Probleme mit Vermieter und Mündliche Kündigung durch Vermieter

Hallo zusammen, Ich brauche wirklich Rat !

Mein Vermieter hat mir unter Zeugen (meiner Eltern und meiner Frau) Fristlos die Wohnung gekündigt.

Vielleicht erst einmal eine Kleinigkeit zu unserer Vorgeschichte. Ich bin mit meiner Frau und meiner 4 Jahren alten Tochter in diese Wohnung gezogen. Leider Stellte sich das der Vermieter als ein Tyran ist, der die ganze Nachbarschaft und auch uns Schikaniert. Dazu ist er schwersten alkoholabhängig.

Vor wenigen Tagen ist die Situation (unter Alkoholeinfluss des Vermieters) zum x- ten mal grundlos eskaliert. Er beschimpfte meine Eltern als Juden und dass der Hitler versäumt hat meine Eltern zu vergasen weshalb sie noch leben dürfen und das war nur ein kleiner Teil der reihe der Beschimpfungen die er auf und" losließ". Die Fristlose Kündigung lautete in etwa: Packt eure Sachen ich möchte euch hier nicht mehr sehen seht es als eine Fristlose Kündigung und verschwindet sofort von meinem Grundstück. Gegen Späten Abend hat er uns zum wiederholten male den Hauptschalter im Sicherungskasten ausgemacht so das wir bis zum nächsten Tag ohne Strom blieben.

wir haben uns in den 13 Monaten nichts zu schulden kommen lassen. Die Miete wurde stehts Pünktlich bezahlt. Ich habe rasen gemäht und das Grundstück gepflegt.

Wir Haben uns schnellstens um eine neue Wohnung gekümmert in diese wir ab Sofort einziehen können. Wie gehe ich am besten vor kündige ich die Wohnung schriftlich und berufe mich auf seine Aussage bezüglich der Fristlosen Kündigung? Ich habe keine Lust für drei Monate 2x Miete zu bezahlen und mittlerweile glaube ich nicht einmal dass ich die Kaution je wieder sehen werde.

Kündigung, Vermieter
BSQ Kündigung w/Übersparung. Darf der Bonuszins dabei mitgerechnet werden?

Hallo, die BSQ hat mir mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten denQ12Bonus Vertrag gekündigt. Grund: Vollbesparung, Beantragung eines Bauspardarlehens wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn der gebuchte Bonuszins den möglichen Darlehensanspruch übersteigt. Ich muss doch bis zur Höhe der BSV Summe sparen dürfen?

Bausparsumme ist 30000, Saldo 25200. Mit dem Bonus komme ich allerdings über 30000. Der Zinsbonus steht seit Jahren unverzinst auf einem Sonderkonto und wird lt. ABB erst bei Auszahlung des gesamten Bausparguthabens fällig. Der Bonuszins wird dem Bausparkonto erst zu diesem Zeitpunkt gutgeschrieben und bei der Auszahlung zusammen mit dem Guthaben und den Basiszinsen ausgezahlt. Ich bezweifle dass die Bonuszinsen sozusagen als Mittel zum Zweck um mit Vollbesparung argumentieren zu können einfach als Einlage zum Saldo addiert werden dürfen um mich aus dem Vertrag zu drängen. Im Jahr 2014 war dieser "Tatbestand" der Übersparung auch schon gegeben und da hat mich die Bausparkasse sogar noch aufgefordert den Regelsparbetrag einzuzahlen um eine Kündigung zu vermeiden. Was ich dann auch tat und nun kommt diese neue Definition von Übersparung. Das widerspricht sich ja in sich!

Hat Jemand schon eine Antwort oder Reaktion von der Bausparkasse BSQ bekommen bei einem gemachten Widerspruch ??? koger54 vielleicht oder Susanne 39??? Vielen Dank für Antworten

Finanzen, Kündigung, Zinsen
Fristlose Kündigung (Degewo) - was bedeuten die zwei Sätze genau?

