Mit Dreirad im Zug (Liegerad/Sesselrad/klassische Dreiräder etc.)?

Wisst ihr ob man Dreiräder, egal in welcher Form (also ob als Liegeräder oder als klassischen Dreirad) mit im Zug nehmen kann? Passen die im Zug?

Wie schon mal berichtet, habe ich Interesse an einen Dreirad. Da ich mir überlege, will kein Führerschein machen (brauche ich nicht; kam lebenslang mit Fahrrad zurecht), Elektromobil auch nicht unbedingt, will mich noch bewegen, auch gut für meinen Knorpelschaden 3. Grades und nach der ganzen OP-Geschichte, dass ich mir ein Dreirad zulege.

Nun soll es kein klassisches Dreirad sein, weil ich damit ebenfalls nicht zurecht komme. Es ist eher ein Liegerad bzw. eigentlich würde ich eher die Bezeichnung Sesselrad nehmen. Das ganze würde ich gerne mit Motor nehmen, vielleicht, also je nach Arbeitsplatz, auch irgendwann damit zur Arbeit fahren. Für mein operiertes Knie wäre das auch eine Entlastung.

Nun weiß ich nicht, wie es mit der Bahn steht, wenn man vielleicht mal plant eine Radreise zu machen. Hier steht zumindest, dass es offiziell erwünscht ist: http://www.velomobile.de/D/Technik/Bahntransport/bahntransport.html

Jemand persönliche Erfahrung damit gemacht? Kann man mit Dreirad reisen?

Noch eine Frage diesbezüglich: Gibt es auch Serviceangebote bzw. Hilfen von der Bahn, wenn einer eingeschränkt ist und das Dreirad, welches ja 45 Kg (mit Motor) wiegt, nicht allein in den Zug bekommt?

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Wurde ich zu Unrecht des Zuges verwiesen?

Mal so als Vorinformation: Die DB und die HLB unterliegen beide den Tarifbedingungen des RMVs (Rhein-Main-Verkehrsbund).

Am 08. Oktober bin ich mit dem Zug von Ehringshausen nach Friedberg gefahren. Ich bin in einen Zug der DB gestiegen. Ich hatte meinen Studentenausweis zuhause vergessen und bekam dieses "Schwarzfahrerticket" was mich zur Weiterfahrt nach Friedberg, zu einer Veranstaltung der Einführungswoche meiner Hochschule berechtigt hat.

Nach der Veranstaltung habe ich den Zug der DB von Friedberg nach Gießen/Treysa bestiegen. Im Zug bekam ich wieder so ein ,,Schwarzfahrerticket'' welches mich zur Weiterfahrt nachhause - Ehringshausen - berechtigte.

Bis hierhin noch alles in Ordnung und kein Einspruch. Ja ich habe meinen Studentenausweis zuhause vergessen.

Ich stieg in Giessen in die HLB (keine DB) nach Ehringshausen. Ich sprach den Schaffner darauf an dass ich bereits eine Fahrpreisnacherhebung bekommen hätte (welches mich ja zur Weiterfahrt nach Ehringshausen unter den Tarifbedingungen des RMV berechtigt, denen sie ja auch unterliegen). Und dann sagt ihr Schaffner, dass er ein neues jetzt schreibt. Ein drittes Ticket. Ich Student ich kann mir sowas nicht leisten, die 14,00€ der letzten Zweien sind schon zu viel. Ich habe wirklich nichts mehr gehabt.

Ich hab ihm versucht zu erklären was passiert ist und dass ich zur Weiterfahrt nach Ehringshausen berechtigt bin, doch der Schaffner hat mich mehrere Male nicht ausreden lassen und hat mich dann aus dem letzten Zug dieser Nacht verwiesen. Ich war in Dutenhofen und bin ca. 23 Kilometer nach Hause gelaufen. Ich hatte kein Geld, es hat geregnet und ich konnte niemanden erreichen der mich abholen hätte können.

Bin ich im Recht? Soll ich Anzeige schalten?

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Recht, Verkehrsrecht, Bahn, Deutsche Bahn, RMV, öffentliche Verkehrsmittel, Schaffner
Laute Musik in Öffentlichen Verkehrsmitteln (BUS) durch Fahrzeugführer:

Ich fahre Täglich mit dem Bus zur Arbeit, eine Fahrt dauert etwa 1 Stunde. Eine andere Möglichkeit ist mir nicht gegeben.

Seit einiger Zeit hatt die Buslinie einen neuen Busfahrer der glaubt mit seiner Sch...lauten Dre...radiomusik den gesammten Fahrgastraum beschallen zu müssen. Vor allen dingen diese Drecksradiosender mit ihrer sowieso Ar...lauten, Aufdringlich Brüllenden (Loudness War) Werbung.

Ich komme immer total gestresst am Ziel an.

Angesprochen habe ich den Busfahrer auch schon öfters und ihm gesagt das es sich dabei um "Öffentliche Ruhestörung" bzw. Öffentliche Lärmbelästigung handelt dem noch interessiert diesem Busfahrer dieses scheinbar nicht und die anderen Fahrgässte die ich Klaggen höre sind wohl zu feige den Fahrer anzusprechen. Bei dem Busunternehmen habe ich früher wegen gleicher Angelegenheit auch schon mal Beschwerde eingereicht, da kammen nur Sch.... dumme Rückantworten zurück.

Was kann man dagegen Machen?

In den Beförderungsbedingungen und sonstigen Regelungen der Öffentlichen Verkehrsbunde gibt es da kaum Aussagekräftige Infos zu. Zum Thema Ruhestörung durch andere Fahrgäste gibt es massig zu lessen aber zum Thema Lärmbelästigung durch den Fahrzeugführer Öffentlicher Verkersmittel findet sich anscheinend nichts.

http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__117.html

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