"Normale" Mietbürgschaft, die sich im Konfliktfall auf 3 Nettokaltmieten beschränkt, oder "freiwillige", bei der ich dauerhaft für alle Kosten aufkommen muss?

Ich muss eventuell eine Mietbürgschaft für eine Wohnung übernehmen. Wie ich bei meiner Recherche im Netz festgestellt habe, beschränkt sich meine Haftung hierbei im Normalfall auf 3 Nettokaltmieten. Die Bürgschaft wird dann auch anstelle der Kaution hinterlegt. Nun gibt es aber auch den Fall, dass, wenn eine solche Bürgschaft freiwillig und dem Vermieter unaufgefordert angeboten wird, diese Obergrenze entfällt, und ich demzufolge für alle eventuell entstehenden, die Mietsache betreffenden Kosten, aufzukommen hätte.

Worin manifestiert sich dieses "unaufgeforderte Anbieten"? Woran werde ich erkennen, ob das Bürgschaftsformular, das mir die Hausverwaltung wahrscheinlich zuschicken wird, dem einen oder dem anderen Fall entspricht?

Konkret war es so, dass den Mietinteressenten gesagt wurde, dass sie für die Anmietung der Wohnung mangels Bonität einen Bürgen bräuchten. Da ich bei der Besichtigung nicht dabei war, kenne ich den ganauen Wortlaut nicht. Abgesehen davon wäre es doch ohnehin schwierig, nach Jahren nachzuweisen, was seinerzeit gesagt wurde und wer wem etwas angeboten hat. Dieses "unaufgeforderte Anbieten" muss also auch in der Bürgschaftserklärung selbst zum Ausdruck kommen, oder nicht?

Für mich ist es sonnenklar, dass ich auf keinen Fall eine solche Bürgschaft unterschreiben würde, die mich schlimmstenfalls in die Insolvenz stürzen würde. Eine Dreinettokaltmietenbürgschaft wäre hingegen kein Problem.

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

Miete, Mietrecht, Immobilien, Bürgschaft, mieten, bürgen
Warum werden Stockwerke verschieden bezeichnet; Etage + Obergeschoss?

Hallo.

Gern möchte ich einmal wissen, warum man an Gebäuden die Etagen verschieden bezeichnet?

Früher in meiner Schule; die hatte einen Keller und darüber Etagen. Ich würde sagen 1. bis 3. Stock. In der Schule allerdings hieß es Keller // Erdgeschoss und 1. und 2. Obergeschoss.

Aber warum Obergeschoss? Warum ist es nicht einfach: Keller // 1. bis 3. Stock?

Ich kenne es nur so als Stock. Wenn ich ganz unten über dem Keller bin, bin ich im 1. Stock. Gehe ich dann höhrer ist es der 2.; 3. u.s.w. Deshalb verstehe ich es nicht, warum es zwei Bezeichnungen für die Geschosse gibt.

Anderes Beispiel: Früher in Kinderjahren wohnte ich auf einem Dorf in einem großen Block mit Balkons. Der hatte auch – klar – einen Keller und darüber optisch gesehen 5 Fenster oder 5 Balkons wie man möchte. Darüber das Dach.

Für mich war es immer der 1. bis 5. Stock. Ich kannte es schon immer nur so. Aber Bauarbeiter die dort arbeiteten, sagten dass es der Keller ist, darüber das Erdgeschoss und dann 1. bis 4. Obergeschoss. Aber warum Obergeschoss? Warum kenne ich es eigentlich schon immer nur als Keller + Stock?

Jetzt wohne ich in einem Block ganz oben, der 6 Stock hat. Oder anders gesagt im: 5. Obergeschoss.

Dieses Haus ist 2012 voll saniert worden und es wurden in der Treppe pro Etage die jeweiligen Zahlen groß an die Wand gemalt.

Hier ist es jetzt allerdings nicht so, dass es Erdgeschoss und Obergeschoss heißt. Ich wohne im 6. Stock – 5. Obergeschoss. Und da steht die 6 an der Wand. Ist man unten und geht hoch – ist also über dem Keller ist es kein Erdgeschoss sondern es steht die 1 an der Wand.

Also schlussfolgere ich daraus, dass es wohl keine gesetzliche Vorschrift ist, die Geschosse so zu bezeichnen. Aber warum heißt dann das Erdgeschoss oft auch 1. Stock; bzw. der 5. Stock – 4. Obergeschoss?

Hat es mit damals zu tun? DDR und BRD? Ich komme aus der DDR und kenne es nur so.

