Busfahrer verweigert mitnahme?

6 Antworten

Ist eine Ermessensfrage und letztlich bist du der Fahrgast..!
Vielleicht hat Busfahrer schlechte Erfahrungen gemacht und wollte keinen Stress..!

Nun, was bedeutet "relativ" betrunken? Warst du gut angeheitert, hattest du ordentlich einen sitzen oder warst du voll wie eine Strandhaubitze?

Grundsätzlich darf der Busfahrer deine Mitnahme verweigern, wenn von dir eine Gefahr für dich oder andere Fahrgäste ausgeht. Dazu gehört auch, wenn du so stark alkoholisiert bist, dass du nicht mehr Herr über dein Tun bist.

Die Handhabung von alkoholisierten Fahrgästen wird von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich gehandhabt.

Mit steigendem Alkoholpegel steigt das Risiko von Randale oder von Verschmutzungen, die ich jetzt hier nicht weiter erörtern will. Du weisst, was ich meine.

Daher hat der Fahrer hier schon einen gewissen Ermessensspielraum.

Mein Tipp: Nächstes mal trinkst du einen weniger, dann klappt das auch mit dem Busfahrer.

Irgendwie muss er ja wohl gesehen haben, dass du betrunken bist?! Also so richtig der Herr deiner Sinne kannst du dann doch nicht gewesen sein. Ich finds ehrlich gesagt gut, dass der Busfahrer das nicht erlaubt. Betrunkene sind oft unberechenbar und als Fahrer hat er die Verantwortung. Er hätte dich wohl aber tatsächlich mitnehmen müssen laut Gesetz, aber ich steh da voll hinter dem Busfahrer.

Da die Sicherheit der Fahrgäste in der Verantwortung des Fahrers liegt, ist es auch in seinem Ermessen ob er Betrunkene mit nimmt oder nicht!

Mit dem Fahrschein hast du einen gewissen Anspruch auf eine Beförderung, allerdings werden diese sich bei Vertragsschluss wahrscheinlich entsprechende Rechte vorbehalten. Wie weit die gehen müsste man dann schauen. So grundsätzlich denke ich aber dass der Fahrer in dem Fall seinen vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen ist.



Fischstehbchen  18.07.2016, 11:39

Würdest du nen voll besoffenen mitnehmen? Und wenn der mir den heiligen Gral vor die Nase hält. Ne ne der kommt mir nicht in meinen Bus :D

Almalexian  18.07.2016, 11:40
@Fischstehbchen

Ob ich das will oder nicht ist egal. Wenn mein Arbeitgeber mit einem Kunden einen Vertrag ausgehandelt hat, der die Beförderung auch im alkoholisierten Zustand nicht explizit ausschließt, muss ich als Arbeitnehmer diesen Vertrag erfüllen. Ich erwarte allerdings nicht dass ein Busfahrer viel vom Rechtsgeschäft versteht.

peace1287  18.07.2016, 11:45
@Almalexian

Der Busfahrer hat die Verantwortung ALLE Seine Fahrgäste sichen ans Ziel zu bringen! Von daher liegt es auch in seinem Ermessen ob er Betrunkene mit nimmt!

peace1287  18.07.2016, 11:49
@peace1287

Dies gilt im übrigen IMMER im Straßenverkehr! 

Wenn du als Fahrer, egal ob beruflich oder privat einen Betrunkenen mit nimmst, hast du auch die Verantwortung dafür! Soll heisen! Baut der Betrunkene während der Fahrt Mist und es passiert dadurch ein Unfall, dann haftet der Fahrer mit!

spaceunger 
Beitragsersteller
 18.07.2016, 11:51
@Fischstehbchen

woher willst du denn wissen, ob ich andere gefährde? wenn dich jemand böse anguckt oder "gefärlich" aussieht beim einsteigen nimmst du ihn wohl auch nicht mit oder wie? du kannst doch nicht alle über einen kamm scheren, so ein Quark. es gibt auch gesittete und normale leute die mal was trinken gehen und einfach nach hause wollen

Fischstehbchen  18.07.2016, 11:52
@spaceunger

Ne aber wenn mir jemand ne Alkoholfahne entgegen haucht und ich merk der ist fett dann lass ich ihn da! Der Busfahrer hat ihm doch gesagt er nimmt ihn nicht mit weil er zu betrunken ist. Ich glaub nicht das er nur einen kleinen Schwipps gehabt hat! 

Almalexian  18.07.2016, 11:56
@peace1287

Ja, aber das muss er bzw. sein Unternehmen regeln bevor der Fahrschein verkauft wird. Wenn (was ich nicht weiß, kenn ja deren AGB nicht) die Beförderung im alkoholisierten Zustand, was ja erstmal kein grundsätzliches Problem von sich aus darstellt, nicht ausgeschlossen wird bzw. in den Ermessenspielraum des Busfaherer gelegt wird, dann muss er auch liefern. Pacta sunt servanda.

Almalexian  18.07.2016, 11:57
@Fischstehbchen

Wenn ich mich vorab dazu verpflichtet habe, kann ich keinen Rückzieher machen. Das muss ich mir vorher überlegen.