Wann nennt man einen Einsatz Großeinsatz?

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Eine genaue, "offizielle" Definition gibt es da, wie andere hier schon geschrieben haben, nicht.

Von einem "Großeinsatz" spricht man in der Regel dann, wenn ein Einsatz vom Zeitaufwand, von der flächenmäßigen Ausdehnung, der Anzahl an Verletzten/Betroffenen oder eben des eingesetzten Personals größer ist als "üblich".

Ich persönlich würde mich da an den Einsatzstichworten der Leitstelle orientieren, auch wenn die sich natürlich mindestens von Bundesland zu Bundesland, teilweise auch von Leitstelle zu Leitstelle unterscheiden.
In Schleswig-Holstein beispielsweise wird ein "kritischer Wohnungsbrand nach AGBF", zu dem ein Löschzug voraussichtlich ausreichend ist, als "Feuer Standard" bezeichnet. Alles darüber hinaus ist dann ein "Feuer Groß". Ähnliches gilt bei Einsätzen der Technischen Hilfeleistung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr

Ähm... So wirklich feste regeln gibt's da nicht.

Ich denke aber man kann es so nennen wenn die Verfügbaren Kapazitäten ausgeschöpft werden müssen um etwas zu bewältigen.

Also ein Massenanfall von verletzten wo man Mal eben 8RTW's braucht oder auch ein Feuer wo Mal eben 2 oder mehr Löschzüge benötigte werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Maschinist /Servicetechniker für Feuerwehr Einsatzfahrzeuge

Großeinsatz ist kein Begriff der bei irgendeiner BOS definiert ist. Das ist ein Begriff den die Presse inflationär und undefiniert verwendet.

Bei den BOS gibt es Definitionen für MANV, Großbrand oder z.B. auch Katastrophenwaldbrand. Die haben aber in aller Regel nichts mit dem zu tun was die Presse so schreibt.

In NRW ist eine Großeinsatzlage ein Geschehen, in dem Leben oder Gesundheit zahlreicher Menschen, Tiere oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind und aufgrund eines erheblichen Koordinierungsbedarfs eine rückwärtige Unterstützung der Einsatzkräfte erforderlich ist, die von einer kreisangehörigen Gemeinde nicht mehr gewährleistet werden kann (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BHKG).

Das bedeutet nicht, dass jeder Einsatz mit überörtlichen Kräften eine Großeinsatzlage ist (ansonsten müsste fast jede Türöffnung, bei der die einzige DL im Ort parallel gebunden ist, als Großeinsatz gemeldet werden). Werden dagegen Einheiten aus dem Katastrophenschutz gefordert (z.B. ein ELW 2, der in der Regel vom Kreis gestellt wird, oder der Kreisbrandmeister) oder man fordert mehrere Einheiten aus anderen Städten an, spricht man von einem Großeinsatz.

Für die kreisfreien Städte gilt dabei:

vergleichbare Ereignisse in kreisfreien Städten gelten ebenfalls als Großeinsatzlage

Ob die übrigen Feuerwehrgesetze auch Definitionen dazu enthalten, ist mir nicht bekannt.

Eine allgemein Definition gibt es da nicht.

Ich würde sagen aus polizeilicher Sicht ist ein Großeinsatz immer dann gegeben wenn Speizialkräfte angefordert werden oder besonders viele Streifen im Einsatz sind.

lg