Hallo,

ein Mieter hat Post von einem Sachverständigen für Immobilien und Grundstücke bekommen. Die Wohnung in der der Mieter wohnt steht seit acht Jahren unter Zwangsverwaltung und der Sachverständige möchte nun Zugang wegen "Zwangsversteigerungssache" um dann ein "Wertgutachten" zu erstellen.

Der Zwangsverwalter hat davon Kenntnis, aber erst auf persönliche Nachfrage seitens des Mieters lapidar geantwortet und bittet nun darum, den Sachverständigen reinzulassen. Der Sachverständige behauptet in seinem Brief er hätte einen Auftrag vom Gericht, hat dies aber auch auf Nachfrage hin, nicht belegt. Ist der Mieter nun verpflichtet diesen Wertgutachter reinzulassen? Oder kann er das ohne Folgen ablehnen?