Midijob plus nebenberuflich Selbstständig - steuern?

Hi!

Ich war jetzt lange als Freiberufler mit kleinem Einkommen hauptberuflich tätig. Als Illustratorin, also zeichnen und zwar nicht für eine gemeinnützige Organisation, rein eigennützig.

Mir reicht es jetzt aber und ich möchte etwas regelmäßiges dazu verdienen. Vermutlich wäre auch ein Minijob schon mehr aber der wäre nicht versteuert. Jetzt habe ich die Möglichkeit einen Minijob nebenbei zu machen, oder aber einen Midijob, den ich dann natürlich hauptberuflich ausüben müsste,weils einfach definitiv mehr Arbeitsstunden und Lohn wären.

Aber lohnt sich das?

Meine Einkünfte aus selbstständiger Arbeit würden ja zum Lohn des Minijobs dazu gerechnet werden, womit ich ziemlich schnell aus der Gleitzone kommen würde, oder? Angenommen ich verdiene mit dem Midijob 750€ und als Freiberufler nebenbei 200€ - dann befinde ich mich schon nicht mehr in der Gleitzone und werde am Ende des Jahres kräftig nachzahlen müssen, oder? Der Midijob Arbeitgeber führt ja dann schon monatlich Steuern ab, aber erst am Ende weiß man ja, was ich als Freiberufler verdient habe und ob ich über die 850 kam. mit wie viel muss ich dann am Jahresende als Nachzahlung rechnen?

Werden dann beide einkommensarten zusammen gerechnet, dann mit aktuellem Prozentsatz ausgerechnet was ich an steuern zahlen muss und dann abgezogen, was ich schon an Lohnsteuer durch den midijob bezahlt habe? Ich blicke einfach nicht durch, wenn ich gar nicht richtig planen und wissen kann, wie viele Stunden ich jetzt im midijob arbeiten soll??? Muss ich schätzen, was ich als Freiberufler verdiene und dann hoffen, dass ich nicht über die 850 komme, um in der niedriger besteuerten gleitzone zu bleiben? Mein künftiger Arbeitgeber kann mir da ja auch nich wirklich was raten, da er ja auch nicht wissen kann, was ich nebenbei verdiene. Ich will halt nicht 20 Stunden mehr als im minijob arbeiten und dann im Endeffekt nur nen fuffi mehr davon haben, weil ich dann so viel mehr steuern am Ende nachzahlen muss. Hoffe man versteht meine Problematik. Wäre toll, wenn ihr mir - für Laien verständlich - Tipps geben könntet. Danke!

Steuern, Selbständigkeit, Nebenjob, Recht, Minijob, Steuererklärung, Freiberufler, Nebenberuf, Freibetrag, Midijobs, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Minijob im Supermarkt mit flexibler Arbeitszeit (Urlaub, Feiertag, Krankheit)?

Hallo,

ich arbeite seit etwas mehr als zwei Jahren (damals noch keine 18) in einem Supermarkt als Aushilfe.
Als ich damals angefangen habe, war ich noch in der Oberstufe und hab zumeist Freitag und Samstag von 15-19 oder 8-12 Uhr gearbeitet. Irgendwann dann auch je nach Bedarf unter der Woche usw. (ca 280 Euro im Monat).
Während Prüfungsphasen habe ich dann teilweise auch mal Monate nicht gearbeitet und nach dem Abitur zu den unterschiedlichsten Zeiten sehr viele Stunden gearbeitet und immer knapp unter 450 Euro im Monat verdient.
Als ich dann das Studieren angefangen habe, war ich immer mal wieder 2-3 Tage die Woche da, dann mal eine Woche, in den Semesterferien dann mal wieder 19h/Woche usw.
Wie ihr seht, habe ich ganz flexible Arbeitszeiten. Ich rufe teilweise 4-5 Tage vorher an, dass ich am Wochenende kann und werde eingeteilt, Not am Mann ist nämlich immer.
Da ich nun aber keine festen Arbeitszeiten habe, das ganze aber trotzdem als 450€ Job angemeldet ist, frage ich mich, wie es aussieht mit Urlaubsanspruch, Feiertagszahlung und Krankheit?

Ich habe gelesen auch geringfügig Beschäftigte haben Urlaubsanspruch. Eine Bekannte von mir arbeitet z.B. zu regelmäßigen Zeiten (immer Mittwochs 8-14 Uhr) als Haushaltshilfe, hat ca. 7 Tage urlaub im Jahr und setzt diese bei Bedarf ein. Weil ich nicht regelmäßig arbeite, sage ich einfach, wenn ich eine Woche nicht kann und werde dann ohne Probleme im Plan einfach nicht eingeteilt. Wie soll ich denn bitte bei unregelmäßigen Zeiten einen Urlaub in Anspruch nehmen? Wie würde sich mein Urlaubsanspruch bei Monaten mit 0 Stunden Arbeit und Monaten mit 60 Stunden Arbeit berechnen? Geht dies überhaupt? Ich kann doch keinen Urlaub nehmen, wenn ich so flexibel eingeteilt werden kann, oder? Meine freie Zeit (Urlaub) ist ja quasi die Zeit, in der ich sag, dass ich nicht kann... nur leider unbezahlt.

