Ist dir bewusst, dass Deutschland offiziell keinen Friedensvertrag hat?

Ja, ich wusste das. 86%
Nein, das ist mir neu. 9%
Ich habe mich nie mit solchen Dingen auseinandergesetzt. 5%

22 Stimmen

10 Antworten

Nein, das ist mir neu.

Es ist falsch.

Das ist klassisches Reichsdeppengeblubber.

Der 2+4-Vertrag ist faktisch ein Friedensvertrag. Alle Staaten haben zudem erklärt, dass sie den Kriegszustand mit Deutschland als beendet ansehen.


Feedom 
Beitragsersteller
 16.02.2025, 12:05

Der Zwei-plus-Vier-Vertrag ist kein klassischer Friedensvertrag, sondern eine völkerrechtliche Regelung, die bewusst nicht als Friedensvertrag bezeichnet wurde. Ein echter Friedensvertrag hätte den Kriegszustand offiziell beendet und sämtliche Rechtsfragen endgültig geklärt, einschließlich Gebietsansprüche, Reparationszahlungen und der vollständigen Souveränität Deutschlands. Dass der Vertrag nicht diesen Namen trägt, sondern als „abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ bezeichnet wird, zeigt bereits, dass er keinen Friedensvertrag ersetzt.

Zudem bestehen die Feindstaatenklauseln in der UN-Charta weiterhin, sie wurden lediglich als „obsolet“ erklärt, aber nie gestrichen. Wäre der Krieg völkerrechtlich endgültig beendet, wären diese Klauseln nicht mehr vorhanden. Auch die Präsenz zahlreicher US-Militärbasen in Deutschland zeigt, dass das Land nicht uneingeschränkt über seine eigene Verteidigung entscheiden kann.

Wer behauptet, der Zwei-plus-Vier-Vertrag sei ein Friedensvertrag, sollte eine offizielle Quelle liefern, die ihn ausdrücklich als solchen bezeichnet, anstatt ihn lediglich als „friedensvertragsähnlich“ zu interpretieren.

EstherMontanus  16.02.2025, 12:10
@Feedom

Das ist falsch.

Es geht ja schon aus Deinem Text hervor, dass Di weißt, dass Du Unsinn schreibst.

Du weißt, dass Frieden geschlossen wurde und der Vetrag die Qualität eines Friedensvertrages hat. Deswegen erfindest Du jetzt einen "klassischen" , um Deinen Unsinn weiter vorbringen zu können und ein Feigenblatt für Deinen Unsinn zu haben. Was soll denn ein klassischer Friedensvertrag sein?

Krieg und Frieden sind faktische Dinge und nicht durch Gesetze oder Verträge geregelt. Wenn die Waffen schweigen, herrscht Frieden. Ihr Reichsdeppen habt keine Ahnung von Völkerrecht.

Feedom 
Beitragsersteller
 17.02.2025, 14:55
@EstherMontanus

Wer eine Diskussion mit persönlichen Angriffen führt, zeigt, dass er keine sachlichen Argumente mehr hat. Ich habe eine einfache Frage gestellt: Wenn der Zwei-plus-Vier-Vertrag tatsächlich ein Friedensvertrag wäre, warum heißt er dann nicht so? Ein klassischer Friedensvertrag ist ein völkerrechtliches Instrument, das Kriege offiziell beendet und alle offenen Fragen regelt – genau das hat dieser Vertrag aber nicht getan.

In der Geschichte gibt es zahlreiche echte Friedensverträge, die genau diese Funktion hatten:

Friedensvertrag von Versailles (1919)

Friedensvertrag von San Francisco (1951)

Moskauer Vertrag (1970)

Der Zwei-plus-Vier-Vertrag hingegen wird oft nur als ‚friedensvertragsähnlich‘ bezeichnet, weil er bewusst bestimmte völkerrechtliche Fragen umging. Hätte er den Krieg vollständig beendet, warum existieren dann die Feindstaatenklauseln in der UN-Charta noch immer? Sie wurden als ‚obsolet‘ erklärt, aber nie offiziell entfernt – ein klares Zeichen dafür, dass nicht alle völkerrechtlichen Fragen abgeschlossen sind.