Abend liebes Gutefrage.net Community,

ich habe folgendes Problem:

Leider wurde mein befristeter Vertrag Ende März nicht verlängert und bin schon mit einer privaten Arbeitsvermittlung auf der Suche nach einem neuem Job. Das habe ich meinem Vermieter auch mitgeteilt und auch informiert, dass ich nicht die ganze Miete direkt zahlen kann.

50 € konnte ich am 01.04.2015 schon überweisen und habe dann am 12.04.2015 eine Zahlungserinnerung / Mahnung per Post erhalten mit dem Hinweis auf den Rückstand von 448,43 €. Mein alter Arbeitgeber hat meinen Lohn auch immer erst Mitte des Monats überwiesen und ich konnte dann erst Mitte des Monats die Miete überweisen was bisher auch kein Problem war.

Die letzte Überweisung von meinem Arbeitgeber kam am 14.04.2015 auf mein Konto ein und ich überwies sofort 230 € zu den schon überwiesenden 50 €, insgesamt überwiesen 280 € von 500 € der Miete für April 2015.

Und am 21.04.2015 habe ich dann noch 150 € überweisen können. Somit schon 430 € überwiesen von 500 € Miete.

Habe mich beim Vermieter gemeldet mit Begründung meines Verzugs und ich bekam dann folgendes per Post:

"Sehr geehrter Herr..... ,

für Ihre Hinweise bedanken wir uns, können eine Lösung jedoch nicht erkennen. Ihre Aussage, dass Sie die Hälfte der Miete überwiesen hätten, spiegelt sich im Mieterkonto aktuell leider nicht wieder (Da die Überweisungen ein bis zwei tage dauert und deswegen war meine überweisung noch nicht auf dem Mieterkonto). Einen Kontoauszug fügen wir diesem Schreiben bei (fehlte leider, habe ich dann per E-Mail nach gereicht bekommen). Wir machen darauf aufmerksam, dass wir ab zwei Mieten Rückstand die fristlose Kündigung zustellen müssen......."

Dann bekam ich nochmal nach Nachfragen dieses Briefes folgende Info per E-Mail:

"Gründe für eine fristlose Kündigung liegen darin, wenn entweder 2 vollständige Mieten oder mehr als eine Monatsmiete an 2 aufeinanderfolgenden Terminen offen ist."

Meine Frage an Euch ist jetzt:

Habe ja schon 430 € von 500 € Miete im April 2015 überwiesen können bis zum 22.04.2015. Und würde heute, Montag, den 27.04.2015 die 70 € noch überweisen, damit die 500 € Miete vollständig sind.

Was bedeutet dieser Satz denn genau in meinem Fall: Gründe für eine fristlose Kündigung liegen darin, wenn entweder 2 vollständige Mieten oder mehr als eine Monatsmiete an 2 aufeinanderfolgenden Terminen offen ist.

Heißt es, wenn ich zwei vollständige Mieten nicht überweisen konnten, kommt die fristlose Kündigung...? Oder ich eine vollständige Miete nicht bezahlen konnte und was meinen sie mit aufeinanderfolgende Termine?

Erläuterung von

  1. wenn entweder 2 vollständige Mieten offen sind

  2. oder mehr als eine Monatsmiete an 2 aufeinanderfolgenden Terminen offen ist???

Danke schon mal im vorraus für eure Hilfe und für die Unterstützung.

