Angebliche Lärmbelästigung kann meine beste Freundin sich wehren?

7 Antworten

Meine beste Freundin meint dazu:

Für die Glotze gibt es Kopfhörer, für die Freundin gäbe es ein Hörgerät. Der Nachbar muss das nicht dulden, dass sie ihren TV so laut macht.

jeden Morgen auf wenn sie ihr Motorrad morgens startet und nochmal in die Wohnung muss.

Was heißt das? Sie macht ihr Moped an, lässt es laufen und geht dann nochmal in die Wohnung (und das anscheinend öfter, so wie Du schreibst). Dann sollte sie die Kiste ausmachen. Oder erst gar nicht an, wenn sie nochmal in die Wohnung muss. 


dieCelinaS 
Beitragsersteller
 26.01.2022, 12:25
Der Nachbar muss das nicht dulden, dass sie ihren TV so laut macht.

Wie bereits erwähnt kann er es gar nicht hören

Dann sollte sie die Kiste ausmachen. Oder erst gar nicht an, wenn sie nochmal in die Wohnung muss. 

Da sie normal und nicht grün ist, kann sie machen was sie will

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tinalisatina  26.01.2022, 12:47
@dieCelinaS
Wie bereits erwähnt kann er es gar nicht hören

Nee, haste nicht. Zumindest nicht verständlich. Nur: Woher sollte der Nachbar wissen, dass die Glotze zu laut ist, wenn er es gar nicht hören kann?

Da sie normal und nicht grün ist, kann sie machen was sie will

Wenn sie normal wäre, dann hätte sie einen Führerschein. Und dann würde sie § 30 Absatz 1 StVO kennen und wüsste, dass dem nicht so ist.

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Der Nachbar kann dagegen vorgehen, wenn die Lärmbelästigung tatsächlich zu hoch ist. Deine Freundin kann das Problem durch ein Hörgerät lösen.

Bezüglich des Motorrades ist es laut STVO verboten, dieses laufen zu lassen und nicht gleich loszufahren. Dafür könnte sie problemlos angezeigt werden. Außerdem ist das nicht gut für den Motor.

Beleg:

§ 30 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt:

"Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden."


dieCelinaS 
Beitragsersteller
 26.01.2022, 12:53
Deine Freundin kann das Problem durch ein Hörgerät lösen.

Wo steht denn, dass sie keins hat ?

Bezüglich des Motorrades ist es laut STVO verboten, dieses laufen zu lassen und nicht gleich loszufahren. Dafür könnte sie problemlos angezeigt werden. Außerdem ist das nicht gut für den Motor.

Und du bist Experte ? Das ist alles falsch, zudem tut es dem Motor gut, Stichwort: warmlaufen lassen. Außerdem kann man es nicht beweisen.

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will sie nun wegen Lärmbelästigung anzeigen ob er nichts hört.

Uiui, ist das faktisch gesichert, dass der nichts hört? Also war mal jemand normalhörendes bei ihm drüben oder hört Deine Freundin nichts?

Das ist schon ein Unterschied.

Und wie kommt der drauf, wenn der nichts hört, dass da Krach sein soll?

Irgendwas kann da nicht stimmen.

Meine beste Freundin ist schwerhörig und muss dementsprechend den Fernseher lauter machen.

Ja ne, es gibt Hörgeräte und Kopfhörer. Damit geht man dann den Leuten außen herum nicht auf den Sack - genau dazu hat man diese Dinge ja eigentlich entwickelt.

sich auch jeden Morgen auf wenn sie ihr Motorrad morgens startet und nochmal in die Wohnung muss.

Die macht ihre Mühle an und geht dann zurück in die Wohnung? Und das jeden Morgen?

Wie wärs mit ausmachen, wenn man nicht fährt?

Ihr Motorrad ist zu 100% legal.

Krach macht es dennoch.

