Anzeige bekommen. Kommt Polizei nach Hause oder Post?
Hallo ich habe bei eBay Kleinanzeige etwas verkauft für c.a 45€. Der Käufer teilte mir mit das nix angekommen ist aber ich habe das Päckchen verschickt. Da der Käufer kein versicherten Versand wollte (weil Porto dadurch etwas teurer ist), habe ich auch keine Sendungsnummer für sie. Normal abgeschickt ohne Nachweis.. sie teilte mir mit das sie mich anzeigen wird, obwohl ich ihr gesagt habe es wurde verschickt aber wo es hin ist keine Ahnung.. nun zu meine Frage. Kommt die Polizei zu einem nach Hause oder kriegt man Post? Ich habe noch nie eine Anzeige bekommen und bin deswegen schon sehr gekränkt da ich nix verbrochen habe.
10 Antworten
Anzeige bekommen, oder mit Anzeige gedroht? Das ist etwas wirr geschrieben. Ich würde einfach abwarten, was passiert. Jetzt zum Anwalt zu rennen, bedeutet Kosten zu generieren, die im Moment noch nicht notwendig sind. Erst, wenn tatsächlich eine Anzeige kommt, was ich aber bezweifele, kann man sich weitere Schritte überlegen. Wichtig ist, jetzt alles zu dokumentieren, und vor allem die Quittung über die Sendung aufzubewahren, selbst wenn es keine Trackingnummer beinhaltet.
Also einfach mal abwarten. Durch abwarten verschenkst du keine Zeit. Du bist nicht in Zugzwang.
Du wirst Post bekommen und darfst deine Aussage beim Polizeirevier machen.
Wegen einem vermissten Paket oder Päckchen? Wohl kaum, da hätten die was zu tun.
Da der Käufer kein versicherten Versand wollte (weil Porto dadurch etwas teurer ist), habe ich auch keine Sendungsnummer für sie. Normal abgeschickt ohne Nachweis.
Selbst Schuld, du bist in der Beweispflicht und wegen der paar Euro die FU selbst hättest drauflegen müssen..
Es kommt Post und du darfst dich dazu äussern..
Wird toll wenn dir das irgendwann nochmal passiert - dann hast FU schon deinen Ruf bei den Behörden weg..
Keine Angst, die Polizei ist für so etwas nicht zuständig. Die werden ihre Anzeige gar nicht aufnehmen und sie nach Hause schicken.
Wahrscheinlicher ist, dass sie dir noch mit einem Anwalt droht. Lass dich nicht einschüchtern. Du bist im Recht.
Ich würde der Sache gelassen entgegen sehen. Sie wollte unversicherten Versand, dann muss sie auch die Folgen tragen.
Keine Angst, die Polizei ist für so etwas nicht zuständig. Die werden ihre Anzeige gar nicht aufnehmen und sie nach Hause schicken.
Der Käufer fühlt sich betrogen und die Polizei sollte dafür nicht zuständig sein?
Nein, weggeschickt wird derjenige sicher nicht. Ob die Angelegenheit weiter verfolgt wird oder nicht ist eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft, nicht der Polizei.
Der Käufer kann natürlich Anzeige wegen Betrug erstatten. Wenn es dich dann aber herausstellt, dass es eigentlich nur um ein vermisstes Paket geht, dann wird das sang- und klanglos eingestellt.
Wenn der Verdacht geäußert wird, dass die betreffende Sendung evtl. gar nie verschickt wurde, geht es um Betrug, nicht nur um ein vermisstes Paket.
Dafür wären dann allerdings Beweise nötig. Irgendwelche Verdächtigungen kann jeder äußern. Genauso gut könnte der Verkäufer äußern, der Käufer wolle sich nur bereichern. Es werden natürlich äußerst hilfreich, einen Nachweis über den Versand zu haben.
Es reicht zunächst der Anfangsverdacht einer Straftat. Um die Beweiserhebung kümmert sich ggf. die Staatsanwaltschaft.
Für das Auffinden von Postaendungen ist die Polizei nicht zuständig, richtig.Für den Verdacht des Betruges ist die Polizei sehr wohl zuständig, so die Dame das so anzeigt.
Keine Sorge. Das Versandrisiko trägt übrigens der Käufer; wenn er beim Versand spart, hat er an der falschen Stelle gespart (§ 447 BGB).
Vielleicht hat der Käufer die Sendung auch bekommen und versucht jetzt, dich abzuziehen.
Lass dich nicht einschüchtern!
Mit Anzeige gedroht bzw meinte die Dame sie hat es schon gemacht