Busfahrer verweigert mitnahme?
hallöchen, am samstag wollte ich mit dem Nachtbus nach hause gondeln. ich war mit freunden unterwegs und war realtiv betrunken, aber noch voll herr meiner sinne. als ich in den bus einsteigen wollte, ging mich der Busfahrer an, "ich wäre zu betrunken und er würde mich nicht mitnehmen". ich fragte wieso, und er sagte "hau ab" und schloss die tür. ich war natürlich erstmal ziemlich empört, aber der nächste Busfahrer hat mich dann mitgenommen :D jetzt die frage: darf der Busfahrer das? ich war weder aggressiv und konnte noch ordentlich laufen. und einen Fahrschein hatte ich auch :D danke ☺
6 Antworten
Ist eine Ermessensfrage und letztlich bist du der Fahrgast..!
Vielleicht hat Busfahrer schlechte Erfahrungen gemacht und wollte keinen Stress..!
Nun, was bedeutet "relativ" betrunken? Warst du gut angeheitert, hattest du ordentlich einen sitzen oder warst du voll wie eine Strandhaubitze?
Grundsätzlich darf der Busfahrer deine Mitnahme verweigern, wenn von dir eine Gefahr für dich oder andere Fahrgäste ausgeht. Dazu gehört auch, wenn du so stark alkoholisiert bist, dass du nicht mehr Herr über dein Tun bist.
Die Handhabung von alkoholisierten Fahrgästen wird von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich gehandhabt.
Mit steigendem Alkoholpegel steigt das Risiko von Randale oder von Verschmutzungen, die ich jetzt hier nicht weiter erörtern will. Du weisst, was ich meine.
Daher hat der Fahrer hier schon einen gewissen Ermessensspielraum.
Mein Tipp: Nächstes mal trinkst du einen weniger, dann klappt das auch mit dem Busfahrer.
Irgendwie muss er ja wohl gesehen haben, dass du betrunken bist?! Also so richtig der Herr deiner Sinne kannst du dann doch nicht gewesen sein. Ich finds ehrlich gesagt gut, dass der Busfahrer das nicht erlaubt. Betrunkene sind oft unberechenbar und als Fahrer hat er die Verantwortung. Er hätte dich wohl aber tatsächlich mitnehmen müssen laut Gesetz, aber ich steh da voll hinter dem Busfahrer.
Da die Sicherheit der Fahrgäste in der Verantwortung des Fahrers liegt, ist es auch in seinem Ermessen ob er Betrunkene mit nimmt oder nicht!
Grundsätzlich gilt die Beförderungspflicht, d.h. man muss dich befördern (§ 22 PBefG).
Eine Ablehnung käme nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht. Ob ein betrunkener Zustand dies schon erfüllt ergibt sich evtl. aus den Beförderungsbedingungen und der allg. Rechtsprechung zu dem Thema.