Also da ich nicht mehr weiter weiss hoffe ich mir kann hier jemand helfen.

Folgende Situation:

  • Leihwagen bei Avis mit 900 € Selbstbeteiligung gemietet
  • Steinschlag auf der Autobahn

Nachdem ich das Auto wieder abgegeben habe und den Steinschlag gemeldet habe meinte der Herr in der Station das sicher noch eine Rechnung kommt. Klar, hab ja Selbstbeteiligung. Da ich aus Erfahrung weiss wie eine sehr bekannte Firma mit Glasschäden umgeht, wusste ich das dieser Steinschlag zu reparieren war, und keine Scheibe ausgewechselt werden muss. Dies kostet einen Grundpreis von 99,90 €.

Nun mein Problem: prompt wurden von der Vermietung 503,-€ für den Schaden von der Kreditkarte abgezogen. Beim Scheibenwechsel kommt der Preis hin, aber nicht bei einer Reparatur! Natürlich bin ich gleich zur Anmietstation gefahren (2 Tage nachdem der Wagen abgegeben wurde) und da stand er auch, und was soll ich sagen, der Steinschlag wurde lediglich repariert! Heute kam die Rechnung von Avis zwecks dem Schaden, mit einem Kostenvoranschlag für einen Scheibenwechsel für 503 €.

Ist es Zulässig das mir die Vermietung eine Summe für einen Scheibenwechsel abzieht, obwohl die Scheibe nur repariert wurde? Die Reparaturfirma hat mir eben nach Rücksprache ausdrücklich gesagt das die Scheibe NUR! repariert wurde und auch nur diese Kosten in Rechnung gestellt wurden an den Vermieter...

Vieleicht habt ihr einen Rat wie ich mich weiter verhalten kann oder ob es überhaupt erlaubt ist was die Firma da abzieht? lg