War das notwehr von mir?

Undzwar ist das gleiche nach dem Schule passiert da habe ich ausversehen ein Schneeball auf einen Typen geschmissen (ins Gesicht) habe mich bei ihn dann auch endschludig er sagte auch dass alles gut ist aber seine Freude fanden das garnicht gut und kammen nach der Schule zu mir (es waren 2) und machten mich dumm an manchmal sagen sie zu mir willst du auf die Fresse du.... ich habe auch nicht zurück bekiedigt oder so nur gesgat alles gut junge euer Freund hat doch gesagt das alles gut aber sie sagen nix dazu und Schubsten mich super leicht weg ich ging dann nach hinter und er ging zu mir aber in so einem schelleren gehen so ein Agressives schnelleres gehen und als ich sah das er er sein arm und seine Hüfte im gleichen Moment nach hinten zieht um aufzuholen schlagte ich mit voller Wucht hier gegen

Und wer nicht weiß was diese Stelle so besonders macht wenn Mann da gut trifft kriegt man keine Luft mehr und es tut mega weh icmhr könnt da Mal leicht hinhauen wenn ihr wollt aufjeden Fall ist er dann umgekippt und hat nach Luft geschnappt sein Freud namm ein Stein und schmeißte ihn auf mich und das traff mein Rücken daraufhin bin ich umgeknickt und er wollte meine Beine nehmen und mich dann so im Kreis drehen und loslassen damit ich weh Fliege(glaub ich zumidestens weil er versucht hat sich zu drehen)ich ziehe jedoch sein Bein weg und er flog hin und dann schlug ich 1 Mal auf seine Schläfe er wurde dandurch Ko ich habe dann die Polizei gerufen und Krankenhaus weil der andere Typ immernoch keine Luft bekamm es geht aber beiden wieder gut ich habe jedoch mein Knöchel gebrochen und der der eine auf die Schläfe bekommen hat hat leichte Probleme wie links rechts unterscheiden und solche Sachen jetz haben mich seine Eltern angezeigt wegen Körper Verletzung aber wer ist jetzt Schuld und war es notwehr von mir?

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Polizei, Recht, Gewalt, Psychologie, Anzeige, Gesundheit und Medizin, Notwehr
Wieso stellt die Polizei/Staatsanwaltschaft Strafverfolgung aus Nicht-öffentlichen Interesse ein?

Ich habe einen Stalker und weil ich Youtuber bin habe ich ebenfalls Straftaten zB wegen Urheberrechtsverletzungen, Pornographie und Kinderpornografischen Inhalten, sowie Hassverbrechen gemäß Paragraph 192a StgB und NetzDG Volksverhetzung gegen eine Religionsgemeinschaft angezeigt. Das NetzDG kennt die örtliche Polizei Direktion gar nicht bzw. hat keinen Zugriff oder will solche Straftaten anscheinend nicht verfolgen. Gegen die anderen Fälle wird das Ermittlungsverfahren immer eingestellt weil es kein "öffentliches Interesse" sei. Dann verweist die Polizei oder Staatsanwaltschaft immer auf das Zivilrecht.

Es kann aber nicht angehen das Bürger zivilrechtlich auf die Verfolgung von Hassverbrechen und Straftaten angewiesen sind. Das sollte im interesse der Öffentlichkeit liegen. Siehe Corona Leugner, sieht man ja das sich hier viele Freiheiten rausbehmen weil sie wissen, dass sie nicht verfolgt werden. Auch bei Hass gegen Religionsgemeinschaften wie Juden oder Zeugen Jehovas ist mir dies schleierhaft. Bei meiner Anzeige wegen Verbreitung von KiPo hat die Polizei so lange gebraucht zur Recherche, dass sich Youtube schliesslich weigerte, die Daten rauszurücken. Die zuständige Kripo Beamtin für Internetkriminalität wusste nicht mal was eine IP Adresse ist.

Polizei, Politik, Recht, Blickwechsel, Philosophie und Gesellschaft, NetzDG, dommie1306

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