Da ich hobbymäßig viel mit Bauten und Bauzeichnungen zu tun habe, sehe ich aber oft, dass es immer wieder Erdgeschoss und Obergeschoss heißt, anstatt einfach nur 1. bis 5. Stock.

Vor 12 Jahren wohnte ich als anderes Beispiel im Hochhaus. Im 8. Stock; bzw. 7. Obergeschoss. Im Fahrstuhl drückte ich die 7 (OG). Meine Wohnung hatte aber eine 800'er Nummer. Die Wohnung genau unter mir, bestellte oft eine Pizza. Sie sagte, sie wohnt im 7. Stock. Der Pizzalieferer kam dann aber oft zu mir, da er im Fahrstuhl die 7 drückte und bei mir im 8. Stock war. Das war öfters der Fall.

Warum ist das so?

Vielen Dank für eure Antworten.

Haus, Wohnung, bauen, Immobilien, mieten
Fragen zu KfW40-Wohnung

Es geht um folgendes: Ich möchte wohl nächste Woche einen Mietvertrag für eine KfW40-Wohnung Neubau unterschreiben aber ein bisschen etwas wollte ich vorher schon noch abklären und erfahren.

Die Wohnung ist wie gesagt derzeit noch im Bau und wird als Kfw40-Wohnung fertiggestellt. Sie liegt im Erdgeschoss und hat ca. 69qm. Unter dem Wohnzimmer befindet sich im Keller nochmals ein Zimmer, dass genauso groß ist wie eben jedes Wohnzimmer. Somit hat die Wohnung ein Gesamtquadratmeter Zahl von ca. 94qm.

Nun zu meinen Fragen.

  1. Der Vermieter verlangt eine Kaltmiete von 815€. Aufgeteilt ist dies in 690€ (je 10€ pro qm für das Erdgeschoss). Und 125€ für die 25qm im Keller (je 5€ pro qm). Meine Frage ist hierzu, ob es gerechtfertigt ist, diese 5€ pro qm für den Kellerraum geltend zu machen. Der Kellerraum hat 2 Fenster, die aber jeweils nur ca. 10-15% Lichteinfall gewähren. Zudem hat der Raum noch Lichteinfall durch die Wendeltreppe, die vom Wohnzimmer in den 3. führt.

Seht ihr hier eventuelle weitere Probleme, die mir jetz gar nicht bewusst sind?

  1. Der Vermieter verlangt als Nebenkosten Vorauszahlung für Betriebs- und Heizkosten "nur" 80€. Komm ich denn damit hin? Ich mein, es sind 95qm zu heizen im Winter? Ich möchte im Nachhinein kein böses Erwachen mit einer großen Nachzahlung erleben.

  2. Wie gestaltet sich in einem Kfw-40 Haus/Wohnung, denn das mit dem Keller? Ist der denn nicht von Grund aus, viel kälter im Winter und muss mehr beheizt werden? Das würde sich dann ja auch aufs Wohnzimmer ausschlagen, denn durch die Wendeltreppe sind ja beide Zimmer sozusagen offen.

Danke im voraus.

KfW, Miete, Energie, Heizkosten, heizen, Betriebskosten, Keller, mieten, Nebenkosten
Untermieter von Polizei rausschmeissen lassen?

Schön guten Tag,

ich habe eine Wohnung gemietet aber musste aus privaten Gründen dann umziehen. Habe die Wohnung zum 31.01 gekündigt und mir für die Zeit in der ich nicht mehr dort wohne 3 Untermieter für die jeweiligen Zimmer organisiert. Die haben jeweils einen befristeten Untermietvertrag bis zum 31.01 bekommen.

Sie wollten sich selbst beim Eigentümer für einen Mietvertrag für die Zeit nach dem 31.01 bewerben, aber haben nicht alle unterlagen rechtzeitig eingesendet (was sich heute erst rausgestellt hat). Nun soll die Wohnungsabnahme morgen sein (eigentlich war geplant, dass die Untermieter weiter wohnen bleiben können samt Mietvertrag). Nun hat sich gerad rausgestellt dass sie aber keinen Mietvertrag haben und der Eigentümer/Hausverwaltung eine leere Wohnung abnehmen will. Die 3 haben sich aber natürlich auch nicht um eine Ersatzmöglichkeit gekümmert und haben all ihre Möbel drin und werden nicht ausziehen wollen (wohin sollten sie auch gehen?!).

Allerdings bin ich verantwortlich, weil ich ja die Wohnung vom Eigentümer gemietet habe.

Kann ich die Polizei damit "beauftragen" die Untermieter rauszuschmeissen? Spätestens ab dem 01.02. haben sie ja keine Berechtigung mehr dort zu wohnen und besetzen dann ja sozusagen meine Wohnung.

