Wasserschaden Zweifamilienhaus - welcher Schaden wird ersetzt

Hallo zusammen,

wir haben letzte Woche Mittwoch bei uns an der Decke einen Wasserschaden bemerkt. Es handelt sich um eine abgehängte Holzdecke unter dem Beton. Wir haben ein Zweifamilienhaus von welchem wir die obere Wohnung vermietet haben.

Den Schaden haben wir direkt am Donnerstag Vormittag der Versicherung gemeldet und uns mit den Mietern oben kurzgeschlossen. Leider musste ein Gutachter von der Versicherung kommen. Dieser hatte leider erst gestern Nachmittag einen Termin frei. Wir haben dann darum gekämpft sofort am Donnerstag einen Flaschner zur Notfallbehebung des Schadens kommen zu lassen.

Im oberen Bad befindet sich eine Acrylduschwanne. Die Bäder wurden in 2011 von einem Fliesenleger gerichtet. Leider hat dieser vermutlich die Wanne falsch montiert, da diese im hinteren Eck bei Belastung start absackt und hierdurch die Fugen gerissen sind und Wasser eingedrungen ist. Aufgrund der Wölbung der Wand ist sogar bereits eine Fliese gesprungen.

Der Gutachter hat den Schaden ziemlich heruntergespielt und gesagt wir müssen uns selbstständig um die Repartur der Schadensursache kümmern (neue Fugen setzten). Die Trocknung übernimmt die Versicherung. Er hat auch gemeint, dass die Wanne gar nicht so enorm absackt und dass das halt normal ist und man alle 2 Jahr die Fugen erneuern müssen. Das Bad ist aber nur 1 Jahr alt (Dez 2011).

Wir müssen den Schaden schnellstmöglich beheben lassen, da sich dies seit knapp einer Woche zieht. Leider kriegen wir jetzt auch noch Probleme mit den Mietern, da diese eigentlich nicht duschen dürfen. Er ist Koch als Beruf und muss täglich duschen. Kann man hier einen Ersatz von der Versicherung verlangen?

Vielen Dank für ein kurzes Feedback.

Schöne Grüße

Wasser, Versicherung, Mieter, Mietwohnung, Schaden, Wasserschaden
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