Welche Strafe kommt auf mich zu bei dieser straftat?

7 Antworten

Grundsätzlich gilt für Drogenbesitz eine Strafandrohung von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Das genaue Strafmaß für Drogenbesitz hängt aber auch davon ab, in welcher Menge der Täter Betäubungsmittel in Besitz hatte. Bei Besitz nur geringer Mengen zum Eigenkonsum kann je nach den genaueren Umständen eine milde Strafe oder sogar eine Verfahrenseinstellung erreicht werden, so dass der Haschisch-Konsum letztlich straflos bleibt (vgl. § 29 Abs. 5 BtMG).


Silberfan  08.12.2019, 13:17

Es ändert aber nichts dran das solche Vergehen eine Zeitlang im Polizeilichen Führungszeugnis Vermerkt werden. Kommt es vor das solche Verstöße häufiger vorkommen kann dies auch zu einer härteren Strafe führen.

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Dummheit wird nun mal bestraft. Wenn es Dein erstes Vergehen wird es nicht so schlimm bestraft.

Die schlimmste Strafe für Dich wird sein, da Du über 14 bist, nun haste eine Polizeiakte. Die wird Dir immer wieder in die Quere kommen. Wenn Du von Berufswegen ein amtliches Führungszeugnis brauchst, wenn Du den Führerschein beantragst, wenn Du nochmal bei einer Straftat (z.B.) erwischt wirst.

Es kann also sein, das Du bei einer Bewerbung abgelehnt wirst obwohl Du denkst ich war der Beste. Dann denke an heute. Viel Freude.

Ich bin mit 20 über eine rote Ampel gefahren, das hielt man mir noch 25 Jahre später vor. Ja ich bin ein rücksichtsloser Verkehrsteilnehmer.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Überall hättest du mit einer Einstellung rechnen könne, aber nicht in Bayern.

Sozialstunden auf jeden fall.

Ab 14 bist Du strafmündig.

Wozu hattest Du eine Waage und Tütchen?

Da Du wegen Drogenhandel nicht verurteilst wirst, solltest Du wissen, dass die Polizei in der Vorgangsverwaltung Dich vorgemerkt hat, Du also Polizeibekannt bist.

Du kannst damit rechnen regelmäßig gefilzt zu werden.

Woher ich das weiß:Hobby – Will es wissen....

Das Strafmaß wird vom Richter (der das Urteil über dich fällt) nach Gesetzlichen Vorgaben ausgesprochen , PUNKT !

Welches Strafmaß dich da erwartet ist davor rein nur Spekulativ. Und selbst wenn du nach dem Jugendschutzgesetz Verurteilt werden musst ,so ändert es nichts an der Tatsache das der Richter nach den gleichen Vorgaben (Gesetzlich) das Urteil über dich Ausspricht.

In dem Fall Abwarten ,Ruhe bewahren alles auf sich zukommen lassen und Das Urteil abwarten.

Meistens steht dann im oberen Bereich des Schriftstückes : " Urteil" im Namen des Volkes usw.