Hilfe Gerichtsvollzieher, Aok?

4 Antworten

in den knast kommst du erstmal nicht - bitte mache dir keine sorgen.

ich lese heraus das du einen vertrag gemacht hast. Da besteht erstmal die verbindlichkeit und du kannst da nur abzahlen. Eine günstige sim-karte bekommt man schon ab 5 euro und dient voll zur unabhängigkeit - 15 euro im monat verbraucht man erstmal so schnell nicht heut zu tage. Solange die absolute maximale forderung 2000 unterschreitet (aus der maximalvertragslaufzeit) für den vertrag - ist das auch schnell wieder aus der schufa verschwunden.

diplomaitsch wäre - die forderungen einfach erstmal nur ab zu stottern aber auf keinen fall zu vernachlässigen. Wenn du erstmal in rückstand geraten bist, werden die die leistungen ab stellen - da greift dann die billige Sim-Karte ein und du musst nur einmal allen leuten bescheid sagen das deine nummer sich ändert.

bevor da ein "gericht - urteilen" wird -- musst du erstmal 20 briefe vom inkassounternehmen ignorieren .. aber dazu wird es niemals kommen, solange du einfach ca 33% von der vertragsleistung brav abbezahlst.. Die mahnkosten sind dann als nebenprodunkt leider als lehr-geld ab zu rechnen. Aber unter "kanst bis 30 euro im monat" kommst du so immernoch aus der sache raus.

was du nicht machen darfst: da anrufen und denen gestehen das du pleite bist!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Papatyam859 
Beitragsersteller
 10.05.2020, 03:11

Ich danke dir . Klar werde ich wenn das Vertrag vom Handy beendet ist erstmals sim-karte benutzen . Aber was mich wirklich bedrückt ist das die mir im Minijob Kündigen wegen dem ganzen Virus der Laden läuft leider nicht mehr. Ich habe es auch im Jobcenter erwähnt dass Aok mit Gerichtsvollzieher kommt weil ,ich nicht meine Versicherung zahlen kann und er meinte ich soll ausfüllen und schicken .

Du hast doch schon die erste Hilfe bekommen, du musst den ALG - 2 Hauptantrag, die benötigten Anlagen und Nachweise dem Jobcenter nur zukommen lassen.

Ab der Vollendung des 25 Lebensjahres bildest du deine eigene BG - ( Bedarfsgemeinschaft ), solltest du z.B. noch bei den Eltern leben und du hättest dann bei Bedürftigkeit unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern Anspruch auf ALG - 2, wenn auch nur auf eine Aufstockung, da du ja auch eigenes Einkommen erzielst.

Aber außer dieser Aufstockung würde dann bei einem 450 € Job auch dein KK - Beitrag übernommen, aber nicht rückwirkend, da könntest du dann nur versuchen beim Jobcenter auf Antrag ein zinsloses Darlehen zu bekommen.

Was kann das JC dafür, dass Du es bis dato verabsäumt hast einen Antrag auf Leistungen nach SGB II zu stellen, was Dir seit Vollendung des 25. Lebensjahres zustand, soweit Du nach den Richtlinien von SGB II als bedürftig galtest. Das hätte Dir dann auch eine Krankenversicherung gesichert, während Du jetzt dem Anschein nach selbst für Deine Versicherung mit monatlich ca. 190 Euro aufkommen musstest.

Wie sollte man da vorgehen

den Antrag ausfüllen und die geforderten Nachweise erbringen, damit Du Leistungen erhältst.

Ich verstehe Dein Problem nicht:

Das Jobcenter "WILL" Dir nicht helfen, schickt Dir aber trotzdem einen "Hauptantrag" zu?

Warum beantragst Du erst jetzt ALG 2 und nicht schon viel früher?