Die Präsenz zahlreicher US-Militärbasen in Deutschland zeigt außerdem, dass das Land nicht uneingeschränkt über seine eigene Verteidigung entscheiden kann. Wenn also behauptet wird, dass der Zwei-plus-Vier-Vertrag ein Friedensvertrag sei, dann sollte man eine offizielle Quelle nennen, die ihn ausdrücklich als solchen bezeichnet – nicht nur eine Interpretation davon.

Interessant ist auch, dass hier behauptet wird, Frieden sei ein rein ‚faktisches‘ Ereignis und müsse nicht völkerrechtlich geregelt werden. Gleichzeitig wird aber argumentiert, dass der Zwei-plus-Vier-Vertrag genau das getan hätte. Das ist ein Widerspruch in sich. Wenn Verträge angeblich keine Rolle spielen, warum wurde dann überhaupt ein Zwei-plus-Vier-Vertrag abgeschlossen? Und warum gibt es historische Friedensverträge, die genau diese Funktion erfüllen? Wer sich selbst widerspricht, sollte sich vielleicht erst einmal mit der eigenen Argumentation auseinandersetzen, bevor er andere beleidigt.

Persönliche Angriffe ändern nichts an diesen Fakten. Wer wirklich offen für eine Diskussion ist, sollte in der Lage sein, sachlich zu argumentieren, anstatt andere abzuwerten.

Oh, ein Reichtsbürgerargument...

Um es kurz zu machen: Einen 'Friedensvertrag' unter dem Begriff haben wir nicht, der 2 + 4 Vertrag regelt aber alles wesentliche dahingehend.

Das geht in Richtung von 'Deutschland hat gar keine Verfassung.' Doch haben wir... heißt halt Grundgesetz.


Feedom 
Beitragsersteller
 18.02.2025, 16:24

Die ständige Unterstellung, dass Fragen zu völkerrechtlichen Themen automatisch aus der Reichsbürgerszene stammen, ist eine einfache Strategie, um sich nicht inhaltlich mit dem Thema auseinandersetzen zu müssen. Ich habe nirgends behauptet, dass der Zwei-plus-Vier-Vertrag nichts geregelt hätte – aber warum wurde er dann nicht einfach als Friedensvertrag benannt? Ein echter Friedensvertrag hätte den Kriegszustand völkerrechtlich klar und endgültig abgeschlossen.

Dasselbe gilt für das Grundgesetz: Es ist die aktuelle Rechtsgrundlage, aber es wurde nie durch eine Volksabstimmung als Verfassung bestätigt. Artikel 146 des Grundgesetzes besagt ausdrücklich, dass es seine Gültigkeit verliert, wenn das deutsche Volk eine eigene Verfassung beschließt. Warum wurde das bis heute nicht umgesetzt, wenn doch angeblich alles geklärt ist?

Es geht also nicht um Namen oder Begriffe, sondern um völkerrechtliche Definitionen. Wer behauptet, der Zwei-plus-Vier-Vertrag sei ein Friedensvertrag oder das Grundgesetz eine endgültige Verfassung, sollte eine offizielle Quelle nennen, die dies ausdrücklich so bestätigt – nicht nur eine Interpretation davon.

Bis vor einigen Jahren bestand offiziell Kriegszustand zwischen einigen spanischen Ortschaften und dem Königreich Dänemark. Man hatte nach der Niederlage Napoleons vergessen, den Kriegszustand aufzuheben. Geht auch. Wen juckts?

