden" würdest, oder ? ;)

Selbst im Schwarzwald, im bayrischen Wald, im Harz, Taunus etc. würdest du irgendwann auf menschliche Zivilisation treffen - im Übrigen findet man selbst im Winter etwas zu essen, ohne auf Tiere zurückgreifen zu können...

Der kluge Mensch sorgt sowieso vor - und "strandet" nicht "einfach so" im Wald...

Sorry, aber ich kaufe dir den "Jagdschein" nicht ab ! ;)


LokfuehrerLeif 
Beitragsersteller
 29.11.2023, 17:26

Musst du ja nicht. Aber ob du mir das glaubst war garnicht die Frage. Ein mensch hat einen Selbsterhaltungstrieb und irgendeine Lösung findet man.