Hab ich in meinem Fall ein Recht darauf meinen Urlaub nehmen zu dürfen?

Hey,

erstmal die Geschichte vorab: Ich bin seit Mitte Dezember 2019 im Lebensmittel-Einzelhandel als 450-Euro-Basis Jobber tätig und habe normalerweise 12 Tage pro Halbjahr Urlaub. Ich hatte heute den Stellvertretenden Filialleiter wegen dem Urlaub angesprochen (er macht nämlich die Stundenpläne) 14 Tage Urlaub bis August.

August deshalb, weil mich der richtige Filialleiter vor einiger Zeit nach ner Ausbildung gefragt hatte und ich die Bewerbung schon Samstag abgegeben hatte und so wie es aussieht habe ich wohl die Stelle.

Nun ist das Problem allerdings: Ich will, kann aber kein Urlaub im Juli nehmen, weil mein Kollege im Juli schon 4 Wochen nimmt und ich dort da sein muss. Mein Stellvertretender Filialleiter meinte, dass es im August auf den ersten Ausbildungslohn dazugezahlt wird und ich mich für den Urlaub hätte früher melden müssen, weil die Urlaubsplanung Anfang des Jahres gemacht wird.

Allerdings stand es weder im Arbeitsvertrag noch hatte mir bis heute jemand erzählt, ob es überhaupt Urlaub gibt und dass dieser Ende des Jahres gemacht wird. Das heißt genauer gesagt, man hätte mir das nicht Bescheid gegeben und ich wusste es bis heute nicht.

Darf der stellvertretende Filialleiter mir das nehmen des Urlaubs verbieten und mir das Geld in Form von Lohn auszahlen, obwohl ich nicht wusste, wann es festgelegt wird? Ich wollte ihn zwar so oder so drauf ansprechen vor einigen Wochen, allerdings wollte ich erst die Rückmeldung bezüglich der Ausbildung vom richtigen Filialleiter abwarten. (Der Stellvertretende Filialleiter meinte, dass auch dies keine Rolle spielt, allerdings hatte man mich darüber auch nicht informiert)

LG

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Darf ich neben meiner gesetzl. Erwerbsminderungsrente und privater BU-Versicherung einen Minijob ausüben?

Guten Tag.

Ich weiß nicht, ob ich im richtigen Forum bin.

Ich beziehe seit Jahren neben meiner kleinen gesetzl. Rente (Erwerbsminderungsrente, wo ich noch max. 3 Stunden am Tag bzw. 15 Stunden pro Woche arbeiten darf) eine kleine private BU-Versicherung.

Beides zusammen reicht gerade so aus.

Nun soll ich lt. meinen Ärzten mir einen Minijob suchen. Würde mir psychisch guttun. Und ein wenig mehr Geld hätte ich auch.

Ich dürfte lt. den Ärzten 2 Stunden am Tag leichte arbeiten tätigen. Das würde auch der Rententräger akzeptieren, damit mir meine Erwerbsminderungsrente nich gestrichen wird. Ich möchte das natürlich auch.

Hatte aber immer Angst, dass mir dann die private BU gestrichen wird (bei der gesetzl. darf ich das ja).

Meine Frage.

Im BU-Vertrag steht "Bu besteht bei Berufsunfähigkeit ab 50%. Bisher zahlten die ja auch.

Im Kleingedruckten steht.

"Erwerbsunfähig ist der Versicherte, der Infolge von Krankheit..., die ärztlich nachzuweisen ist (ist geschehen), voraussichtlich dauernd eine Erwebstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit nicht mehr ausüben o d e r nicht mehr als nur geringfügige Einkünfte durch Erwerbstätigkeit erzielen kann".

Heisst das, dass ich ohne Probleme eine geringfügige Beschäftigung (also Minijob 450e) neben der BU-Rente ausüben darf?

Nur mehr als eine geringfügige Beschäftigung (also Teilzeit und mehr) darf ich nicht.

Danke für eure Hilfe!

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Ab wann darf man als Kassierer arbeiten?

