Befreiung von der Rentenversicherungspflicht (450 Euro Job)?

6 Antworten

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Du kannst dir aussuchen, ob du jetzt ein paar Euro weniger von deinem Gehalt haben möchtest um später ein paar Cent mehr Rente zu haben.
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Ursusmaritimus  26.05.2020, 16:24

Viel wichtiger sind die berechneten Zeiten! Damit kann man möglicherweise früher in Rente!

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Lehne sie nicht ab!

Es kostet nur ein Nasenwasser und wird als Arbeitsjahre gerechnet!

Damit hast du leichter Ansprüche an die Rentenversicherung (in der Zukunft) erwirtschaftet!

Hi, es ist auch zu berücksichtigen das der Eigenbeitrag von einem Mindestbetrag (175,- ?) berechnet wird. Also, wenn du z.B. nur 56,-€ im Minijob verdienst, würde die Höhe des Beitrages von z.B. 175€ berechnet. Auf die Befreiung verzichten also nur wenn man "mehr" verdient. Für dich als Schüler ist die Rentenversicherung noch nicht so relevant. Deine Entscheidung.

Aber der Arbeitgeber muß so oder so diese 15% zahlen, du müsstest mit 3,6% aufstocken und diese Beiträge kämen deinem "Rentenkonto" zu Gute.


siola55  26.05.2020, 19:11

...und was viel wichtiger ist: Mit ihren Beiträgen zur Rentenversicherung erwerben Minijobber die volle Anrechnung ihrer Beschäftigungszeiten in Form von Wartezeiten!

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Hallo,

da hilft dir doch gerne die minijob-zentrale.de weiter: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/05_rentenversicherungspflicht/node.html

wie zB.: Anspruch auf das volle Leistungspaket in der Rentenversicherung
  • Sowohl der Minijobber als auch sein Ehepartner können die staatliche Förderung für die private Altersvorsorge nutzen, beispielsweise die Riester-Rente.
  • Mit ihren Beiträgen zur Rentenversicherung erwerben Minijobber die volle Anrechnung ihrer Beschäftigungszeiten in Form von Wartezeiten.
  • Der Verdienst aus einem Minijob wird komplett auf die Rente des Minijobbers angerechnet – damit erhöht sich diese geringfügig.
  • Minijobber haben Anspruch auf Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung.

Also wenn du keine Hauptbeschäftigung ausübst, dann solltest du auf diese Rentenversicherungsbeiträge nicht verzichten!

Aber bitte dabei den Mindestbeitrag beachten: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/05_rentenversicherungspflicht/04_mindestbeitrag/node.html

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Eigentlich ist es umgekehrt.

Du bist normalerweise nicht rentenversichert mit einem Minijob. Der Arbeitgeber muss nur eine Sozialversicherungspauschale bezahlen.

Der Arbeitnehmer kann sich aber versichern lassen, muss dann einen Teilbeitrag selbst bezahlen - das sind ca. 28 - 30 EUR pro Monat, die die vom Lohn abgezogen werden. Du bekommst nach der heutigen Berechnung dafür ca. 4 - 4,50 EUR Rente später.

Wenn du schonmal sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst und monatlich tatsächlich 450 EUR verdienst (nicht nur 200 oder so) ist das eine gute Sache.

Geht nicht für Studentenjobs.


maria38000  26.05.2020, 17:09

Die Antwort ist falsch - veraltet. Siehe meine neue Antwort.

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maria38000  26.05.2020, 20:08
@siola55

Ha, gute Frage! Wurde anscheinend nicht gepostet - weiß nicht wo sie ist, wahrscheinlich verlorengegangen. Aber alles Wichtige wurde hier schon geschrieben.

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Familiengerd  26.05.2020, 16:41
Eigentlich ist es umgekehrt.

Nein, ist es nicht.

Du bist normalerweise nicht rentenversichert mit einem Minijob.

Auch im Minijob besteht Rentenversicherungspflicht (seit dem 01.01.2013); der Arbeitnehmer zahlt bei einem gewerblichen Arbeitgeber einen Anteil von 3,6 %, in einem Privathaushalt von 5 %.

Von diesen Beiträgen kann sich der Arbeitnehmer aber durch eine Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber befreien lassen.

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