Ich möchte in ein Lostplace gehen und bin 14 was passiert wenn ich erwischt werde?
Ich möchte in eine Verlassene Fabrik dessen Tür offen Steht und der Zaun ist 50 cm Hoch.
An dem Gelände steht nirgendwo Betreten Verboten. Ich möchte dort rein um Fotos zu machen. Was passiert wenn ich erwischt werde?
5 Antworten
Im Zweifestfall eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch.
Das größere Problem sehe ich aber bei den Gefahren dort. Wenn dir nicht gerade irgendwas auf den Kopf fällt, brichst du vielleicht durch den Boden. Je nachdem, wie marode die Bausubstanz schon ist, kann da jederzeit irgendwas einstürzen. Und nein, dann hast du keine Chance, schnell wegzulaufen. Mauerwerk kommt u. U. lautlos runter, scheinbar stabile Fußböden können plötzlich komplett wegbrechen.
Ja ich bin mir den Gefahren bewusst. Danke für deine Antwort.
Im schlimmsten Fall Hausfriedensbruch. Nachdem es aber offen steht und dort wahrscheinlich kein Kläger ist, passiert nichts
Du könntest eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch erhalten, das Gelände gehört dir nicht und auch wenn es nicht genutzt wird, hast du kein Recht es zu betreten. Deswegen könnte es dann auch Probleme mit den Fotos geben. Das ist kein Öffentlicher Grund und Boden, somit dürfen Fotos nur mit Erlaubnis des Besitzers gemacht und veröffentlicht werden
Laut meinem Infos gehört das Gelände niemanden es wurde an Berlin verkauft. Danke für deine Antwort
Dann gehört das Gebäude der Stadt und somit gelten die selben Regeln wie wenn das Teil jemanden Privat gehören würde, aber somit hast du auch die Chance dir eine Genehmigung zu holen (Das du mit 14 eine Bekommst, glaube ich aber auch nicht)
Möchte ergänzen, dass es vielleicht keine so gute Idee wäre, alleine dorthin zu gehen. Wenn du z. B. irgendwo durchbrichst oder sonst etwas passiert, hast du ein Problem. Nimm wenigstens einen Freund mit. Ist eh lustiger.
Bin 14 und Lostplaces sind mein Leben! 🙃 Wurde schon paar mal erwischt aber ist nix passiert. Am besten aufpassen und nie alleine gehen. Im schlimmsten Falle droht Anzeige wegen Hausfriedensbruch, meistens aber sehr selten.
Da habe ich jetzt eine Frage. Wenn man sich bei so einer Aktion verletzt, kann es dann sein, dass sich die Krankenkasse weigert, die vollen Kosten einer Behandlung zu übernehmen, z. B. wenn in der Folge der Therapie einer schwereren Verletzung eine Reha notwendig ist? Sprich, dass sich die Krankenkasse auf Fahrlässigkeit bezieht?