Undichte Türen und Fenster, sehr hohe Heizkostenabrechnung

Hallo, ich bin 2011 in eine Souterainwohnung mit 58 qm eingezogen, es wird mit einer Zentralölheizung geheizt. Jetzt habe ich meine erste Nebenkostenabrechung bekommen und habe 2011/ 2012 für 912 Euro Öl verbraucht. Ich hatte 60 Euro monatlich an Heizkosten bezahlt und soll jetzt 100 Euro monatlich bezahlen. Das Badezimmer wurde bei der Besichtigung vor dem Einzug renoviert Als Heizung habe ich einen Heizlüfter der mit Strom betrieben wird bekommen, was mir damals beim Einzug nicht gesagt wurde. So komme ich auf über 1000 Euro Heizkosten im Jahr bei 58 qm. Die Außentüre zum Garten und die Flurtür in meiner Wohnung sind sehr veraltet und undicht. Wegen der Flurtüre war ein Schreiner da, leider konnte er nichts reparieren, da die Holztüre komplett verbogen ist Er machte mir einen Wind und Staubfang drunter, dieser hängt schon wieder halb oben in der Türe. Im WZ habe ich zwei verschiedene Fenster, dass eine ist von 1989 was nicht zu öffnen ist und das andere ist zu öffnen und von 1976. Ich hatte versucht mit meiner Vermieterin darüber zu sprechen, sie beschimpfte mich, ich könne doch jetzt nicht für jeden Windzug meinen Vermieter anrufen. Ich solle nicht so unbeholfen sein und in den Baumarkt fahren und mir was kaufen und mir selbst alles abdichten und reparieren. Um des lieben Friedens willen, bin ich in den Baumarkt gefahren und habe versucht selbst alles abzudichten, was aber nicht gerade den gewünschten Erfolg gebracht hat. Nach dieser Nebenkostenabrechnung ist es für mich eindeutig, dass es sich um gravierende Undichtigkeiten handelt. Was kann ich tun und wozu ist meine Vermieterin verpflichtet hier Abhilfe zu leisten? Ich bekomme das WZ nicht warm und habe ständig das Gefühl ich sitze vor einem offenen Fenster oder im Durchzug. Für jede Antwort und Ratschlag wäre ich sehr dankbar. LG Mara

Fenster, Tür, Mieter, Heizkosten, Mietrecht
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