Moin, folgende Situation: Meine Nachbarn haben bei der Stadt Hamburg beantragt, einen Fahrradständer auf dem Gehweg vor ihrem Mehrfamilienhaus aufstellen zu lassen. Dies wurde durchgeführt, angeblich für sie kostenlos. Die Nachbarn sind nun der Meinung, dass nur die Bewohner des Hauses, vor dessen Tür der Ständer steht, diesen benutzen dürfen. Stimmt das? Gibt es eine Verordnung, ein Gesetz oder eine Nutzungsbestimmung, aus der das hervorgeht? Danke für die Antwort. Bernd