2 Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern & Selbstständig?

Hallo,

ich durchsuche seit Tagen das Internet nach einer Antwort, aber leider steht im Internet immer nur die Sozialabgaben zahlen muss, wenn man über 450 € verdient.

Einmal zu mir, meine Selbständigkeit läuft momentan nicht so gut (bin gerade in der Anfangsphase) aber trotzdem muss ich monatlich natürlich Rechnung gezahlt werden, wie Krankenkasse. Ich habe keine Kinder und bin nicht verheiratet, gesetzlich krankenversichert bin ich sowieso, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung Rente, zahle ich ebenfalls.

Jetzt zu meiner Frage, wenn ich zwei Minijobs ausübe, bei zwei verschiedenen Arbeitgebern, was sollte ich beachten?

Also bei 900 € Brutto im Monat bleiben dann knapp 600 €, nach Sozialabgaben übrig, ist das richtig?

Der erste Minijob wird mit Steuerklasse 1 berechnet, der zweite mit Steuerklasse 6?

Zahle ich selbständig dann weiterhin die Krankenkasse/Pflegeversicherung etc. oder muss das dann der Arbeitgeber vom zweiten Minijob machen?

Beziehungsweise wer meldet die Steuern überhaupt an, der Arbeitgeber oder ich? 

Ich möchte gerne die Minijobs machen, weil beide flexibel Arbeitszeiten anbieten, genau das, was ich suche und mit den 600 € wäre es leichter alles in der Anfangsphase erstmal zu zahlen.

Bitte schickt mir keine links oder schreibt das ist ja dann ein Midijob, das weiß ich selber danke.

Arbeit, Beruf, Geld, Minijob, sozialabgaben, Midijobs, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Würdet ihr als Mitarbeiter in einem gastronomischen Betrieb als Lohnanteil das Essen mitnehmen, welches gerade durch eine falsch gelaufene Bestellung da ist?

Würdet ihr das akzeptieren?

Um es konkret nochmal zu erklären: Ihr habt einen Minijob in einer sehr kleinen Pizzeria, wo hauptsächlich nur ausgeliefert wird. Bei einer Bestellung passiert nun Folgendes: Der Kunde ruft an und bemängelt die Lieferzeit und ist nicht bereit den vollen Preis zu bezahlen. Der Kunde bekommt die Rückmeldung, dass er dann gar nichts bekommt und der Lieferant das Essen wieder mitnimmt. (Entscheidung vom Chef)

Das nicht angenommene Essen kehrt nun also zurück in den Laden. Dort wird es ausgepackt und zur "Weiterverarbeitung"/zum nochmal Aufwärmen auf der Arbeitsfläche vorgehalten.

Die Mitarbeiter bekommen an jedem Abend ein Essen kostenfrei, welches sie mit nach Hause nehmen können. Freie Wahl. Dieses Essen ist ein Teil des Lohns, ganz offizielle Absprache mit dem Chef.

Nun möchte man wie quasi immer das Essen nach freier Wahl. Der Chef jedoch will dem Mitarbeiter die bereits ausgelieferte und zurück gekommene Calzone wieder in den Ofen schieben und ihm diese dann mitgeben, obwohl der Mitarbeiter etwas anderes essen will.

Irgendwo kann ich ja verstehen, dass der Chef solche Gerichte loswerden will, die ihm durch "schief gegangene" Bestellungen nun da rum stehen...

Aber ist das wirklich ein Grund zum Ausrasten für den Chef? Ist das seitens des Mitarbeiters wirklich eine "Unverschämtheit", wenn man als Mitarbeiter nach getaner Arbeit einfach nur das essen will, was man essen will?

Nein. Ich würde das haben wollen, was ich nun mal haben will. 75%
Ja. Ich würde nehmen, was mir der Chef aufzwingt. 25%
Essen, Leben, Arbeit, Job, Restaurant, Minijob, Rechte, Gastronomie, Konflikt
Wie und wann (Minijob) kündigen?

Hallo,

ich arbeite momentan während dem Studium in einem Café.

Durch meinen neuen Vorlesungsplan in Kombination mit Präsenzvorlesungen und der damit verbundenen Fahrtzeit (ca 30min) weiß ich nicht, wie ich das alles zetlich schaffen sollte. Montags wäre perfekt für mich zum arbeiten, doch da hat das Café leider zu und ich kann da logischerweise nicht arbeiten. Hinzu kommt, dass ich mich in dem Arbeitsumfeld nicht (mehr) wohlfühle und einige Kleinigkeiten über die man ohne den Rest hinwegsehen könnte.

Jetzt zu meinem Problem:
Ich hab der Chefin eigentlich schon gesagt, dass ich weiterhin dabei wäre und wann ich theoretisch Zeit habe. Da ich erst im Juni/ Juli angefangen habe dort zu arbeiten und mich die Chefin direkt gefragt hat, ob ich länger als ich nur ein paar Monate da sein werde und ich dies bejahte, stecke ich (meiner Meinung nach) ziemlich in der Klemme. Ich bin für diese Woche noch auf alle Fälle zum arbeiten eingeteilt und habe keine Ahnung wie ich nächste Woche arbeiten muss, da die Schichtpläne noch nicht verschickt wurden. Dementsprechend habe ich noch geschätzte 2 Tage bis die Pläne final sind und ich fürs arbeiten eingeteilt werde (hoffe das macht für euch Sinn).

