Ich werde immer wieder von einer Person geschlagen und traue mich nicht zur Polizei zu gehen. Was soll ich tun?

Moin Leute. Ich brauche Hilfe.

Ich werde immer wieder von einem geschlagen der eine Straße weiter wohnt

Wenn ihr euch fragt was der Grund ist.. Es gibt keinen!

Ich kenne den jungen weil ich mal Kontakt zu ihm hatte und er schlägt mich nicht weil es aus aus irgendeinem Grund verdient hab sondern weil er einfach hier in der Gegend den Gangster spielt...

Ich bin kein weichei was sich nicht traut zurück zu schlagen. Er ist ein Jahr älter, also 17 aber das problem ist das er übermäßig stark ist und sich auch gerne mal mit leuten haut die doppelt so alt sind wie er und das ding ist das der typ gefühlt nie eine auf die fresse bekommt. Er ist ziemlich aggressiv, redet nicht gerne und sucht überall stress.

Er ist sogar so krank das er mich auch anruft und sagt das er vor meiner Tür steht und ich runter kommen soll weil er sonst bei mir die Tür eintretet.

Ich wurde das letzte Mal geschlagen weil mein Kollege irgendwas gemacht hat was nicht der Wahrheit entspricht und weil er mein Kollege ist muss ich dafür büßen.

Daraufhin hab ich das sein großen Bruder erzählt weil ich ziemlich gut mit ihm befreundet bin und er ganz anders tickt und wir haben uns angeblich ,,vertragen" und meinte das er mich nicht mehr anfassen wird. und heute ruft mich ein anderer Kollege an und sagt mir das er von ihm beklaut wurde und er mich schlagen will wenn er mich das nächste mal wieder sieht weil ich ihm bei sein bruder verpetzt hab.

Ich traue mich irgendwie nicht zur Polizei weil ich erstmal sein Bruder kenne und er so ein gutherziger mensch ist den ich sowas nicht antun will und weil ich Angst hab das er ein Tag später wieder vor meiner Tür steht und Stress sucht oder einer seiner Kollegen.

Außerdem ist er mehrfach vorbestraft und ist soweit ich weiß noch auf Bewährung. Was soll ich tun??

Bitte helft mir. Sorry für mein Deutsch. Liebe Grüße

Freundschaft, Polizei, Recht, Gewalt, Liebe und Beziehung
Leumundsprüfung Polizei Berlin?

Hallo,

ich wurde wegen zwei gleichgelagerte Warenbetrugsfällen, aus Oktober 2020 angezeigt. Bei der ersten kam es zur Einstellung gemäß § 45 Abs. 1 in Verbindung mit § 109 JGG. Bei der zweiten Anzeige kam es zur Hauptverhandlung vorm Jugendrichter, was gemäß § 47 JGG eingestellt wurde, gegen eine Geldbuße von 600€. Zum Zeitpunkt der Tat war ich 18 Jahre Alt, und nun bin ich 20 Jahre Alt. Der Schaden betrug insgesamt 85€ (beide Anzeigen zusammen gerechnet). Ich habe allerdings vor Gericht über die gesamte Verhandlung abgestritten, dass es ein Betrug war und nur ein riesen Missverständnis war. Der Schaden wurde an beide Geschädigte komplett zurück gezahlt, worauf auch die Strafanträge zurück gezogen wurden.

Nun meine Frage: Bei mir läuft eine Bewerbung für eine Polizeiausbildung bei der Berliner Polizei. Ich habe auch eine Direktzusage und alles bestanden. Sie möchten in der Leumundsprüfung den Fall bewerten und auch Akteneinsicht für beide Fälle beantragen. Ist meine Zukunft bei der Polizei nun gefährdet? Ich bin vor und nach diesen beiden Anzeigen noch nie negativ aufgefallen. Die Verfahren wurden beide eingestellt, der Schaden wurde wieder gut gemacht, die Strafanträge wurden zurückgezogen und es wurde sehr viel Reue gezeigt meinerseits. Ich habe bei der Polizei alle Tests bestanden, es fehlt nur noch die Leumundsprüfung. Bei der Berliner Polizei darf man keine Verurteilungen/Vorstrafen besitzen, allerdings wollen sie auch zu diesem Fall sich einen Bild davon machen. Eine Stellungnahme musste ich auch schon machen. Da habe ich auf sehr oft erwähnt, dass es kein Betrug sondern nur ein Missverständnis ist, und ich das alles sehr bereue und den Schaden wieder gut gemacht habe. Ich habe selbstständig den Kontakt zu den Geschädigten gesucht, was schwer war und alles beglichen. Es war wirklich nur ein Missverständnis. Beide Geschädigte zogen auch den Strafantrag zurück und erklärten gegenüber der Polizei/Staatsanwaltschaft , dass es ein Missverständnis war.

Wie stehen meine Chancen? 

Berlin, Polizei, Deutschland, Recht, Ermittlungsverfahren, Jura, Auswahlverfahren, Ausbildung und Studium

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