Hey Leute ich hab mal eine Frage,
ist es mir als Mieterin im Erdgeschoss erlaubt den Kinderwagen im Hausflur zulagern?
Der Kinderwagen steht nun im Hausflur direkt vor der Kellertür und denn Briefkästen da es keinen anderen Platz gibt. Um an beides heranzukommen müssen andere Mieter den Kinderwagen vor die Haustür manövrieren, sodas diese für die Zeit weder von aussen noch von innen zu benutzen ist. Ich habe ebenfalls ein Kellerabteil zu dem ich 7 Stufen gehen müsste. Zu meiner Wohnung wären es 4 Stufen, allerdings kann ich ihn nicht direkt vor meiner Tür (Da sonst die Treppe garnicht mehr bentzbar wäre) abstellen und meine 3 Zimmer wohnung ist relativ klein. Nun ist meine Frage ob ich den Kinderwagen dort trotzdem stehen lassen kann (Also vor Kellertür und Briefkasten) oder ob mein Mann ihn in mein Kellerabteil bringen müsste. Wie ist das in diesem Fall gesetzlich geregelt?
Danke schonmal im Vorraus :)
Ps.: Wir haben ebenfalls einen Mieter der auf seinen Rollstuhl angewiesn ist im Haus, er wohnt im ersten Stock und seine Angehörigen müssen diesen immer in den Keller bringen, da 1. Mein Kinderwagen den vorhandenen Platz vollständig einnimmt und 2. Sie der Meinung sind, das dies aus Brandschutztechnischen Gründen verboten ist. haben sie Recht??