Guten Tag liebe Community,

ich habe ein anliegen in Interesse meiner Schwester. Folgendes hat sich abgespielt:

Meine Schwester (20 Jahre) und ihr Lebensgefährte (21) haben sich gemeinsam eine neue Wohnung gesucht. Aufgrund der dort noch anstehenden Renovierungsarbeiten verfasste der Vermieter der neuen Wohnung einen handgeschriebenen Vor Mietvertrag mit der folgenden Klausel: "Sollte der zu schließende Mietvertrag aus Gründen, die die Mieter zu vertreten haben, nicht zustande kommen, zahlen die zukünftigen Mieter als Vertragsstrafe die Nettokaltmiete für drei Monate"

Nun hat sich jedoch der Lebensgefährte meiner Schwester von ihr getrennt und möchte auch nicht mehr in die Wohnung mit einziehen, da er zurück zu seinen Eltern zieht. Meine Schwester bekommt gerade nur einen kleinen Satz Elterngeld (ca 500 Euro) , da Sie vor knapp 7 Monaten erst ein Kind zur Welt gebracht hat. Sie kann sich die Wohnung somit alleine nicht mehr leisten. Das Haupteinkommen hatte ihr Ex Partner.

Jetzt stellt sich folgende Frage: Ist diese Vertragsstrafe in dem Vormietvertrag überhaupt rechtens und welche Möglichkeiten hat Sie sonst, um aus diesem Vertrag wieder raus zu kommen?

Ich bedanke mich im Voraus für jede hilfreiche Antwort!