Oder welche Möglichkeiten bleiben da sonst noch offen, hat jemand Erfahrung oder Ahnung damit?

Herzlichen Dank :)

Wohnung, Miete, Polizei, Mieter, Mietrecht, Vermietung, Vermieter, Mietvertrag, mieten
Fehlende Lampe und andere Mängel in der Wohnung

Hallo. Ich wohne in einer WG, das Zimmer habe ich von meiner Uni gemietet (kein Wohnheim, eine ordentliche Wohnung, die eben als WG an 2 Studenten vermietet wird). Nun hatte ich einen Mitbewohnerwechsel vor einigen Monaten und mein Mitbewohner war etwa einen Monat vor mir eingezogen und hatte sich bereits breit gemacht. als er dann nach ablauf seines vertrags wieder auszog, nahm er einiges mit. darunter auch die Lampe im Badezimmer. Die wurde einfach abmontiert. Ob es seine war oder eigentum der wohnung, weis ich nicht. Ich war zum Zeitpunkt des Auszugs nicht anwesend.

Da mein Bad nun stockdunkel ist, hab ich beim Vermieter (dem Zuständigen an der Uni) gesprochen, ob er (da er auch Hausmeisterdienste übernahm) vorbeikommen und die orginallampe wieder anbringen könnte. Das blieb aus. Ich hakte nach und nun habe ich seit 5 Monaten ein Bad ohne Lampe! Im Winter bedeutet das, dass das Bad nach 17 Uhr mit Taschenlampe oder blind genutzt werden muss. Spiel wurde ebenfalls abmontiert. Dazu kommt noch eine Schimmelbildung in der Küche, die eindeutig nicht ich verschuldet haben kann.

Ich will inzwischen nur, dass das so schnell wie möglich gefixt wird. Kann mir jemand vielleicht helfen, ob es da im Mietrecht vielleicht etwas gibt? Dass ich die Miete teilweise oder komplett zurrückhalten kann, bis das ganze gefixt ist? oder den Vermieter anderweitig unter druck setzen kann? Klar, die Uni verwaltet sehr viele wohnungen und er allein ist für 80 verschiedene zuständig unter anderem, aber das ist doch wirklich langsam eine unverschämtheit.

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Mein Nachbar zieht aus und möchte mir seine Wohnung überlassen

Hallo alle zusammen, wie oben beschrieben zieht mein Nachbar, der alleine in einer zwei Zimmer Wohnung wohnt in eine andere Stadt aus, aus gesundheitlichen Gründen. Wir sind seit 17 Jahren benachbart und auch die ersten Vermieter des Hauses. Ich (20) lebe bei meinen Eltern mit drei weiteren Geschwistern in einer 4 Zimmer Wohnung. Die Frage jetzt ist ob ich eine Chance habe die Wohnung von meinem Nachbar zu übernehmen. Er selber ist momentan im Krankenhaus und hat mir heute dort erzählt, dass er in eine andere Stadt zieht und dort auch schon eine Wohnung gemietet hat bzw. die Tochter soll dies gemacht haben. Habe ihm dann gefragt was er mit seiner Wohnung hier in Hamburg machen möchte und er meinte, dass er sie weggibt. Daraufhin habe ich ihn gesagt, dass ich Interesse hätte an der Wohnung, da es sehr praktisch für mich wäre direkt neben meinen Eltern als Student zu wohnen. Er war damit einverstanden aber meinte, dass er die Wohnung nicht reinigen wird da er zu alt ist und auch nicht die finanziellen Mittel dafür hat, damit war ich auch einverstanden. Das Problem aber ist, dass ich schon vor ein paar Monaten bei der Hausverwaltung war und gefragt habe ob ich eine Wohnung bekommen kann, die Frau dort meinte das ich ein Antrag stellen kann, jedoch die Warteschlange sehr voll ist und somit ich auch mindestens ein paar Jahre warten könnte da sie wenige zwei Zimmer Wohnungen haben. Könnte ich irgendetwas machen, sodass ich die Wohnung übernehmen kann oder besteht dort keine Chance? Ich habe mir gedacht, weil er die Wohnung nicht reinigt hätte ich vielleicht eine Chance, dass wenn ich sage, dass ich die Wohnung so übernehme und die Kosten dann auch selber trage wie z.B seine Möbel zu beseitigen und die Wohnung streichen, weil sonst müsste die Hausverwaltung so denke ich viel Geld bezahlen um die Wohnung zu reinigen. Was denkt ihr ?

Ich danke für die Antworten schonmal im voraus und wüsche euch ein schönen rutsch.

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