Liebe Grüße

Denny

Kündigung, Fristlos, Rückstand
Kündigung in der Probezeit mit eigener Wohnung

Schönen guten Tag,

Ich habe folgende Frage. Ich habe 2014 meine Ausbildung als Kaufmann im Einzelhandel erfolgreich abgeschlossen, wurde aber leider nicht von meinem Ausbildungsbetrieb übernommen und hatte leider auch keinen neuen Job. Dem zu folge war ich Arbeitslos/Arbeitssuchend. Ich habe zu der Zeit noch bei meiner Mutter gewohnt was durch das ziehmlich gestörte und auch nicht grade sehr gut laufende Verhältnis einfach für mich nicht mehr machbar war. Also habe ich Probiert aus zu ziehen. Ich bin 21 dem zu folge greift dort ja das Gesetz unter 25 ect brauch ich hier glaub ich nicht weiter ausführen. Also hab ich mich an das da zu gehörige Amt gewannt. Für die musst ich dann angeben was meine Eltern verdienen und auch noch eine Begründung schreiben warum ich bei meiner Mutter ausziehen muss. Das ist aucz soweit durch gegangen. Die nette dame hat mir hallt geschildert was für eine Wohnung mir zustehen würde ( kosten und m2 ) und dann hab ich hallt gesucht. Dann hatte ich aber das Glück das ich am 5ten Januar eine Vollzeit Stelle anfangen konnte und somit nicht mehr auf das amt angewiesen war. Dieser job hat aber leider eine 6 monatige Probezeit und in dieser wurde ich leider gekündigt. Ich muss dazu sagen es war ein call center für einen großen renommierten deutschen Arbeitgeber aber dennoch konnte und wollte ich Menschen auf solcher einer Ebene einfach nicht über den Tisch ziehen und habe deshalb ziemlich wenig Aufträge geschrieben. Das war wohl auch der grund der Kündigung die ich jetzt grade vor knapp 3 stunden bekommen habe..... Jetzt komm ich zu eigentlichen Frage. Ich bin ja jetzt leider wieder vom Amt abhängig ( hoffe nicht zu lange, hab grade schon ein duzend online Bewerbungen geschrieben ) wird das amt dann die Mietkosten übernehmen? Und wie wird das ganze dann verrechnet. Weil eigentlich würde ich ja Arbeitslosengeld 1 bekommen so weit ich da richtig informiert bin. Und ich kann hallt definitiv nicht zurück zu meiner Mutter und mit meinem Vater hab ich seit mehr als 7 Jahren keinen Kontakt mehr. Und das geld was ich damals nach der Ausbildung vom amt bekommen hat, wenn ich nur das bekomme und die miete damit bezahle bleiben mir 12,25€ monatlich.

Klar genaueres kann mir der Sachbearbeiter beim Amt sagen aber bevor ich das mir nich von der Seele schreibe und Frage kann ich nicht schlafen und zur ruhe kommen.

Ich danke euch auf jedenfall für eure Hilfe sorry wenn der Text was länger geworden ist aber ich musste mir auch ein bischen was von der Seele tippen ;)

Kündigung, Miete, arbeitslos, Mietkosten, Probezeit, Wohngeld
Unitymedia Abzocke Kündigung

Okay Leute, ich hab ein Problem: Vor ein paar Wochen wurden bei uns im Haus neue Glasfaserkabel verlegt, das war der 17.März. Wir sind bei Unitymedia und deshalb sind da auch Verkäufer und Installateure durch's Haus gelaufen. Jedenfalls wollten wir schon länger mal mehr Sender und auch HD. Meine Mutter hat also einen Verkäufer angesprochen, der meinte für etwa 12€ mehr im Monat könnten wir ein Paket mit mehr Sendern und einem HD-Reciever buchen. Das hat sie dann auch gemacht.

So: wir waren letztens bei der Bank und da stand, dass nur 7€ abgebucht wurden. Heute hat sie die Produkt-Hotline angerufen und die "nette" Dame hat gesagt, der Reciever wurde nicht gebucht, die Wiederrufsfrist sei abgelaufen und dass wir das Paket bis zum 17.03.15 weiterbezahlen müssen. Auf UNSEREM Formular ist der Reciever angekreuzt, aber diese Unitymedia-Pfeife hat den nicht mitgebucht! Wir haben jetzt also die zusätzlichen Programme, das Problem ist aber: die Programme können wir nur mit dem RECIEVER empfangen, den wir nicht haben! Wir könnten einfach den Reciever dazubuchen, aber das kostet einen Haufen Geld mit Anschluss, Monatsraten etc., hätte der Kerl das richtig verbucht, hätte das nix gekostet (war irgendein Kombi-Paket).

