Ich wohne in einer WG mit zwei anderen Personen. Einem wurde fristlos gekündigt. Die Abschlagszahlung vom Nachmieter möchte er trotzdem gern haben. Zum Inventar der Wohnung oder dessen erhalt hat er abgesehen von 100€ anteilig für eine neue, gebrauchte Waschmaschine nichts beigetragen. Nun möchte er 200€ vom Nachmieter. Besteht der Anspruch auch weiterhin, auch wenn man fristlos gekündigt wurde? Einen Beleg für die eigene Zahlung des Abschlages damals gibt es nicht. Auch das Geld für die Waschmaschine ist von einem Konto eines Familienmitglieds gezahlt worden.