Anzeige erstatten wie?
Hallo, wenn ich eine Person anzeigen will, die bspw. ihre Rechnung seit über 2 Wochen nicht bezahlt hat, muss ich dann mit zur Polizei Kontoauszüge, als Beweis, bringen oder kann man jemanden einfach anzeigen und nur den Grund angeben?
7 Antworten
Seine Rechnung nicht zu bezahlen ist per se weder Strafrechtlich noch im Rahmen des OWiG relevant. Da hat die Polizei nichts mit zu tun.
Nicht bezahlte Rechnungen sind eine Zivilrechtliche Angelegenheit.
Deswegen kann man jemanden nicht anzeigen.
Schreibe eine erste Mahnung, dann die Zweite und danach folgt die Betreibung.
Du musst die Zahlung zivilrechtlich einfordern oder einklagen, die Polizei hat damit nichts zu tun:
Du kannst eine Person deswegen nicht anzeigen. Ist eine zivilrechtliche Angelegenheit - du kannst ein Mahnverfahren einleiten oder einen Anwalt damit beauftragen. Die Polizei hat damit nix zu tun
Man kann nur bei einer strafrechtlich relevanten Sache zur Polizei um genau zu sein ;) Die Polizei ist ja nicht der persönliche Geldeintreiber
Soll man nur bei einer Straftat zur Polizei?
Da die Polizei nur für Straftaten und nicht fürs Inkasso zuständig ist: Ja.
Ich gehe davon aus, dass du ein Gewerbe angemeldet hast um überhaupt eine Rechnung stellen zu können.
Ansonsten wirst du erstmal Mahnen müssen und später das Ganze ans Inkasso abgeben.
Die Polizei hat damit erstmal nichts zu tun.
Man kann auch als Privatperson Rechnungen schreiben - also unter bestimmten Voraussetzungen
Ich gehe davon aus, dass du ein Gewerbe angemeldet hast um überhaupt eine Rechnung stellen zu können.
Jeder kann eine Rechnung stellen. Dazu braucht man kein Gewerbe.
Die Polizei hat damit erstmal nichts zu tun.
Das stimmt dann aber wirklich.
Soll man nur bei einer Straftat zur Polizei?