Polizei Vorladung ignoriert?

superseegers  25.01.2022, 14:50

Als Beschuldigter, als Zeuge?

Anonym264961 
Beitragsersteller
 25.01.2022, 14:50

Beschuldigter

6 Antworten

Standardsätze aus polizeilichen Akten:

"Zu der für den xx.01....... terminierten Vernehmung erschien der Beschuldigte/Zeuge ohne Angaben von Gründen nicht. Da die Vorladung nicht in den Rücklauf kam ist von einer ordnungsgemäßen Zustellung auszugehen. Daher ist anzunehmen dass sich der Beschuldigte/Zeuge bei der Polizei nicht äußern möchte.

Sollten weitere sachdienliche Informationen oder Ermittlungsergebnisse bekannt werden so wird unaufgefordert nachberichtet."

Da ruft keiner mehr an, das Ding ist auf dem Weg zur Staatsanwaltschaft und fertig. Wenn die was möchten von Dir wird die Vorladung entsprechend formuliert sein, also genau lesen.

werden die mich jetzt aber noch mal anrufen ? Und wenn ja was wollen die dann ... ? 

Das wissen wir nicht, da wir nicht mit dem zuständigen Polizisten geredet haben und demzufolge seine Pläne nicht kennen.

Dazu kommt der Punkt, denn wiki01 in seiner Antwort schon genannt hat.

Und wenn ja was wollen die dann ... ?

steht alles in der Vorladung. die Sache kann jetzt vor Gericht gehen - dazu bekommst du eine Vorladung - der ist Folge zu leisten.

Die Polizei wird weiter versuchen dich zu einer Aussage zu bewegen. Ein Anruf wird auf jeden Fall kommen. Dabei kannst du ja sagen, dass du nicht zu einer Aussage bereit bist.

Wenn die Vorladung von der Staatsanwaltschaft kommt, musst du gehen. Die kann man nicht mehr ignorieren.

Bei einer Vorladung muss man sehen, von wem die kommt. Kommt sie vom Staatsanwalt, der die Polizei mit der Durchführung der Vernehmung beauftragt hat, muss dieser Ladung Folge geleistet werden.

Kommt die Ladung von der Polizei, musst du als Beschuldigter nicht hin

Oftmals kann man nicht gleich erkennen, wer lädt. Also genau lesen.