Fastunfall?

3 Antworten

es könnte ein Ermittlungsverfahren geben. Das muss aber nicht sein. erstmal müsste jemand Anzeige erstatten. dann müsste die Polizei befinden, dass es sich lohnt, ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen. anschließend entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob weiter ermittelt wird. zumindest ist das in der BRD so. bislang ist ungewiss, ob überhaupt was passiert.

in Deutschland hat mal jemand mehrere Fahrzeuge überholt, sodass der Gegenverkehr stehenbleiben musste. Es gab ein Ermittlungsverfahren in diesem Fall. Da Du einfach weitergefahren bist, kann es sein, dass eine Anzeige erstattet wurde, da es Zeugen gibt, könnte das ungut enden, da Du in einer Kurve überholt und dabei den Gegenverkehr gefährdet hast. hinzu kommt noch Fahrerflucht. Da scheinbar weder Sachschäden noch Personenschäden verursacht wurden, könntest Du abwarten, ob ein Ermittlungsverfahren auf dich zukommt. möglicherweise musst Du dann eine Stellungnahme abgeben, zu der Du nur eine Gelegenheit hast, insofern wäre im Falle dessen, dass ein Ermittlungsverfahren eröffnet wird, die Konsultierung eines Fachanwalts zwingend notwendig, Du könntest also schon mal einen Anwalt für Verkehrsrecht raussuchen (aber noch nicht kontaktieren, aber dann kannst Du das gleich tun, wenn es zu einem Verfahren kommt). Und überdenke deine Fahrweise gründlich, damit so etwas zukünftig nicht mehr passiert. gerade als Motorradfahrer ist man in Kurven stark gefährdet, da der Gegenverkehr zum Teil die Kurven schneidet. das sollte man aber in der Fahrschule lernen, auch, dass man in Kurven nicht überholt

Das wichtigste ist, dass Du jetzt erstmal einen kühlen Kopf bewahrst. fahre zukünftig verantwortungsvoll und vorsichtig und sollte ein Ermittlungsverfahren eröffnet werden, dann NICHTS dazu sagen (auch nicht zur Vernehmung erscheinen, egal ob mit oder ohne Anwalt) und SOFORT einen Fachanwalt einschalten. Möglicherweise hast Du noch die Möglichkeit, alles zum Guten zu wenden und daraus zu lernen


ZuumZuum  02.08.2024, 09:09

Was für ein Blödsinn, Fahrerflucht?? Wo ist denn da ein Unfall passiert? Der Straftatbestand heiß "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort", und nicht "unerlaubtes Entfernen von einem fast Unfallort".

Da passiert überhaupt nichts, da kein Vorsatz erkennbar. Der FS hat einen Fahrfehler gemacht, aus dem er gelernt hat. Das hat jeder von uns durch gemacht.

Wer als fahranfänger nie Fehler gemacht hat, der darf den ersten Stein werfen.

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AlexeiNachrade  02.08.2024, 09:21
@ZuumZuum

stimmt auch wieder. ich sagte ja; es gab weder Sach- noch Personenschäden. aber wenn der Gegenverkehr ausweichen muss, warum sollte das keine Gefährdung sein? Wie gesagt; in Deutschland gab es wegen einem ähnlichen Fall ein Ermittlungsverfahren, was dann letztendlich passiert, entscheidet ein Richter, wenn es denn überhaupt zu einem Verfahren kommt. Es geht auch hier nicht darum, wer Fehler gemacht hat oder nicht, sondern dass er jetzt abwartet, was passiert, einen kühlen Kopf bewahrt und zukünftig absolut verantwortungsvoll und einwandfrei fährt

