Wohnungsübergabe: Zustand Rohbau! Zulässig?

Wir müssen dringend eine Wohnung für unseren Opa anmieten und habe eine geeignete Wohnung in der Nähe gefunden. Heute war Schlüsselübergabe. Auf den ersten Blick schien alles soweit in Ordnung bis auf einige gesprungene Fliesen, stark vergilbte Türrahmen und kleine Löcher in den Reegips-Platten. Aber jetzt finden wir immer mehr Mängel!!! - Die Duschwanne ist nicht mehr richtig abgedichtet, in den Ecken der Dusche sitzt schwarzer Schimmel. - Die Reegips-Platten sind teilweise sehr löchrig, d.h. die Platten wurden beim Entfernen der Tapeten beschädigt. Es sind noch sehr viele Tapetenreste an den Platten, ein Spachteln und Abschleifen der kompletten Wände ist erforderlich. - Die Decken wurden beim Streichen stark mit Farbe von den Wänden beschmiert und sind zudem sehr stark vergilbt (nehme an eine Raucherwohnung!) - Die ganzen Fußleisten (Stein, komplett gefließte Wohnung), sind mit Wandfarbe gestrichen wurden (Flieder, Hellblau und weitere "dezente" Farben)! - Fliesen sind hohl, d.h. kein Estrich drunter oder der Boden ist schief. Außerdem ist der Spachtel zwischen den Fließen teilweise rausgebrochen - Türrahmen und Türen sind dermaßen vergilbt und mit Farbe und Tapetenresten versehen, dass sie eigentlich auch einmal komplett abgeschliffen und neu lackiert werden müssten!

Ist einem Mieter eine Wohnung in so einem Zustand überhaupt zuzumuten? Mir kommt die Wohnung schlimmer vor als ein Rohbau. Muss der Vermieter hier für anfallende Arbeiten zahlen oder ist ein Erlass von einer halben oder ganzen Monatsmiete angemessen? Tapeten ankleben nach normalem Grundieren der Reegips-Platten ist gar nicht möglich! Kann ich darauf bestehene, die Mängel am Montag noch nachträglich dem Übergabeprotokoll hinzuzufügen? Besteht ansonsten die Möglichkeit den Mietvertrag noch rückgängig zu machen?

P.s. Die Wohnungen sind gerade mal 4 Jahre alt, es handelt sich um einen Neubau einer Wohnbaugenossenschaft! Der Zustand ist aber schlimmer als von meiner Wohnung aus den 30er Jahren!!! Für 60 qm fällt eine Miete von ca. 700 Euro an!

Wohnung, wohnen, Renovierung, mieten
Hundehaltung: Darf Vermieter Hundehaltung wegen möglichen Schäden im Dielenboden verbieten?

Hallo,

in unserem Mietvertrag steht die Klausel, "Hundehaltung nach Absprache mit dem Vermieter erlaubt." Nun wollen wir uns einen Hund anschaffen, allerdings hat der Vermieter gesagt, dass es nur möglich sei, wenn die Dielen abgeschliffen werden, da sie in einem so miserablen Zustand sind und der Hund dem Boden irreparable Schäden zufügen kann.

Wir sind gerade erst eingezogen und haben die Wohnung nur ausgesucht, weil wir davon ausgegangen sind, dass wir einen Hund hier anschaffen können. Den Boden abschleifen lassen hätten wir vor dem Einzug sofort gemacht, allerdings stehen jetzt alle Möbel in der Wohnung und wir müssten das komplette Mobilar irgendwo zwischenlagern und für eine Woche in ein Hotel ziehen. Zudem verlangt er, dass wir die Hälfte der Abschleifkosten übernehmen.

Es handelt sich hierbei um einen wirklich massiven Dielenboden, den man noch nicht einmal mit dem Hammer kaputt bekommt. Kratzer und Macken lassen sich problemlos durch Abschleifen entfernen. Eine französische Bulldogge wie wir sie haben wollen, könnte niemals eine Diele zerstören. Deshalb haben wir vorgeschlagen dann beim Auszug die Abschleifkosten zu übernehmen, aber auch darauf ist der Vermieter nicht eingegangen.

Nun meine Frage: Kann der Vermieter darauf bestehen, dass der Boden abgeschliffen wird bevor der Hund angeschafft wird? Oder um es mal anders auszudrücken darf der Vermieter Hundehaltung verbieten, wenn im Vertrag steht nach Absprache erlaubt?

Für jede Antwort bin ich sehr dankbar.

Liebe Grüße

Y.

Hund, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag, mieten
Makler terrorisiert mich - welche Rechte und Pflichten habe ich?

