Ich habe einen Mietvertrag (mit Maklerprovision) mit Beginn 01. Mai unterschrieben. Da es offenbar Probleme bei der Abnahme des Vormieters gab, konnte ich am vereinbarten Termin nicht einziehen. Dies stellte sich jedoch vor Ort erst heraus, da die Abnahme mit den Vormietern und Übergabe an mich "am gleichen Termin" stattfinden sollten. Jetzt bekomme ich wohl erst heute (05.05.) die Schlüssel. Zudem sind Mängel (nicht gestrichen, Löcher in Wand etc.) in der Wohnung. Diese sollen wohl die nächsten Tage behoben werden. Ich werde die anteilige Mieter für die Tage, in denen ich nicht die Wohnung bewohnen konnte, abziehen.


Meine Frage richtet sich nach der Maklerprovision: Gibt es eine Möglichkeit diese rechtmäßig nicht zahlen zu müssen - auf Grund der Tatsache, dass der vertragliche Termin nicht erfüllt wurde? Hat da jemand eine Einschätzung zu? (wenn möglich mit Quelle). Danke im Voraus.