Meine Frage: haben wir nicht irgendwelche Rechte, das früher zu kündigen? Immerhin war es doch nicht unsere Schuld, dass der das nicht mitgebucht hat! Wir können die zusätzlichen Sender ja gar nicht nutzen! Gibt es ein Sonderkündigungsrecht oder so? Wir sehen es nicht ein, wegen dem blöden Typen Geld für nichts zu zahlen! Habt ihr Erfahrung mit sowas? Danke für eventuelle Antworten!

Kündigung, Betrug, Rechte, Abzocker, Unitymedia
Urlaubsanspruch und Überstunden bei Kündigung in der Probezeit

Hallo, ich habe folgende Frage. Ich habe am 01.11.2014 bei meinem jetzigen Arbeitgeber begonnen mit der Tätigkeit, habe 6 Monate Kündigungsfrist (Ende 30.04.2015) und 30 Tage Urlaub im Jahr, noch Resturlaub 3 Tage vom Vorjahr und 14 Überstunden (bei 5h Arbeit am Tag also 2 volle Arbeitstage und 4h Rest). Ich bin zur Zeit wegen Stress, Burn Out (Mobbing am Arbeitsplatz) krank geschrieben und möchte an diesen Arbeitsplatz nicht mehr zurück. Nun meine Frage, ich habe 14 Tage Kündigungsfrist in der Probezeit, steht so im Arbeitsvertrag und möchte auch meinen Anspruch auf Urlaub nehmen und nicht auszahlen lassen. Ich habe 2,5 Tage pro Monat Urlaubsanspruch, was ja bis April oder sogar Mai gilt (da die Kündigungsfrist in den Mai reingeht) gilt, somit wären es für 2015 insgesamt 10 Tage bzw. 12,5 + die 3 Tage Restanspruch und 2 bzw. 3 Tage Überstunden, somit 15 bzw. 18 Tage Anspruch. Kann mir der Arbeitgeber den Anspruch verweigern und auf Auszahlung bestehen oder soll ich meinen Kündigungstermin so ausrechnen, dass die 15 bzw. 18 Tage mit einberechnet sind. In der Probezeit kann ich ja taggenau kündigen, wenn ich es richtig im Internet gelesen habe. Meine Krankschrift dauert noch bis 22.04.2015. Ab dem 23.04.2015 würden dann die Kündigungsfrist beginnen und ich die 15 Tage bzw. 18 Resturlaub/Überstunden einplanen, zu wann müsste ich dann kündigen, zählen bei der Berechnung der Tage die Feiertage mit rein ? Und hätte ich für Mai dann theoretisch auch noch Urlaubsanspruch von 2,5 Tagen oder nicht ??? Dann würde sich der Kündigungzeitpunkt nochmal nach hinten verschieben. Alles Fragen wo ich mir nicht sicher bin. Vielleicht habe ich es so formuliert, dass mir Jemand eine Antwort geben kann, danke.

Kündigung, Überstunden, Probezeit, Resturlaub
HVV Abokkarte verloren.. jetzt nicht kündbar?

Hallo, ich hab ein Problem... Seit fast 1 1/2 Jahren fahre ich mit der Bahn zur Arbeit und habe deswegen eine sogenannte "HVV Abo Monatskarte" im Azubitarif für 55,- monatlich. Vor gut einem halben Jahr habe ich diese Originalkarte verloren und mir für 10,- eine Ersatzkarte ausstellen lassen. Nun habe ich vor kurzem meinem Führerschein bestanden und werde den Weg zur Arbeit natürlich mit dem Auto fahren, da mir die Bahn mit ihren ständigen Verspätungen und allem echt zu nervig wurde.

