Fehlende Lampe und andere Mängel in der Wohnung

Hallo. Ich wohne in einer WG, das Zimmer habe ich von meiner Uni gemietet (kein Wohnheim, eine ordentliche Wohnung, die eben als WG an 2 Studenten vermietet wird). Nun hatte ich einen Mitbewohnerwechsel vor einigen Monaten und mein Mitbewohner war etwa einen Monat vor mir eingezogen und hatte sich bereits breit gemacht. als er dann nach ablauf seines vertrags wieder auszog, nahm er einiges mit. darunter auch die Lampe im Badezimmer. Die wurde einfach abmontiert. Ob es seine war oder eigentum der wohnung, weis ich nicht. Ich war zum Zeitpunkt des Auszugs nicht anwesend.

Da mein Bad nun stockdunkel ist, hab ich beim Vermieter (dem Zuständigen an der Uni) gesprochen, ob er (da er auch Hausmeisterdienste übernahm) vorbeikommen und die orginallampe wieder anbringen könnte. Das blieb aus. Ich hakte nach und nun habe ich seit 5 Monaten ein Bad ohne Lampe! Im Winter bedeutet das, dass das Bad nach 17 Uhr mit Taschenlampe oder blind genutzt werden muss. Spiel wurde ebenfalls abmontiert. Dazu kommt noch eine Schimmelbildung in der Küche, die eindeutig nicht ich verschuldet haben kann.

Ich will inzwischen nur, dass das so schnell wie möglich gefixt wird. Kann mir jemand vielleicht helfen, ob es da im Mietrecht vielleicht etwas gibt? Dass ich die Miete teilweise oder komplett zurrückhalten kann, bis das ganze gefixt ist? oder den Vermieter anderweitig unter druck setzen kann? Klar, die Uni verwaltet sehr viele wohnungen und er allein ist für 80 verschiedene zuständig unter anderem, aber das ist doch wirklich langsam eine unverschämtheit.

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