Hallo zusammen,

kurz zur Vorgeschichte: Ich habe vor einem halben Jahr eine Wohnung angemietet. Kurz nach Unterschreiben des Mietvertrags und noch vor Beziehen der Wohnung erfuhr ich dann, dass diese verkauft werden soll - angeblich nur als Kapitalanlage - ich soll also einen neuen Vermieter bekommen. Begeistert war ich von Anfang an nicht von der Situation, da es nicht gerade angenehm ist, ständig Interessenten in die Wohnung und die eigene Pirvatsphäre zu lassen und immer Zuhause sein zu müssen, weil irgendwelche Besichtigungen anstehen. Seit einem halben Jahr lasse ich diese nun über mich ergehen - die Wohnung wurde bislang nicht verkauft.

Hinzu kommt, dass für meine Bude ein derartig penetranter Makler zuständig ist, der erwartet, dass ich 24h am Tag zu erreichen bin. Ich bin nun mal ein Mensch, der viel um die Ohren hat und viel unterwegs ist - weder checke ich täglich meine emails noch habe ich mein Handy immer dabei. Dies hat zwischen uns beiden schon zu Diskrepanzen geführt, weil ich ihm nicht augenblicklich auf seine Anfragen geantwortet habe. Jedoch habe ich jeden Termin wahrgenommen, der mir vorgeschlagen wurde.

Ich bin Studentin und derzeit sind bei uns Semesterferien. Da ich meine Familie sehr selten sehe, verbringe ich die Ferien nun dort 700km weit weg von meiner Wohnung. Vorsorglich habe ich einer Freundin den Schlüssel dagelassen, da ich ahnte, dass der Makler irgendwann wieder an der Tür kratzt. Auch sie hat nun bereits zwei Termine für mich wahrgenommen - zuletzt gestern. OHNE jede Absprache hat nun der werte Herr Makler nun einfach einen weiteren Termin festgelegt - das Problem: meine Freundin wird an diesem Wochenende geschäftlich verreist sein. Nun terrorisiert der Makler mich und meine Familie mit Anrufen und Nachrichten und fordert die Herausgabe des Wohnungsschlüssels. Er meinte, es würde nicht mehr anders gehen und ich müsse ihm unbedingt meinen Schlüssel zum a.g. Termin zusenden. Für mich kommt das überhaupt nicht infrage, da dies mein letzter Schlüssel ist und ich zudem keine fremden Menschen ohne meine Anwesenheit in meiner Wohnung haben will. Ich bin doch im Recht, oder? Er kann doch nicht einfach die Schlüssel verlangen, nur weil dieser eine Termin flach fällt. Immerhin trage ich auch die Verantwortung für den nicht gerade billigen Schlüssel... Wie soll ich nun vorgehen? Auf welche Rechte kann ich mich berufen?

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Wasserbett in der Mietwohnung

Hallo!

Mein Freund und ich möchten zusammen ziehen und wir haben auch schon eine Wohnung gefunden und alles, nur jetzt stehen wir noch vor einem kleinen "Problem": Ich habe ein Wasserbett.

Der Vermieter ist darüber informiert, bzw. wir haben ihn bereits gefragt ob wir ein Wasserbett in der Wohnung stellen können ( hinsichtlich Statik, nicht dass es durchkracht ;) ), aber leider wusste er es auch nicht.

Er wollte sich zwar "informieren" (was auch immer das heißt ) ob man es stellen kann, aber trotzdem wollte ich generell mal wissen:

Muss der Vermieter oder Mieter den Statiker anfordern/bezahlen um die Frage bzgl des Wasserbettes zu klären?

Der Vermieter hat sich bisher noch nicht zurück gemeldet. Es geht mir nicht darum, irgendetwas auf den Vermieter abzuwelzen, wenn ich weiß dass es Mietersache ist, dann bin ich auch bereit das Geld für einen Statiker zu zahlen.

Das Haus ist ein Altbau, ich weiß aber leider nicht von welchem Jahrgang! Optisch ein "üblicher" Altbau, hohe Decken, teils mit Stuck und solchen Sachen, schätzungsweise aus den 30er/40er Jahren.

Es ist unsere erste Mietwohnung, wir sind deshalb noch unerfahren. Ich meine, grundsätzlich könnten wir auch auf ein "normales" Bett zurückgreifen, aber da ich mehrere Rückenleiden habe ist für mich das Wasserbett schon relativ wichtig ( Skoliose, Scheuermannsyndrom, vor 4 Jahren hatte ich einen Bandscheibenvorfall, habe einen Wirbel im Nacken "schief sitzen" ). Also es hatte schon seine Gründe warum ich mir damals ein Wasserbett zugelegt habe ;)

Vielen Dank für jede Antwort :)

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