Als ich letzte Woche bei der lieben Dame am Serviceschalter vor Ort war um diese Karte zu kündigen sagte sie mir "Das ist eine Erstatzkarte. Dazu habe sie keine Kompetenz" Ich, schon echt wieder total genervt von HVV, gedacht "Okaaay. Die muss ja auch nur ihre Anordnungen befolgen." Also habe ich heute bei HVV Servicebüro angerufen (Wo mich die liebe Dame hin verwiesen hat) sagte man mir doch tatsächlich das diese Karte NICHT KÜNDBAR wäre. Grund: es wäre eine Ersatzkarte. Ich könnte ja nach Kündigung noch die Originalkarte besitzten und damit kostenlos durch die Gegend fahren. Ich empfinde das als absolute frechheit. Ich werde nicht mehr Bahn fahren und kann damit diese Karte nicht nutzten und muss sie trotzdem weiter bezahlen??

Selbst diese Unterstellung finde ich als ehrliche Person echt unfair. Ich mein warum sollte man sich für viel Geld und Aufwand eine Neue Karte bestellen obwohl man die Alte noch hat?

Niemand sagte mir beim Kauf der Ersatzkarte das es neue Bedingungen dafür gibt. Gibt es Möglichkeiten jetzt dagegen vorzugehen? Auf ein Beschwerdebrief wird HVV ja sicher nicht reagieren.

Könnte man noch mit anderen Sachen als Gericht vorgehen??

Kündigung, Recht, Deutsche Bahn, HVV, Verlust, Abonnement
Wohnungskündigung wegen Polizeilich gesucht

ich habe einen Mieter dessen Miete von Sozialamt gezahlt wird. bevor das Sozialamt die Miete zahlte musste ich ihn 2x Abmahnen. nun kommt diese regelmässig. Eine weitere Abmahnung bekam er wegen Ruhestörung und weil wir durch sein Verschulden eine Rohrverstofung am Wochenende hatten ( er hatte eine Windel in die Toilette geworfen) An seiner Schließanlage ist der Motor defekt. Wir hatten es überprüft und seiner Mutter mitgeteilt den Rolladen auf keinen Fall runter zu lassen das die Gefahr bestehe das der Rolladen dann nicht mehr hoch ginge.( Er selber ist nie erreichbar für mich. läuft alles über seine Mutter) ich muss erhlich gestehen das ich den Motor der Schließanlage nicht reparieren wollte, weil er die verschuldete Rohrverstopfung ( 650,00 €) immer noch nicht gezahlt hat (von was auch) Telefonisch ist er nicht erreichbar...wohnt auch seit mehreren Monaten nicht mehr in der Wohnung. Schickt immer seine Mutter vor die alles für Ihn abwickelt. Was ich noch erwähnen muss ist das er Polizeilich gesucht wird. Die Polizei kommt in regelmässigen Abständen vorbei und schaut nach ob er da ist. Meine Schwester hat in diesem Haus einen Friseursalon in dem die Polizisten sich oft kundig machen ob man Ihn gesehen hat. Was in einem 2000 Seelendorf geschäftsschädigend ist. Ich habe seiner Mutter nun gesagt das ich am kommenden Montag Ihren Sohn um 10:00 h erwarte da wir nicht mit Ihr sondern mit ihrem Sohn einen Mietvertrag haben. Sie ist ausfallend geworden sodas ich einfach aufgelegt habe. Nach dem Gepräch habe ich die Polizei verständigt über den bevorstehenden Termin. Die Mutter schütz Ihren Sohn wo Sie nur kann. Das Sozialamt war vergangen Woche da,da er auf Briefe nicht antwortet. Auch zu diesem Termin war seine Mutter wieder anwesend, die erklärete das er oft bei Ihr bzw. seine Freundin sei. Ich Frage mich jetzt ob ich Ihn kündigen kann?

Kündigung, Polizei, Mietwohnung, Recht

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