Bei dem Fernseher wird der Nachbar nicht viel machen können. Außer nach 22 Uhr. Dann muss deine Freundin eine andere Lösung einfallen lassen. Bei dem Motorrad hat der Nachbar recht. Den Motor unnötig laufen lassen ist Lärmbelästigung. Wenn deine Freundin nochmal in de Wohnung muss, dann muss sie den Motor anstellen. Dafür kann ein teures Bussgeld geben.


dieCelinaS 
Beitragsersteller
 26.01.2022, 12:23
Den Motor unnötig laufen lassen ist Lärmbelästigung. Wenn deine Freundin nochmal in de Wohnung muss, dann muss sie den Motor anstellen. Dafür kann ein teures Bussgeld geben.

Das ist ja mal sowas von falsch

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dieCelinaS 
Beitragsersteller
 26.01.2022, 12:32
@retzi1

Ach hör auf damit. Wir normalen Leute haben wenigstens Spaß im Leben. Jeder grüne Alman der so eine falsche Aussage wie du tätigst, sollte sich erstmal richtig informieren. Teslas sind viel dreckiger als Verbrenner.

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retzi1  26.01.2022, 12:45
@dieCelinaS

Ich verstehe nicht, wo der Spaß dabei ist, einen Motorrad zu starten und anschließend wieder rein zu gehen.

Nochmal, was ist falsch an meiner Aussage? Es ist Fakt, dass das unnötige Laufen lassen eines Motors eine Ordnungswidrigkeit ist. Bis lang ist mir zwar kein Fall bekannt, wo tatsächlich ein Bussgeld dafür gegeben hat, aber bis November gab es dafür nur 10€ Verwarnung. Jetzt wurde es deutlich erhöht und ich denke, dass es jetzt schon ein Bussgeld ausgesprochen wird. Wenn der Nachbar deine Freundin wegen dem Motorrad nun anzeigt, dann wird sie sich nicht wehren können. Sie kann nur hoffen, dass die Anzeige nicht weiter verfolgt wird.

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Luminou  26.01.2022, 12:51
@dieCelinaS

Selbstverständlich ist das eine Ordnungswidrigkeit und zwar nach §30 StVO, wenn du es genau wissen willst.

Man ist nicht einer bestimmten Partei zugehörig, nur weil man auf geltende Gesetze und Verordnungen aufmerksam macht.

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Luminou  26.01.2022, 13:00
@dieCelinaS

Glaub was du willst. Richtiger wirds trotzdem nicht🤷🏼‍♀️

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little434  14.02.2022, 04:41
@dieCelinaS

wie alt bist du? 5? niemand muss einen lauten Fernseher dulden und auch morgens früh kein lautes Motorrad, find dich damit ab

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Die benötigt ein Hörgerät. (Wie ich auch. Empfehlung Vielmann) Motorrad oder Auto im Stand laufen lassen gibt gebührenpflichtige Verwarnung. Sollte man wissen. Der Nachbar ist also absolut im Recht, auch wenn dir das nicht gefällt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

dieCelinaS 
Beitragsersteller
 26.01.2022, 12:22
Die benötigt ein Hörgerät. (Wie ich auch. Empfehlung Vielmann)

Wo steht denn, dass sie keine hat ? Lern erstmal schreiben

Motorrad oder Auto im Stand laufen lassen gibt gebührenpflichtige Verwarnung. Sollte man wissen. 

Das ist falsch

Der Nachbar ist also absolut im Recht, auch wenn dir das nicht gefällt. 

Auch das ist falsch. Denn er kann es aufgrund der guten Dämmung gar nicht hören und es geht hier nicht um mich sondern um meine beste Freundin

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UnterhaltungNRW  26.01.2022, 12:26
@dieCelinaS

Dann benötigt sie ein besseres Hörgerät. Am besten eins welches man mit dem TV koppeln kann.

Bussgeld seit 2020 = 80€ für das Warmlaufen lassen von Motoren

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Backkuenstlerin  30.01.2022, 00:39
@UnterhaltungNRW

Kopfhörer wären auch eine Option.

Aber so etwas will die Fragestellerin gar nicht hören, die will nur in ihrer Meinung bestätigt werden.

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