Nächste Frage: Auch wenn ein Feiertag in der Woche ist, wird mir dieser nicht bezahlt. Ich habe ja keine festen Arbeitszeiten, z.B immer donnerstags, wo hin und wieder ein Feiertag hinfällt. Ist wie z.B. in dieser Woche donnerstags ein Feiertag, wäre ich für diesen Tag einfach nicht eingeteilt gewesen. Ist etwas unfair, wenn man bedenkt, dass alle anderen mit festen Arbeitszeiten diesen Donnerstag bezahlt bekommen, obwohl ich auch hin und wieder donnerstags arbeite.

Dritte Frage: Bisher ist es 1-2 Mal vorgekommen, dass ich früh anrufen musste und sagen musste, dass ich den betreffenden und den nächsten Tag wegen Krankheit nicht arbeiten kann. In diesem Fall wurde ich einfach aus dem Plan gestrichen, so als wäre ich diesen Tag nicht eingeteilt gewesen - ohne Bezahlung.

Zusammenfassend wird mir nur das bezahlt was ich wirklich effektiv arbeite. Meine Einteilung ist ganz flexibel, ich sag immer nur Tage, an denen ich kann und wann (nachmittags, vormittags) und stehe dementsprechend im Plan und bekomme diese Stunden bezahlt. Über eine Antwort wie es mit dem o.g. aussieht, würde ich mich freuen.

Liebe Grüße

Arbeit, Steuern, Nebenjob, Recht, Minijob, Arbeitsrecht, Beschäftigung, Jura, Personal, Ausbildung und Studium
Praktikum während Teilzeitjob erlaubt?

Hallo,

meine Tochter möchte bzw. wird im September eine Ausbildung beginnen.

Eine mündliche Zusage hat Sie von zwei Unternehmen (Einzelhandel, keine Konkurrenzunternehmen) bekommen, beide möchten aber das Sie bis August dort als Vorbereitung arbeitet.

Firma 1: Als Teilzeit (kein Minijob!). Jeden Samstag 8 Stunden, mit Bezahlung
Firma 2: Als Praktikum, Montag bis Mittwoch á 4 Stunden, ohne Bezahlung

Ich denke (nur meine Meinung) das Teilzeit und Praktikum gleichzeitig erlaubt sein sollten, da es verschiedene Arbeitstage sind. Aber müssen die Firmen jeweils über die andere Tätigkeit informiert werden?

Firma 1 (Samstags-Teilzeit, mit Gehalt) hat das Arbeiten anderswo nämlich untersagt.

Da es hier aber um die durchaus wichtige Zukunft geht, und noch kein Ausbildungsvertrag schriftlich vorgelegt wurde, finde ich das nicht sehr fair. Denn die Chancen verschlechtern (in diesem Fall halbieren) sich, wenn bei Firma 2 kein Praktikum gemacht werden könnte. Die Ausbildung dort wäre dann schonmal sofort gestrichen.

Es geht nicht ums Rosinenpicken, um am 31. Juli die "bessere" der beiden Firmen zu wählen. Es kann aber nun mal sein, das einer der beiden Jobs einfach nicht passt Sie in 2, 4 Wochen sagt "ich arbeite lieber bei den anderen weiter". Was natürlich nicht ginge und im schlimmsten Fall sind beide Stellen weg und ein ganzes Jahr verloren.

Lange Rede kurzer Sinn: muss die Firma mit Samstags-Teilzeit über das Montag-Mittwoch Praktikum informiert werden?

Vielen Dank an alle die bis hierher gelesen haben.

Schule, Ausbildung, Minijob, Ausbildungsplatz, Praktikum, Teilzeit, Teilzeitjob, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Teilzeitstudium und Minijob?

Mein Arbeitsverhältnis endet zum im Mai. Ich habe ALG1 Anspruch.

Im März diesen Jahres habe ich ein Fern/Teilzeitstudium angefangen.

Mein Anspruch zum Existenzminimum beträgt ca.869 Euro ( KDU+Hilfe zum Lebensunterhalt).

Mein ALG1 würde ca. 700 Euro betragen. Somit ergibt dies eine Differenz von ca. 170 Euro.

Ich weiß, dass ich das ALG1 aufstocken kann. Leider gibt es da einige Hürden ( Ablehnung des BAföG - Antrags) welcher durch ein Teilzeitstudium und meinem Alter von über 35 Jahren im Prinzip abgelehnt werden müsste.

Gemäß § 2 Abs. 5 BaföG wird Ausbildungsförderung nur geleistet, wenn die Teilnahme an dem Lehrgang die Arbeitskraft des Auszubildenden voll in Anspruch nimmt.

Da dieses Teilzeitstudium nicht grundsätzlich förderungsfähig ist (nur 9h in der Woche), wäre somit ein ALG II - Anspruch auch nicht nach § 7 Abs. 5 SGB II ausgeschlossen oder fasse ich das falsch auf?

