Kündigung Minijob wie?


28.05.2020, 18:51

oder ginge das auch per E-Mail weil ich ihre besitze ?

Familiengerd  28.05.2020, 20:23
Ich weiß nicht, wann meine Vorgesetzte an welchen Tagen immer da ist.

Das spielt keine Rolle und kann dir gleichgültig sein.

per E-Mail

Nein.

Jacksonvillah 
Fragesteller
 29.05.2020, 10:16

Aber wie soll ich Ihr dann die Kündigung überreichen, wenn ich nicht weiß wann sie immer da ist ?

2 Antworten

Und kann ich dies auch per Post tun ? Ich weiß nicht, wann meine Vorgesetzte an welchen Tagen immer da ist.

Es spielt keine Rolle, ob Deine Vorgesetzte da ist oder nicht.

Aber wie soll ich Ihr dann die Kündigung überreichen, wenn ich nicht weiß wann sie immer da ist ?

Wenn es ein Personalbüro gibt, dann gebe sie dort ab (mit einem Zeugen oder gegen Quittierung), oder werfe sie zu postüblicher Zeit in den Firmenbriefkasten (mit einem Zeugen für den Inhalt und den Einwurf, oder verschicke die Kündigung rechtzeitig als Einwurfeinschreiben (mit einem Zeugen für den Inhalt), sie gilt dann mit dem vom Zusteller vermerkten Einwurf als zugestellt - also nicht als Einschreiben mit Rückschein, weil die Annahme diese Einschreibens verweigert werden kann und die Kündigung dann nicht zugestellt ist. Es spielt dann überhaupt keine Rolle, ob der Arbeitgeber die Kündigung auch zur Kenntnis nimmt; entscheidend ist, dass sie rechtzeitig in seinen Verfügungs-/Machtbereich gelangt.

Die gesetzliche Frist beträgt in der Probezeit 14 Kalendertage zu einem beliebigen Datum; ohne Probezeit hast Du eine Frist von 4 Wochen/28 Kalendertagen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.

Die Kündigungsfrist ist eine Mindestfrist; sie beginnt am Tag nach dem Zugang der Kündigung beim Arbeitgeber.

Wenn Du zum 30.06. (als letzter Tag Deines Arbeitsverhältnisses) kündigen willst, muss die Kündigung spätestens am 02.06 in den Verfügungsbereich des Arbeitgebers gelangen. Wenn Du den 02.06. versäumst, ist der 15.07. das nächste Beendigungsdatum.

Die Kündigung muss übrigens schriftlich mit eigenhändiger (Original)Unterschrift ausgesprochen werden; elektronische Medien (eMail, WhatsApp, Fax usw. sind nicht erlaubt).

Unabhängig von all dem kannst Du Dich mit Deinem Arbeitgeber selbstverständlich auch auf eine Beendigung zu jedem beliebigen Datum (also auch sofort) einigen - sofern der sich auf einen solchen Aufhebungsvertrag einlässt.

Denke daran, dass Du den Dir noch zustehenden Urlaub bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses noch nimmst oder - wenn er aus wirklich (!) dringenden (!) betrieblichen Gründen oder wegen Erkrankung Deinerseits nicht mehr genommen werden kann - ausgezahlt wird.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Beruf/Ehrenamt, lange private Beschäftigung mit Arbeitsrecht