Wie kündige ich jetzt also am besten? Ich habe keine Ahnung von meiner Kündigungsfrist, da ich keinen richtigen Arbeitsvertrag bekommen habe, in dem das geregelt wird (bzw. wurde).

Mir ist bewusst, dass ich die Kündigung schriftlich abgeben muss. Aber dafür kann ich mir Vorlagen aus dem Internet runterladen und dementsprechend sollte das kein Problem sein.

Aber wie sage ich das der Chefin richtig? Ich will sie nicht mit dem Kündigungsschreiben direkt überrumpeln und habe in nächster Zeit auch keine Gelegenheit mit ihr persönlich zu reden. Dementsprechend bleibt mir nur Whatsapp, um sie auf meine Kündigung vorzubereiten. Und genau das ist mein Problem. Wie mache ich das am besten, ohne dass es komisch wird? Sollte ich noch eine Woche abwarten, bis meine Vorlesungen richtig begonnen haben, um die Kündigung damit zu begründen? Oder sollte ich es direkt machen?

Vielen Dank schon Mal für eure Antworten.

LG

Arbeit, Kündigung, Minijob, studieren, Ausbildung und Studium
Was macht man beim Einkommensnachweis der Eltern für Bafög, wenn sie nur einen Minijob haben?

Ich bin gerade dabei Bafög für mein Studium zu beantragen, habe den Antrag für mich jetzt schon abgegeben und bin jetzt mit dem Einkommensnachweis meiner Mutter beschäftigt.

Mein Vater arbeitet in Vollzeit, meine Mutter hat seit 2015 jedoch nur einen Minijob. Ich kann bei der Art ihrer Erwerbstätigkeit zwischen diesen Arten wählen:

  1. erwerbstätig als rentenversicherungspflichtige/r Arbeitnehmer/in (z.B. Arbeiter/in, Angestellte/r) oder in Ausbildung
  2. erwerbstätig als nichtrentenversicherungspflichtige/r Arbeitnehmer/in oder als Person im Ruhestandsalter, die einen Anspruch auf Alterssicherung aus einer renten- oder nichtrentenversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit hat (z.B. Beamtin/Beamter oder Beamtin/Beamter im Ruhestand, Altersrentner/in)
  3. erwerbstätig als Nichtarbeitnehmer/in (z.B. Selbständige/r) oder auf Antrag von der Versicherungspflicht befreite/r oder wegen geringfügiger Beschäftigung versicherungsfreie/r Arbeitnehmer/in
  4. Personen im Ruhestandsalter, soweit sie nicht erwerbstätig sind, und sonstige Nichterwerbstätige

Ich weiß jetzt nicht genau, was ich davon aussuchen soll. Ich würde zu 3 tendieren, weil sie ja nur eine geringfügige Beschäftigung hat, aber sie hat ja auch Rentenversicherungspflicht. Deswegen habe ich auch schon 1 angekreuzt, aber dann wird am Ende von mir ein Nachweis darüber verlangt, dass sie auf Antrag hin als geringfügig Erwerbstätige von der Rentenversicherungspflicht befreit wurde. Aber sie hat doch so einen Antrag nie gemacht und wurde nie von der Pflicht befreit??? Dieser Nachweis ist dann auch ein Pflichtfeld und ich kann ihn nicht umgehen.

Ich hoffe sehr, dass jemand mir hier helfen kann und schon mal Danke im Vorraus :)

Finanzen, Versicherung, Recht, Minijob, BAföG, Rentenversicherung, Sozialversicherung, BaföG-Amt, BAföG-Antrag, Einkommensnachweis, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Änderung vom Arbeitsverhältnis von Teilzeit zu Minijob im gleichen Betrieb möglich nur mit Kündigung von Seitem des Arbeitnehmers?

Hallo,

Ich habe folgendes Problem:

Ich Arbeite seit über 6 Monatem als Teilzeitkraft im Einzelhandel. Nun möchte ich mich zum 1 Oktober runterstufen lassen (450€ Basis) im gleichen Betrieb.

Mein Arbeitgeber weiß von diesem Vorhaben schon seit über einem Monat. Nun sagte er mir (gestern), dass ich eine Kündigung aufsetzen solle mit dem Grund, dass ich eine geringfügige Beschäftigung eingehen möchte, danach würden wir nur einen neuen Personalbogen ausfüllen.

Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen.

Ich kann aber ab 1 Oktober nur als 450€ Kraft arbeiten, nicht bis 21. Oktober. ( Die Kündigung hätte früher aufgesetzt werden müssen )

Nun könnte ich auf die Kündigung das Datum so schreiben, dass das aktuelle Arbeitsverhältnis (Teilzeit) passend zum 1.Oktober ausläuft. (Ist natürlich rechtlich falsch)

Wenn ich also nun doch den 21. September auf die Kündigung schreiben sollte und noch 4 Wochen im Betrieb als Teilzeitkraft arbeite mit der Stundenanzahl von einem Minijob (weil ich nicht mehr Stunden im Oktober arbeiten kann), würden die Steuern zuschlagen (auf die 450 € Brutto).

Ich habe zusätzlich auch noch 22 Urlaubstage. Was passiert mit denen?

Arbeit, Kündigung, Minijob, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Kündigungsfrist, Urlaubstage, Teilzeitjob, Vertragsänderung, 450-Euro-Job, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

Meistgelesene Beiträge zum Thema Minijob