Kind mit 16 Jahren rausschmeißen?
Hallo Community,
eine Klassenkameradin (16) und ihre Zwillingsschwester wurden zuhause rausgeschmissen. Seit ihre kleinen Brüder auf der Welt sind (2 Jahre/ 3Monate). Hat sich meine Freundin komplett verändert. Sie klauen, verprügeln Mitschüler, beleidigen und schlagen ihre Eltern andauernd steht die Polizei bei den vor der Haustür. Jetzt wohnen meine Freundin und die Schwester bei ihrer Oma. Dürfen die Eltern die mit 16 einfach rausschmeisen? Ich habe nicht mehr so viel Kontakt mit ihr. Da sie ziemlich aggressiv ist.
10 Antworten
Sie haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wahrscheinlich ist das mit der Oma abgesprochen. Dann ist es okay.
Sie bleiben allerdings bis zum Abschluss einer Ausbildung unterhaltspflichtig.
Gruß S.
Grundsätzlich müssen die Eltern bis 18 Jahre dafür sorgen das die Kinder bei denen Wohnen. Nun ist es aber so... Sollten die Eltern unfähig sein, kann das Jugendamt aus Schutz, den Eltern das Sorgerecht entziehen, mit 16 kommt das Kind in eine Wohngruppe bzw. darf schon Alleine Wohnen (Ein Betreuer schaut regelmäßig vorbei).
Aber nun ist das auch so; Gefährdet das Kind die Eltern, kann der Spieß umgedreht werden, das Kind begeht eine Straftat, hier in dem falle mehrere. Wichtig für die Gefährdung ist hier "Leib und Leben" mit anderen Worten Körperverletzungen. Wenn die Eltern keine Chance haben das Kind zur Vernunft zubringen, können die Kinder das Kind auch schon vorher raus werfen. Zwar nicht einfach so, es muss u.a. das Jugendamt eingeschaltet werden.
Sein Kind, mit solch einer Art, dann zur "Oma" zuschicken finde ich wiederum etwas Grob, denn jetzt könnte die Oma gefährdet sein, und sollte sich eigentlich mit sowas nicht mehr Befassen.
wenn es den eltern nicht mehr gelingt ihre kinder in den griff zu bekommen und gewalt und gefahr von den kindern ausgeht, dann steht es den eltern selbstverständlich frei ihre kinder aus dem haushalt zu entfernen. sie wurden ja nicht direkt rausgeworfen, sondern erstmal bei den großeltern untergebracht.
wenn die kids dort nicht gebändigt werden können, sollten die eltern sich hilfesuchend ans jugendamt wenden und die jugendlichen in einem heim unterbringen lassen. keiner ist gezwungen sich beklauen zu lassen oder schlagen zu lassen von seinem nachwuchs.
Sie sind ja nicht auf der Straße gelandet , sondern nun bei der Oma untergebracht. Wenn alle Beteiligten damit einverstanden sind kann man das so machen.
Allerdings frage ich mich ob es richtig ist der Oma diese Verantwortung aufzubürden.
Sie klauen, verprügeln Mitschüler, beleidigen und schlagen ihre Eltern andauernd steht die Polizei bei den vor der Haustür.
Da kann ich die Eltern durchaus verstehen, dass sie die Faxen dicke hatten und die Damen vor die Tür gesetzt haben. Dann bleibt abzuwarten, wie lange das Zusammenleben mit der Großmutter gutgeht.
Die Mädels können sich ratsuchend ans zuständige JA wenden - dort kann man dann klären, in welchem Umfang die Eltern zum Unterhalt verpflichtet sind.