Hallo

Ich wohne in einem Altbauhaus zur Miete unter dem Dach. Mein Badezimmer befindet sich in der unteren Etage und ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt, da es zu meiner Wohnung gehört. Meine Nachbarn unter mir haben heute morgen, als ich es nicht mitbekommen hatte, einfach mein Badezimmer benutzt. Als ich es später betrat, habe ich deutliche Nutzungsspuren feststellen müssen und ich wusste ganz genau, wie ich mein Badezimmer hinterlassen hatte.

Gibt es hierzu rechtliche Möglichkeiten?

Mfg