Darf ich als 15 jähriger Schüler als Kassierer an der Kasse oder am Drive In arbeiten? Ich hab die Vollzeitschulpflicht (Bayern 9 Jahre) erfolgreich erfüllt. Nun bin ich um meine beruflichen Chancen zu steigern 2 Jahre freiwillig in der 10ten um meine Mittlere Reife zu ergreifen. Ich hatte schonmal dieses Jahr einen 450€ Euro Job als Promoter (Januar-März) Ich war gerade bei einem Vorstellungsgespräch in der Systemgastronomie und die Chefin, die eh schon schlecht deutsch sprach, meinte mit 15 ist es sehr schwer einen passenden Bereich zu finden, indem ich tätig werden könnte, da ich nicht in der Küche arbeiten darf oder an der Fritteuse. Ich darf anscheinend nur „einpacken“ sagte sie. Das war auch überhaupt kein Vorstellungsgespräch sondern musste ich nur ein Personalblatt ausfüllen und sie meinte sie meldet sich dann höchstwahrscheinlich Freitag bei mir. Mir ist bewusst, das ich als Minderjähriger nicht im Schichtsystem arbeiten darf, aber als Kassierer idR bis 20 Uhr doch schon oder? Ich meine man darf ja auch ein Ferienjob ab 15 im Supermarkt machen, auch an der Kasse. Und die Stelle für die ich mich beworben habe ist als Kassierer ausgeschrieben und nicht als Systemgastronom oder Servicekraft. Denkt ihr das war einfach eine Lüge, weil sie mich nicht nehmen bsw. Einsetzen wollen??? Der Chefin konnte ich ja auch nichts fragen, erstens hatten wir beide Mundschutz an, damit war die Verständigung sehr sehr schwer, zweitens ist das “Vorstellungsgespräch“ im Restaurant stattgefunden wo die ganze Zeit irgendwelche Kunden was bestellt/abgeholt haben und drittens konnte die Chefin wie schon gesagt eh kaum deutsch und da konnte ich sie eh nichts fragen worauf sie mir eine richtige Antwort geben könnte. Deshalb frag ich jetzt mal hier die Experten im Forum, die können mir mit Sicherheit weiterhelfen.

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Steuerklärung bei freiberuflicher Tätigkeit und Minijob?

Hallo,
ich bin bei meiner Steurerklärung (über Elster) gerade ein bisschen ratlos. Vielleicht kann mir hier ja jemand helfen :)

Es ist so, dass ich sowohl freiberuflich arbeite als auch über einen Minijob angestellt bin. Beim Minijob werden ich direkt vom Landesamt für Besoldung und Versorgung bezahlt, da es sich um eine Tätigkit an der Hochschule handelt. Ich werde laut der Bezügemitteilungen in Steuerklasse 6 einstuft, vermutlich aufgrund meiner freiberuflichen Tätigkeit, bei der ich aber so wenig verdiene, dass ich trotzdem pro Monat mit dem Minijob zusammen unter 450 Euro bleibe. Durch die hohe Steuerklasse wurde mir allerdings sehr viel Lohnsteuer abgezogen, die ich ja eigentlich zurückbekommen müsste, oder? Ich weiß aber nicht, wie ich das jetzt alles in der Steuererklärung angeben soll, welche Formulare ich noch ausfüllen muss und, ob ich Belege beifügen muss. Derzeit fülle ich das Formular EÜR und die Einkommentsteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht mit den Anlagen S und Sonderausgaben aus. Bei der EÜR geht es ja nur um die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit, da hat sich also nichts geändert. Bei den anderen Formularen bin ich mir jetzt aber nicht sicher, wie sich da was ändert oder ob ich noch weitere Formulare einreichen muss.

Ach und zusätzlich wurde mir in den ersten zwei Monaten meines Minijobs auch noch Kirchensteuer abgezogen, obwohl ich überhaupt nicht in der Kirche bin...

Kennt ansonsten vielleicht jmd. eine kostengünstige Stelle zur Steuerberatung? Oder kann ich mich mit den Fragen auch an das Finanzamt wenden?

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