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AlexeiNachrade  02.08.2024, 09:41
@ZuumZuum

wir wissen doch noch gar nicht, was passiert ist. der entgegenkommende hielt auf jeden Fall an. was, wenn durch das Ausweichen Schäden entstanden sind? dann wären wir schon bei Fahrerflucht. Er hat gesehen, dass ein Fahrzeug ausweichen musste und anschließend stehen blieb. also kann ja sehr wohl etwas passiert sein, zum Beispiel Streifen der Leitplanke durch das entgegenkommende Fahrzeug infolge der Notwendigkeit, auszuweichen. dann wären wir meiner Meinung nach bereits beim gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und Fahrerflucht

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ZuumZuum  02.08.2024, 09:45
@AlexeiNachrade

Er hat gesehen, dass ein Fahrzeug ausweichen musste und anschließend stehen blieb

Ich bezweifele das er das sehen konnte, er schreibt 90 Grad Kurve, dann mit dem Motorrad nur kleiner Rückspiegel....

dann wären wir meiner Meinung nach bereits beim gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und Fahrerflucht

Das ist deine Meinung, meine aber nicht.

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AlexeiNachrade  02.08.2024, 09:56
@ZuumZuum

mich wundert der Hergang ehrlich gesagt auch etwas aber willst Du jetzt damit sagen, dass es gar nicht passiert ist?. unsere Meinungen sind sowieso irrelevant, wenn kommt es in Fall der Fälle auf die Meinungen von Staatsanwalt und Richter an

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ZuumZuum  02.08.2024, 10:03
@AlexeiNachrade

Das wird nie im Leben einen Staatsanwalt, und schon gar nicht einen Richter beschäftigen.

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AlexeiNachrade  02.08.2024, 10:22
@ZuumZuum

denke ich eher auch nicht. Du bist sicher Staatsanwalt, Richter oder Fachanwalt für Verkehrsrecht😏

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AlexeiNachrade  02.08.2024, 10:29
@AlexeiNachrade

aber was hier für unqualifizierte Bemerkungen abgegeben werden. als hätte er die Frage gestellt, damit ihn alle ans Kreuz nageln und auspeitschen

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AlexeiNachrade  02.08.2024, 09:03

was bedeutet denn, dass das L dran ist?

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Davethedriver 
Beitragsersteller
 02.08.2024, 09:17
@AlexeiNachrade

Lernfahrer bzw man muss grundkursemachen und 1 jahr fahren und habe noch keine Praktischeprüfung abgeschlossen

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AlexeiNachrade  02.08.2024, 10:27
@Davethedriver

jetzt warte erstmal ab, beruhige dich, möglicherweise passiert überhaupt gar nichts. Ich würde den Fall aber als Weckruf sehen und in Zukunft rechtzeitig losfahren und wenn Du zu spät losgefahren bist, kommst Du halt zu spät und selbst wenn Du gekündigt wirst, findest Du einen neuen Job. aber wenn deine Gesundheit, dein Leben oder dein Führerschein im Arsch sind, gilt das nicht. also lieber zu spät kommen als solche Aktionen bringen

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Ja, dich kann da durchaus was erwarten, sofern der Autofahrer oder auch der Fahrradfahrer dein Kennzeichen sehen konnte. Zu Recht! Das ist ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und eine Gefährdung.


ZuumZuum  02.08.2024, 09:02

Was für ein Blödsinn, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr setzt Vorsatz voraus. Das Andere war ein Fahrfehler, ja, mit Gefährdung, aber auch nicht mit Vorsatz ausgeführt. Niemandem ist etwas passiert, also kommt da auch nichts nach.

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AlexeiNachrade  02.08.2024, 09:07
@ZuumZuum

glaube nicht, dass Vorsatz Voraussetzung ist. ist in der BRD jedenfalls nicht der Fall

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Ich kann nur hoffen das ist das berühmte "Schwyzerdütsch", ansonsten gebührt dir die einzige Strafe für den Text.

Du hast deinen Fehler ja erkannt, und machst ihn deshalb nicht noch mal, ich denke du möchtest ja selber am Abend wieder gesund nach Hause kommen.