Nee, mein Freund, deine Frage ist Teil dieser Haarspalterei, die seit einiger Zeit von inneren Feinden der Bundesrepublik Deutschland betrieben wird. Die meinen, weil unsere Verfassung "Grundgesetz" heißt, sei es keine Verfassung. Und weil über dem 2+4-Abkommen nicht "Friedensvertrag" drübersteht, sondern der umständliche und wenig aussagekräftigen Titel "Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland", sei es kein Friedensvertrag...

Welch ein Quark!

Es geht nicht um die Überschrift, sondern um den Inhalt!

Vielleicht liegt die Verständnisschwierigkeit darin, dass sich sowohl die Souveränität Deutschlands wie auch die Aussöhnung mit den ehemaligen Kriegsgegnern schrittweise vollzog. Das sind lange historische Prozesse, die schlichter gestrickte Gemüter nicht verstehen (wollen).


Feedom 
Beitragsersteller
 17.02.2025, 15:17

Eine sachliche Diskussion sollte nicht auf persönliche Abwertungen hinauslaufen. Die Frage nach dem rechtlichen Status Deutschlands ist keine Haarspalterei, sondern eine völkerrechtliche Thematik. Die Tatsache, dass es in der Geschichte vergessene Kriegszustände gab, hat nichts mit Deutschlands Situation zu tun. Deutschland hat nie einen klassischen Friedensvertrag erhalten – das ist keine Meinung, sondern eine historische Tatsache.

Natürlich kommt es auf den Inhalt eines Vertrages an – aber wenn der Zwei-plus-Vier-Vertrag wirklich die volle Souveränität Deutschlands wiederhergestellt hätte, dann hätte man ihn schlicht und einfach auch als Friedensvertrag benennen können. Dass das nicht geschehen ist, zeigt, dass bewusst ein anderer Weg gewählt wurde.

Zudem existieren die Feindstaatenklauseln in der UN-Charta weiterhin. Wenn die Souveränität Deutschlands vollständig wiederhergestellt wäre, warum wurden diese nicht offiziell gestrichen? Warum existieren weiterhin US-Militärbasen in Deutschland?

Es ist keine Frage der ‚schlichteren Gemüter‘, sondern eine Frage der völkerrechtlichen Definition. Eine echte Souveränität würde voraussetzen, dass Deutschland ohne Einschränkungen über seine militärischen, wirtschaftlichen und politischen Angelegenheiten bestimmen kann. Wer sich über diese Fragen lustig macht, anstatt sie sachlich zu beantworten, scheint selbst kein Interesse an einer ernsthaften Auseinandersetzung zu haben.

Ja, ich wusste das.

Der 2+4 Vertrag regelt die Nachkriegsverhältnisse genau so wie ein Friedensvertrag.


Feedom 
Beitragsersteller
 18.02.2025, 16:27

Wenn der Zwei-plus-Vier-Vertrag inhaltlich genau das regelt, was ein Friedensvertrag tun würde, warum wurde er dann nicht einfach so benannt? In der Geschichte gibt es zahlreiche Beispiele für echte Friedensverträge – Versailler Vertrag (1919), Friedensvertrag von San Francisco (1951) – die ausdrücklich als solche bezeichnet wurden. Ein Vertrag ist das, was er juristisch und völkerrechtlich aussagt, nicht das, was man hineininterpretiert.

Zudem sind die Feindstaatenklauseln in der UN-Charta weiterhin enthalten. Wären alle völkerrechtlichen Fragen mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag vollständig geklärt worden, dann hätte man diese Klauseln offiziell gestrichen – das ist aber nicht geschehen.

Dass der Vertrag viele Nachkriegsverhältnisse geregelt hat, ist unbestritten. Aber ein echter Friedensvertrag hätte völkerrechtlich den Kriegszustand mit allen ehemaligen Kriegsgegnern klar und endgültig beendet. Genau das ist nicht passiert, weshalb der Begriff ‚friedensvertragsähnlich‘ oft verwendet wird – aber eben nicht ‚Friedensvertrag‘.