Ich habe desweiteren vor, einen " Mini-Job" ( 450 Euro bei max.14,9h in der Woche) aufzunehmen. 

Somit wäre aber mein ALG1 Anspruch erloschen, da ich ausgehend vom Teilzeitstudium ca. 9 Stunden in der Woche aufbringe und zusätzlich einer Beschäftigung von 14h nachgehe und ich folglich über die 15h in der Woche komme.. 

Falle ich in der Konstellation nur in das ALG2 und werden mir dann bei einem "Mini-Job" die möglichen Freibeträge ermöglicht oder bekäme ich durch den erloschenen ALG1 Anspruch auch kein ALG2?

Zum Bespiel: ALG2 Anspruch= 869 Euro + 450 Euro aus dem Minijob

somit Wären 170 Euro( 100€ Frei + 20% von 350€) welche zu meinen 869 Euro hinzuverdienen könnte.

Käme ich auf 1039 Euro.

Sind meine Gedankengänge und "Berechnungen" korrekt oder bin ich auf dem Holzweg?

Studium, Recht, Minijob, ALG I, ALG II, Teilzeitstudium, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Wer hat Erfahrung als 34a GewO Sicherheitsmitarbeiter?

Hi Community,

in einer Facebook Gruppe für Minijobs in meiner Stadt werden haufenweise Aushilfsstellen zum Sicherheitsmitarbeiter angeboten. Die Voraussetzung sind immer die Unterrichtung oder eine bestandene Sachkundeprüfung §34a GewO oder beides. Jetzt könnte ich mir vorstellen die Unterrichtung oder die Sachkundeprüfung auf der Volkshochschule (VHS) zu machen um dann zukünftig am Wochenende als Sicherheitsmitarbeiter zu arbeiten. Ich bin Azubi in der Logistik und als Kassierer oder Kommissionierer im Lager habe ich keine Lust. Das ist mir einfach zu langweilig und teilweise werden Aushilfskräfte in diesen Branchen extrem ausgenutzt und geknechtet.

Jetzt würde ich gerne von euch wissen was für Erfahrungen Ihr gemacht habt ?

Ich bin selber sehr belastbar. Körperlich und geistig. Daher bin ich überzeugt auch in ekligen Situationen einen kühlen Kopf zu bewahren. Also bitte lasst uns die Diskussion, ob ich überhaupt geeignet bin, einfach ignorieren den das ist letzten Endes mein Problem.

Also bitte einfach nur mal kurz schildern wie so ein Arbeitstag abläuft als Sicherheitsmitarbeiter im Supermarkt, Einkaufszentren, Messen oder Veranstaltungen. Was nervt euch und was findet Ihr recht gut. Ich möchte einfach vermeiden eine Stelle zu besetzten wo ich der Knecht für alles bin und ich vermute mal das man als Sicherheitsmitarbeiter für die meisten Unternehmen dann wirklich ausschließlich nur für die Sicherheit zuständig ist.

PS: Bitte unterlasst jegliche Beleidigungen!

Freue mich auf gescheite Kommentare

LG

Arbeit, Schule, Job, Geld, Sicherheit, Polizei, Minijob, Aushilfe, Azubi, Security, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Als Student mit Teilzeit + Werkstudentenjob mehr als 20 Stunden arbeiten?

Hi! Ich suche und suche, aber für meinen Fall fand ich leider bisher noch keine zufriedenstellende Antwort. Ich hoffe, die Communit hier kann helfen. Es geht um Folgendes:

Ich bin 24, bin nicht mehr familienversichert und bekomme auch kein Kindergeld mehr (Da ich den Master nicht direkt im Anschluss an den Bachelor angetreten habe) und studiere derzeit im Master.

Ich habe eine Teilzeitstelle mit 16h in der Woche und verdiene dabei mehr als 450€. Jetzt möchte ich zusätzlich noch eine Werkstudentenstelle annehmen, mit 10h pro Woche, womit ich allerdings die 450€ im Monat nicht überschreiten würde.

Da mein derzeitiger Arbeitgeber keine Minijobber mehr einstellt bzw. mich von Teilzeit nicht auf Minijob - von 16h auf 10h - umstellen kann, würde ich nun mit 26h pro Woche weiterstudieren, was aus mir durch Überschreiten der 20h Grenze keinen ordentlichen Studenten mehr macht. Es ist aber absehbar, dass eine Minijob Stelle im Unternehmen frei wird, sagen wir mal in 3 Monaten und ich die Minijobstelle dann doch bekommen kann. Meine Frage: Wenn ich 3 Monate ein "unordentlicher" Student war mit allen Abzügen in alle Zweige der Sozialversicherung + Steuer:

Gelte ich dann einfach so mit dem Status-und Stundenwechsel von 16h auf 10h wieder als ORDENTLICHER Student, da die 20h Grenze nicht länger überschritten wird? Oder gibt es dann kein Zurück mehr für mich?

Viele Grüße!

Steuern, Studium, Nebenjob, Versicherung, Minijob, Geringfügige Beschäftigung, sozialabgaben, Student, Werkstudent, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro

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