Kleinanzeigen - Anzeigen löschen & wieder einstellen, zählt es als verkauft?

3 Antworten

Habe ich auch schon so gemacht, damit die Anzeige wieder nach oben rutscht. So verlierst du zwar die Beobachter, wenn welche sich die Anzeige gemerkt haben, aber wer sich für deine Angebote interessiert, findet dich vielleicht wieder. Mit einem aussagekräftigen und ehrlichen Text mit guten Bilder erhöht das deine Chancen noch mehr.

Ansonsten steuerpflichtig stimmt nicht.

Ansonsten muss der Seitenbetreiber Deine Verkäufe ans Finanzamt melden. Ob Du dann Steuern auf die Verkäufe zahlen musst, steht auf einem ganz anderen Blatt Papier. Die üblichen Privatverkäufer die ihre gebrauchten Sachen nach längerer Nutzung verkaufen, dürften wohl ohne irgendwelche Steuern zu zahlen verkaufen.

Du meinst das Steuertransparenzgesetz
Die Bestimmung zum verkaufen haben sich geändert und es gibt ja diese Regel 30 Anzeigen und unter 2000€ Einkommen bleiben, ansonsten steuerpflichtig.

Das stimmt so leider nicht. Das Schuldrecht im Allgemeinen und die gesetzlichen Bestimmungen zum Kaufvertrag regelt das Bürgerliche Gesetzbuch.

Als privater Verkäufer kannst du deine Sachen auch nach wie vor verkaufen. Das Steuertransparenzgesetz sollen einen ganz anderen Zweck erfüllen.

Um was es dabei geht, erfährst du hier:

https://www.altbayerischer.de/neues-gesetz-fuer-ebay-co-was-aendert-sich-auf-verkaufsplattformen/