DerRoll  18.02.2025, 16:29
@Feedom
Ein Vertrag ist das, was er juristisch und völkerrechtlich aussagt

Genau so ist es. Und was sagt der Vertrag aus?

https://de.wikipedia.org/wiki/Zwei-plus-Vier-Vertrag

Der Zwei-plus-Vier-Vertrag gilt deswegen als die endgültige Friedensregelung nach dem Zweiten Weltkrieg und markiert somit das Ende der Nachkriegszeit in Deutschland.

Der Zwei-plus-Vier Vertrag regelt aber mehr als nur die reinen "Friedensbedingungen", dafür kommt er ein paar Jahre zu spät. Daher wäre es Unfug ihn "Friedensvertrag" zu nennen. Er übernimmt nur zusätzlich auch diese Rolle in seinen Inhalten.

Ja, ich wusste das.

Ja, gab niemanden mehr auf deutscher Seite, der den hätte unterzeichnen können. Die sog. "Regierung Dönitz" war selbst nach Rechtslage des Dritten Reichs illegal. Die konnten allesamt nur noch die Kapitulation der Wehrmacht unterzeichnen, für weiteres fehlten ihnen allen die Berechtigung.

Daher wurde mit der BRD der 2+4 Vertrag geschlossen, der an die Stelle eines Friedensvertrags tritt und das Thema "II. Weltkrieg" für Deutschland abschließend regelt.


Feedom 
Beitragsersteller
 18.02.2025, 16:33

Dass es nach Kriegsende zunächst keine legitime deutsche Regierung gab, die einen Friedensvertrag hätte unterzeichnen können, ist unbestritten. Doch das erklärt nicht, warum auch Jahrzehnte später kein offizieller Friedensvertrag geschlossen wurde. Die BRD hatte längst eine Regierung und eine völkerrechtliche Anerkennung, als der Zwei-plus-Vier-Vertrag unterzeichnet wurde – warum wurde er also nicht einfach als Friedensvertrag benannt, wenn er angeblich dieselbe Funktion erfüllt?

Dass der Vertrag viele Nachkriegsfragen geregelt hat, ist ebenfalls unbestritten. Doch wenn er wirklich den Zweiten Weltkrieg für Deutschland völkerrechtlich ‚abschließend geregelt‘ hätte, dann wären die Feindstaatenklauseln in der UN-Charta nicht weiterhin vorhanden. Sie wurden zwar als ‚obsolet‘ erklärt, aber nie gestrichen. Warum hält man sie aufrecht, wenn doch angeblich alles endgültig geklärt ist?

Ein echter Friedensvertrag hätte völkerrechtlich alle ehemaligen Kriegsgegner einbezogen und den Kriegszustand offiziell beendet – genau das ist mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag nicht geschehen. Deshalb sprechen viele offizielle Quellen von einer ‚friedensvertragsähnlichen Regelung‘, aber nicht von einem ‚Friedensvertrag‘.

HolgieXX  18.02.2025, 17:02
@Feedom

Nun, mein Fehler in der Antwort war wohl der Teil mit "für Deutschland abschließend geregelt.", wo es hätte heissen müssen "für die Bundesrepublik Deutschland abschließend geregelt.

Denn, wie schon öfters festgestellt wurde, ist die Bundesrepublik nicht das Deutsche Reich. Es gab auch Jahrzehnte nach Kriegsende niemanden, der für das ehemalige Deutsche Reich tätig werden konnte. Denn das hat nach dem Krieg aufgehört zu existieren und mit dem teilweisen Gebiet und den ehemaligen Staatsbürgern wurde die BRD gegründet. Wir sind nicht das Deutsche Reich, wir waren es nie und wir werden es auch nie sein. Egal wieviel "Reichsregierungen" in bierseeliger Runde noch gegründet werden.

Nix mehr Reich. Reich kaputt. Jetzt kapiert?